Günstigste WEEE-Abwicklung für Kleinunternehmer?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Helix
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Günstigste WEEE-Abwicklung für Kleinunternehmer?

Post by Helix »

Hallo erstmal!

Ich baue und vertreibe im Nebenerwerb elektronische Schaltungen. Jährlich dürften dabei ca. 50-80 Kg zusammenkommen. Bisher habe ich das Thema WEEE erfolgreich verdrängt in der Hoffnung, dass sich für Kleinunternehmer doch noch etwas verbessert. Mittlerweile mache ich mir da aber kaum noch Hoffnungen und würde doch ganz gerne den Nebenerwerb legalisieren.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die "kostengünstigste" Variante für die Zielgruppe eine Registrierung bei der EAR ist und eine Mitgliedschaft bei take-e-way ist? Nach meinen Recherchen scheint das ganze preislich so bei 1000 EUR zu liegen. Ist das in den Folgejahren dann genauso hoch? Vielleicht kann jemand, der das ganze schon hinter sich hat, sich dazu äusern.

Vielen Dank, Helix
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

sie sollten zunächst überprüfen, ob sie sich überhaupt registrieren müssen. dabei spielt u.a. eine rolle, ob ihre schaltungen als handelseinheit in verkehr gebracht werden oder ob ein dritter daraus ein komplettes "gerät" herstellt.

je nach geräteart haben sie nach der aktuellen elektrogkostv ggf. die möglichkeit, einen "kleinen härtefallantrag" zu stellen. beachten sie dazu die schwellenwerte aus dem anhang 2 der kostenverordnung.

die minimallösung für die reine registrierung liegt derzeit bei euro 270,- plus garantiesumme (bei ihnen voraussichtlich nur ein paar euro) plus ggf. kosten für ein gesperrtes bankkonto und einen treuhänder. dazu kämen variable kosten für eventuelle abholungen. bei ihren mengen würde ich beispielsweise für euro 1000,- rücklagen bilden, die normalerweise für mehrere jahre reichen sollten. jährlich fiele dann lediglich die garantieaktualisierung bei der ear (derzeit euro 115,-) sowie eine aufstockung der garantiesumme an (wiederum ein paar euro) an.

vor entsorgerlösungen, die gerade kleinstherstellern pauschale jährliche gebühren abnehmen bzw. ein mindestvolumen pro jahr voraussetzen, ist abzuraten.
Helix
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Post by Helix »

Danke erstmal für das Feedback. So wie ich es verstanden habe, nimmt man automatisch an der Container-Lotterie teil, wenn man sich bei der EAR registiert hat. Um dieses Risiko auszuschließen, dachte ich, wäre eine Mitgliedschaft bei take-e-way o.ä. notwendig. Aus Ihrem Posting schließe ich, dass das doch nicht unbedingt notwendig ist. Aber welche Alternative gäbe es dazu?
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Helix wrote:Danke erstmal für das Feedback. So wie ich es verstanden habe, nimmt man automatisch an der Container-Lotterie teil, wenn man sich bei der EAR registiert hat. Um dieses Risiko auszuschließen, dachte ich, wäre eine Mitgliedschaft bei take-e-way o.ä. notwendig. Aus Ihrem Posting schließe ich, dass das doch nicht unbedingt notwendig ist. Aber welche Alternative gäbe es dazu?
es sind zwei szenarien abzuwägen:
1. fall-basierte veranlagung: sie warten, bis sie zur abholung verpflichtet werden und zahlen pro real gewogenem containergewicht an ihren entsorger (sowie abholungs-/bereitstellungsgebühren ans ear). bei kleinstmengen ist voraussichtlich nicht zu erwarten, dass sie übergebühr abholen müssen. aber: aufgrund von faktoren, die sie weder beeinflussen, noch überschauen können (trittbrettfahrer, hoher altgeräterücklauf, einfluss von insidern auf die abholkoordination, vgl. die explosionsartige gestiegene abholbelastung im bereich der kühlgeräte/ölradiatoren im herbst 2007) kann dies teurer werden als ein jährlicher "ablass",
2. pauschale veranlagung: sie zahlen eine fixe pauschale, um das risiko einer übermässigen belastung vollständig auszuschliessen. dies kommt dem konstrukt einer versicherung nahe. nicht umsonst bezeichnet take-e-way ihre produkte ja auch als "(voll)kasko".

