Ich hab das mal aus dem Heise-Forum kopiert:
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Und so sieht es aus wenn man an die EAR eine Frage stellt:
Sehr geehrter Herr Körber,
[viel Gelaber und keine Antwort auf die Frage gesnippt]
... So sind sie anders als in anderen Ländern und auf
anderen Gebieten nicht gezwungen Monopole zu benutzen. Das sollte Aktivität hinsichtlich Kosteneffizienz und -einsparungen und nicht Ratlosigkeit auslösen!
Wo ist denn vorgeschrieben, daß jeder "kleine" Hersteller tatsächlich zwingend jeweils ganze Container für sich allein zurücknehmen muß?
Wäre es z.B. denkbar mit "seinem" Entsorger einen Vertrag über
Teilmengen gemeinsam mit anderen betroffenen Herstellern zu
schließen?
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Hmmm, die Frage kann ich nicht ganz einordnen.
Können kleinere Unternehmen denn ihre Mengenmeldungen zusammenwerfen und dann die Entsorgungskosten entsprechend aufteilen?
Soweit ich das System bisher verstanden habe, ist die Mindestmenge ein 30cbm-Container *pro Unternehmen*, von dem man eventuell zuviel abgenommenes dann gutgeschrieben bekommt. Von der Möglichkeit, Mengen zusammenzulegen höre ich heute das erste Mal. Auf der "tollen" EAR-Seite steht darüber genau gar nichts ...
Weiss jemand Näheres dazu?
Zusammenschluß von Kleinunternehmen?
Moderator: Guido Körber
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Und noch mehr zynisches Gelaber.---------------------------------------
Und so sieht es aus wenn man an die EAR eine Frage stellt:
Sehr geehrter Herr Körber,
[viel Gelaber und keine Antwort auf die Frage gesnippt]
... So sind sie anders als in anderen Ländern und auf
anderen Gebieten nicht gezwungen Monopole zu benutzen. Das sollte Aktivität hinsichtlich Kosteneffizienz und -einsparungen und nicht Ratlosigkeit auslösen!
Die EAR hat das Monopol!
Für kleine Hersteller betragen alleine die Gebühren der EAR ein Vielfaches der Entsorgungskosten. Welche "Aktivität hinsichtlich Kosteneffizienz" empfiehlt EAR kleinen Unternehmen? Vielleicht Insolvenz anmelden oder Auswandern?
Der Herr sollte mal das Gesetz lesen, nach dem seine Behörde arbeitet, da steht es drin.Wo ist denn vorgeschrieben, daß jeder "kleine" Hersteller tatsächlich zwingend jeweils ganze Container für sich allein zurücknehmen muß?
Dieser Behördenleiter scheint es vorzuziehen mit den Bürgern einen lustigen Quiz über ihre Rechte und Pflichten zu veranstalten, statt ihnen brauchbare Auskünfte zu geben.Wäre es z.B. denkbar mit "seinem" Entsorger einen Vertrag über
Teilmengen gemeinsam mit anderen betroffenen Herstellern zu
schließen?
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Hmmm, die Frage kann ich nicht ganz einordnen.
Genau so habe ich mir eine private Behörde immer vorgestellt.
Zunächst mal hallo zusammen,
hab dieses Forum gerade per Zufall entdeckt, ich hoffe das eine oder andere Sinnvolle zu dem Thema beitragen zu können. Also zum Thema Zusammenschluss von Kleinunternehmen ist folgendes zu sagen: Für die Registrierung ist das meines Wissens nicht möglich, für die operative Entsorgung durchaus. Die großen Unternehmen machen das schließlich genauso. Z.B. bei den Haushalts-Großgeräten Miele, Liebherr und Stiebel-Eltron, bei Consumer Electronics Loewe, Sharp und Philips oder Panasonic, JVC und Thomson usw. Je nachdem, in welche der "Sammelgruppen" des ElektroG man fällt, können sich u.U. auch weitere, kleinere Unternehmen diesen Konsortien anschließen, da diese häufig die Auflage vom Kartellamt haben, dass sie weiteren Interessenten diskriminierungsfrei offen stehen müssen.
Weitere Möglichkeiten wären z.B. die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch - vorzugsweise möglichst viele - kleinere Unternehmen, die dann gemeinsam einen Entsorger beauftragen oder die Zusammenführung von Mengen durch einen Entsorger. Z.B. die Interseroh bietet Komplettlösungen für Hersteller mit kleinen Mengen an (meines Wissens sogar inklusive der Registrierung), ist dann halt eine Preisfrage ob man so einen "Ablassbrief" kauft.
Gruß dem Ruhrpott
der Müllmann
hab dieses Forum gerade per Zufall entdeckt, ich hoffe das eine oder andere Sinnvolle zu dem Thema beitragen zu können. Also zum Thema Zusammenschluss von Kleinunternehmen ist folgendes zu sagen: Für die Registrierung ist das meines Wissens nicht möglich, für die operative Entsorgung durchaus. Die großen Unternehmen machen das schließlich genauso. Z.B. bei den Haushalts-Großgeräten Miele, Liebherr und Stiebel-Eltron, bei Consumer Electronics Loewe, Sharp und Philips oder Panasonic, JVC und Thomson usw. Je nachdem, in welche der "Sammelgruppen" des ElektroG man fällt, können sich u.U. auch weitere, kleinere Unternehmen diesen Konsortien anschließen, da diese häufig die Auflage vom Kartellamt haben, dass sie weiteren Interessenten diskriminierungsfrei offen stehen müssen.
Weitere Möglichkeiten wären z.B. die Bildung einer Einkaufsgemeinschaft durch - vorzugsweise möglichst viele - kleinere Unternehmen, die dann gemeinsam einen Entsorger beauftragen oder die Zusammenführung von Mengen durch einen Entsorger. Z.B. die Interseroh bietet Komplettlösungen für Hersteller mit kleinen Mengen an (meines Wissens sogar inklusive der Registrierung), ist dann halt eine Preisfrage ob man so einen "Ablassbrief" kauft.
Gruß dem Ruhrpott
der Müllmann
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Interseroh hat tatsächlich ein brauchbares Angebot, pauschal zahlt man im Jahr 500 Euro wenn man unter einer Tonne bleibt. Die Registrierung ist aber in jedem Falle Aufgabe des einzelnen Herstellers.
Und natürlich ist damit nur die Problematik in Deutschland gelöst, die anderen 24 EU Staaten fehlen dann immer noch...
Und natürlich ist damit nur die Problematik in Deutschland gelöst, die anderen 24 EU Staaten fehlen dann immer noch...
Dann muss sich wohl wirklich jeder selbst durch den Registrierungsdschungel kämpfen. In den anderen EU-Ländern ist die Frage ob man sich wirklich überall registrieren muss, oder nur wenn man in dem Land eine Vertriebsgesellschaft oder Niederlassung (= ladungsfähige Adresse) hat oder ob andernfalls sich nicht der Importeur als Hersteller registrieren muss und damit dann auch der Entsorgungspflichtige ist. Falls wirklich jeder in jedem Land, in das er exportiert, auch Geräte entsorgen muss, wäre es wahrscheinlich das beste, sich in den betroffenen Ländern an die schon existierenden bzw. gerade im Aufbau befindlichen kollektiven Rücknahmesysteme (z.B. ICT Milieu in Holland oder Recupel in Belgien, etc.) zu wenden. Diese sind in den meisten Ländern im Gegensatz zu Deutschland kartellrechtlich (trotz seit Anfang des Jahres europaweit harmonisiertem Wettbewerbsrecht ) ja erlaubt. Die müssten eigentlich auch die Frage nach der Registrierung beantworten können. Wenn Interesse besteht, kann ich ja mal versuchen eine Liste zusammenzustellen in welchem Land es welche Systeme gibt bzw. wer was plant.
Grüße aus Dortmund
Der Müllmann
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Stelle gerade fest dass ich mir die Arbeit sparen kann. Gibt es nämlich schon, und zwar hier:
http://www.weee-forum.org/members_list.htm
Das ist so eine Art Dachverband der europäischen WEEE-Rücknahmesysteme. Die sollten doch in der Lage sein jede Frage zu Registrierungs- und Entsorgungspflichten in den einzelnen Ländern zu beantworten.
http://www.weee-forum.org/members_list.htm
Das ist so eine Art Dachverband der europäischen WEEE-Rücknahmesysteme. Die sollten doch in der Lage sein jede Frage zu Registrierungs- und Entsorgungspflichten in den einzelnen Ländern zu beantworten.