da leider niemand eine ear-kristallkugel hat, lässt sich leider immer nur retrospektiv sagen, ob die 1. methode besser gewesen ist. meiner erfahrung nach kann es bei kleinstherstellern zwar vorkommen, dass bereits recht früh eine abholung "getriggert" wird. diese hält allerdings dann auch recht lange vor. ich würde daher bei ihren mengen immer die eigenlösung bevorzugen. dies ist aber nur meine bescheidene meinung.

btw: sie müssen bei der registrierung noch keinen entsorger benennen (obwohl es zu empfehlen ist). im extremfall können sie bis zur ersten abholanordnung warten und dann ad hoc einen suchen. sie haben dazu 48 stunden (mit nachfrist 4 tage) zeit.
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Post by Admin »

Gibt es eigentlich mittlerweile zuverlässige Erfahrungswerte dazu ob die EAR eine Übererfüllung der Abholmenge auch über das Jahresende hinaus anrechnet? Offiziell dokumentiert ist das ja eher nicht.
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Admin wrote:Gibt es eigentlich mittlerweile zuverlässige Erfahrungswerte dazu ob die EAR eine Übererfüllung der Abholmenge auch über das Jahresende hinaus anrechnet? Offiziell dokumentiert ist das ja eher nicht.
das scheint so zu sein, da bei den im letzten jahr überstrapazierten kühlgeräteherstellern das telefon seit november 2007 komplett stillsteht (zumindest bei den von mir betreuten ;)). zwei klare verlierer in dieser sache gibt es in jedem fall:
1. der hersteller, der aus dem markt (bzw. der geräteart) austritt, bevor er sein "ear-guthaben" aufgebraucht hat - übrigens insgesamt sehr interessant, wie diese aufwände überhaupt bilanziell zu erfassen sind,
2. der hersteller, der die abhol-welle 2007 nicht überlebt hat. dem nützt es nämlich nichts mehr, dass er mit ein paar tausend euro entsorgungskosten "in vorkasse" gegangen ist.

ungeklärt ist meines wissens nach ansonsten auch noch die frage, ob es nicht grundsätzlich verfassungswidrig ist, dass ein hersteller ein vielfaches von dem kostenpflichtig entsorgen muss, was er in verkehr gebracht hat. hier ist es fast schon bedauerlich, dass die lage im herbst 2007 nicht weiter eskaliert ist, bis sie die oberen gerichtsinstanzen erreicht hat.

ohnehin muss das "feingedruckte" im elektrogesetz scheinbar langwierig über gerichte geklärt werden. ob das die viel beschworene "neue rechtsetzung" sein soll?
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Das ist wohl der "New Approach" der EU: Unausgegorene Richtlinie für möglichst viele Betroffene erlassen und dann zusehen wie die Klagewelle losgeht.

REACH und EuP werden da mit Sicherheit für weitere Unterhaltung sorgen.
Helix
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Post by Helix »

1. fall-basierte veranlagung: sie warten, bis sie zur abholung verpflichtet werden und zahlen pro real gewogenem containergewicht an ihren entsorger (sowie abholungs-/bereitstellungsgebühren ans ear).
Haben Sie Erfahrungswerte, wie teuer das in etwa kommt?

Danke!
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Helix wrote:Haben Sie Erfahrungswerte, wie teuer das in etwa kommt? Danke!
Das hängt davon ab
1. in welche produktkategorie und damit sammelgruppe ihre geräte fallen,
2. welchen pauschalpreis sie mit ihrem entsorger pro tonne altgeräte in der betreffenden sammelgruppe vereinbart haben,
3. wieviele tonnen wirklich im abgeholten container sind (netto-wiegegewicht).

je nach sammelgruppe berechnet ihnen ihr entsorger pro abholung "ein paar hundert euro", vierstellig wird es in der regel nicht. dazu kommt je eine abhol- und eine bereitstellungsgebühr seitens ear in höhe von derzeit zusammen euro 57,- zzgl. umsatzsteuer (ob die ust. überhaupt von ear erhoben werden darf, ist derzeit auch noch in diskussion).


edit: präzisiert
Last edited by Christoph Hesselmann on Wed Mar 26, 2008 2:23 pm, edited 1 time in total.
Helix
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Post by Helix »

Hallo,

ich habe jetzt mal mit zwei großen Entsorgern in meiner Gegend gesprochen und wollte Preise erfragen. Komischerweise hatten die noch nie was von der EAR gehört, geschweige denn von einer Container-Lotterie o.ä. Auf die Frage, was die Entsorgung von 1T Elektrokleingeräte kosten würde, teilte man mir mit, dass die Berechnung nicht nach Gewicht, sondern pro Gerät ermittelt würde. Also ich glaube, das sind nicht die richten Entsorger. :shock: Ich denke mal, lokal arbeitende Unternehmen können sowieso keinen Container irgendwo in D abholen.

Gibt es so etwas wie ein Verzeichnis für "EAR-zertifizierte" Entsorger?
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Helix wrote:Hallo,
ich habe jetzt mal mit zwei großen Entsorgern in meiner Gegend gesprochen und wollte Preise erfragen. Komischerweise hatten die noch nie was von der EAR gehört, geschweige denn von einer Container-Lotterie o.ä. Auf die Frage, was die Entsorgung von 1T Elektrokleingeräte kosten würde, teilte man mir mit, dass die Berechnung nicht nach Gewicht, sondern pro Gerät ermittelt würde. Also ich glaube, das sind nicht die richten Entsorger. :shock: Ich denke mal, lokal arbeitende Unternehmen können sowieso keinen Container irgendwo in D abholen.
Gibt es so etwas wie ein Verzeichnis für "EAR-zertifizierte" Entsorger?
zunächst muss ein "entsorger" (in der regel ein sammelbegriff für ein unternehmen, dass alle notwendigen dienstleistungen, wie logistik, behandlung und dokumentation, ggf. management anbietet) entlang abschnitt 3 elektrogesetz grundsätzlich dazu geeignet sein, die entsprechenden verpflichtungen nach dem elektrogesetz übernehmen zu können.

bis zur einführung des elektrogesetzes (das relevante startdatum für die entsorgung war der 24.03.2006) wurden altgeräte in der tat hauptsächlich auf der basis eines gerätepreises, seltener nach kg, entsorgt. vor allem mittelständische entsorger, deren fokus weniger auf elektroaltgeräten liegt, bieten auch heute noch so an, beispielsweise für b2b-hersteller oder für geräte ausserhalb des anwendungsbereichs des elektrogesetzes bzw. sogenannte "historische altgeräte" (die vor dem inkrafttreten des gesetzes in verkehr gebracht wurden). genau so, wie viele hersteller bis heute die existenz und konsequenzen des elektrogesetzes komplett verschlafen haben (absichtlich oder unabsichtlich), haben auch viele, gerade mittelständische entsorger von den details bis heute keine echte ahnung.

jedenfalls läuft das ganze so:
- nach 5 sammelgruppen getrennt werden bei den sammelstellen (z.b. städtische sammelhöfe) durch die hersteller leere container u.ä. bereitgestellt. laufen diese voll (wohlgemerkt nach volumen!), ergeht via die stiftung ear eine abholaufforderung an denjenigen hersteller, dessen name gerade in den charts ganz oben steht.
- dieser schickt seinen lieblings-entsorger los, damit er den vollen container am ausgelosten ort abholt und dort durch einen gleichartigen, leeren austauscht. "zu hause" stellt der entsorger den vollen container auf die waage und weiss nun auch, wie für diesen speziellen container das verhältnis zwischen volumen und gewicht ist (erfahrungsgemäss kann das schon mal ein paar monate dauern). dieses gewicht stellt ihnen der entsorger gemäss der vereinbarten tonnagen-pauschale in rechnung.
- lange zeit konnte man sich nur entsorger suchen, die in der lage waren, in 48 stunden an jedem beliebigen ort im gesamten bundesgebiet auf aufforderung einen vollen container abzuholen. mittlerweile bietet das ear-system auch eine art "entsorger-baukasten" an, in dem man nach bundesländern oder postleitzahlen verschiedene, einzelne entsorger zuordnen kann. so wäre es nämlich auch unter umweltaspekten am sinnvollsten. stattdessen ist es auch heute noch durchaus möglich, dass ein vom entsorger beauftragter logistiker von münchen nach hamburg fährt, um dort einen container elektroschrott abzuholen.

es gibt ansonsten meines wissens kein vollständiges verzeichnis "elektrogesetz-kompatibler" entsorger. die wahl des entsorgers wurde dem hersteller unter dem gesichtspunkt der produkteigenverantwortlichkeit selbst überlassen. die ear beispielsweise darf es nicht anbieten. vielleicht machen wir bei gelegenheit mal eine liste auf unserer webseite.

noch ein tipp: bei der wahl des entsorgers darf man ruhig sehr kritisch die bedingungen prüfen. im markt herrscht augenblicklich ein enormer verdrängungswettbewerb. auf der einen seite zahlt sich dies zwar durch historisch niedrige tonnagepreise aus (vermutlich, bis der markt bereinigt und ein oligopol entstanden ist)- auf der anderen seite wird häufig mit allen möglichen tricks versucht, das geld auf andere weise wieder hereinzuholen.
tdk
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Re: Günstigste WEEE-Abwicklung für Kleinunternehmer?

Post by tdk »

Hallo !

Es ist ja alles nachvollziehbar was hier geschrieben wird.
Nur finde ich das dieses Thema zu sehr Entsorgungs-Lastig ist.

Man muss auch bedenken was man für eine Registrierung braucht.

Der Entsorger ist nur einer der drei Punkte.

Aber was ist mit den Garantiegeber und möchte man sich das antun sich selber zu registrieren.

Hier muss man eigendlich nur die Leistungen und Preise vergleichen.


Grüße

tdk
Lupus
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Re:

Post by Lupus »

Christoph Hesselmann wrote:
Helix wrote:Hallo,
ich habe jetzt mal mit zwei großen Entsorgern in meiner Gegend gesprochen und wollte Preise erfragen. Komischerweise hatten die noch nie was von der EAR gehört, geschweige denn von einer Container-Lotterie o.ä. Auf die Frage, was die Entsorgung von 1T Elektrokleingeräte kosten würde, teilte man mir mit, dass die Berechnung nicht nach Gewicht, sondern pro Gerät ermittelt würde. Also ich glaube, das sind nicht die richten Entsorger. :shock: Ich denke mal, lokal arbeitende Unternehmen können sowieso keinen Container irgendwo in D abholen.
Gibt es so etwas wie ein Verzeichnis für "EAR-zertifizierte" Entsorger?


jedenfalls läuft das ganze so:
- nach 5 sammelgruppen getrennt werden bei den sammelstellen (z.b. städtische sammelhöfe) durch die hersteller leere container u.ä. bereitgestellt. laufen diese voll (wohlgemerkt nach volumen!), ergeht via die stiftung ear eine abholaufforderung an denjenigen hersteller, dessen name gerade in den charts ganz oben steht.
- dieser schickt seinen lieblings-entsorger los, damit er den vollen container am ausgelosten ort abholt und dort durch einen gleichartigen, leeren austauscht. "zu hause" stellt der entsorger den vollen container auf die waage und weiss nun auch, wie für diesen speziellen container das verhältnis zwischen volumen und gewicht ist (erfahrungsgemäss kann das schon mal ein paar monate dauern). dieses gewicht stellt ihnen der entsorger gemäss der vereinbarten tonnagen-pauschale in rechnung.
- lange zeit konnte man sich nur entsorger suchen, die in der lage waren, in 48 stunden an jedem beliebigen ort im gesamten bundesgebiet auf aufforderung einen vollen container abzuholen. mittlerweile bietet das ear-system auch eine art "entsorger-baukasten" an, in dem man nach bundesländern oder postleitzahlen verschiedene, einzelne entsorger zuordnen kann. so wäre es nämlich auch unter umweltaspekten am sinnvollsten. stattdessen ist es auch heute noch durchaus möglich, dass ein vom entsorger beauftragter logistiker von münchen nach hamburg fährt, um dort einen container elektroschrott abzuholen.
Wäre es denn möglich an die Kontakte dieser Entsorger zu kommen? Wo kann man sowas beauftragen?

LG
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