Entsorgungsalternative

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

Guido Körber
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Entsorgungsalternative

Post by Guido Körber »

Der Heise-Ticker hat gerade eine Meldung über den Branchenverband Take-e-way gebracht.

Das scheint eine interessante Alternative für kleinere Firmen zu sein und wahrscheinlich wird das Konzept rechtlich sogar klappen, dass take-e-way sich als Hersteller der Geräte seiner Mitglieder deklariert.

Trotzdem bleibt die Problematik wie das in den anderen EU Ländern gelöst wird und was denn nun wirklich an Kosten auf das einzelne Unternehmen zukommt.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Soviel zu take-e-way...

Laut EAR FAQ ist es nicht zulässig einen Dritten zu beauftragen die Registrierung gemeinsam für mehrere Hersteller zu übernehmen.

Wäre ja auch noch schöner, wenn man sich die ganzen Gebühren durch die Lappen gehen lassen würde.
Stefan Hachmann
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Post by Stefan Hachmann »

Guido Körber wrote: Laut EAR FAQ ist es nicht zulässig einen Dritten zu beauftragen die Registrierung gemeinsam für mehrere Hersteller zu übernehmen.
Wobei erst einmal die Frage zu klären wäre, ob die EAR überhaupt
rechtlich befugt ist, "Gemeinsame Stelle der Hersteller" zu sein, auch
wenn eine Beleihung durch das UBA vorliegt.

Nach §6 ElektroG:

Code: Select all

Einrichten der Gemeinsamen Stelle,
Registrierung, Finanzierungsgarantie
(1) Die Hersteller richten innerhalb von drei Monaten
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Gemeinsame
Stelle (§ 14) ein. Ist die Gemeinsame Stelle nicht eingerichtet
oder nimmt die Gemeinsame Stelle ihre Aufgaben
nach § 14 Abs. 3, 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 und 3
nicht wahr, ist jeder Hersteller verpflichtet, den öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträgern die Kosten für die
Sammlung, Sortierung und Entsorgung seiner Altgeräte
zu erstatten. Die nach Landesrecht zuständige Behörde
setzt die Kosten durch Verwaltungsakt fest.
Denn entweder bin ich Hersteller, den dieses Gesetz betrifft, und
dürfte damit die gemeinsame Stelle von Innen kennen - oder eben
in Gänze nicht. Eine Vertretungsvollmacht unsererseits hat die EAR
definitiv nicht.

Stefan,
sehr säuerlich.
Stefan Hachmann
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Joined: Wed Aug 03, 2005 9:08 pm

Post by Stefan Hachmann »

Anmerkung: Hier steht es ja, wer "die Hersteller" sind:

http://www.stiftung-ear.de/stiftungear/ ... anordnung/


In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Experten der kommunalen Spitzenverbände und der Hersteller in ZVEI und BITKOM wird z. Z. ein
Leitfaden erarbeitet, der Fragen der systemtechnischen Abwicklung der Abholung bei den kommunalen Übergabestellen behandelt.


Nun denn, schauen wir mal, wo man Sand ins Getriebe streuen kann...

Stefan
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Habe gerade eine nette Stelle im Gesetz gefunden: §15 Abs.3

Demnach müssen alle Hersteller gleichermassen Zugang zur EAR haben. Die hat in ihrer Satzung aber kein Wort darüber verloren wie man der Stiftung beitreten kann, wer aber nicht Mitglied ist kann nicht Einfluss nehmen wer ins Kuratorium kommt und das wiederum wählt den Vorstand und beschließt die wesentlichen Dinge.

Gehen wir mal davon aus, dass gleiches Recht für alle eingeklagt werden kann, dann sind da 30 grosse Stifter, die jeder 5000 Euro eingelegt haben. Wenn wir nun also mehr als 30 kleinere Firmen zusammenbringen können die jeder auch 5000 Euro auf den Tisch legen, dann liesse sich auf der Ebene der EAR was ändern. Das ändert aber noch nichts am grundsätzlich KMU feindlichen Gesetz.
PeterW
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Post by PeterW »

Bei der Handelskammer Hamburg findet man folgende Angaben:
Link: Elektro- und Elektronikgeräte: Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Hersteller und Importeure
Die Registrierung der ca. 20.000 Hersteller einschließlich Importeure (120 Hersteller bilden ca. 90 % des Marktes) soll ausschließlich über das Internet erfolgen.
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (ZVEI) schätzt, dass die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme allein für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich betragen werden.
Wenn 20.000 Hersteller durchschnittlich 2.000 Euro Gebühren an EAR zahlen müssen, sind das schon 10% der Entsorgungskosten.

Auf 99,6% der Hersteller entfallen danach ca. 50 Millionen Entsorgungskosten und ca. 40 Millionen EAR-Gebühren. Im Durchschnitt machen die Gebühren für die kleineren Hersteller dann ca. 100% der Entsorgungskosten aus, bei den sehr kleinen Herstellern sicher noch erheblich mehr.
Dazu ist der §2 noch sehr interessant:
§ 2
Kostenermäßigung
und Kostenbefreiung
Die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständige Behörde oder die von dieser nach § 17 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle kann die Gebühr nach den Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses ermäßigen oder von der Erhebung einer Gebühr absehen, wenn die Anwendung der Regelgebühr für die Registrierung unter Berücksichtigung der Menge der in Verkehr gebrachten Geräte, des wirtschaftlichen Wertes der Registrierung für das Unternehmen, der voraussichtlichen Entsorgungskosten und der abfallwirtschaftlichen Relevanz unverhältnismäßig wäre.
Es wäre auch interessant, wie die AER diesen Paragraphen anwenden wird, gibt es dazu schon eine Information?
Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass die Gebühren unangemessen sind, wenn sie höher als 10% der durchschnittlich von einem Hersteller zu tragenden Entsorgungskosten sind.

Ich würde auch davon ausgehen, dass die Verteilung der Versorgungskosten unangemessen ist, wenn ein Hersteller in einem Jahr erheblich mehr als die durchschnittlich auf ihn entfallenden Entsorgungskosten tragen muss (z.B bei Entsorgung eines Containers alle 30 Jahre).

Interessant ist vielleicht auch noch, dass die EAR offenbar keine öffentliche Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben ablegen muss. Überschüsse darf sie in ihr Vermögen überführen und das Vermögen wird bei Auflösung unter den 30 Stiftern verteilt.

Was will die EAR eigentlich mit 40 Millionen Euro machen? Ein paar Server anschaffen?
lutze
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take-e-way GmbH von der Stiftung EAR anerkannt

Post by lutze »

Mit Wirkung zum 09.11.2005 ist das Garantiesystem der take-e-way GmbH von der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) anerkannt worden. Erst kürzlich hat der Bundesverband Technik des Einzelhandels e.V. (BVT) haben eine Rahmenvereinbarung mit dem Dienstleister take-e-way geschlossen. Inhalt der Vereinbarung ist das Angebot einer Gesamtlösung für Importeure, Eigenmarkenanbieter und Assemblierer, die unter die Verpflichtungen des ElektroG fallen (hitec HANDEL berichtete). Somit ist die take-e-way per sofort in der Lage, für ihre mehr als 350 angeschlossenen Hersteller und Importeure von Elektrogeräten die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus dem neuen Elektrogesetz ergeben, aus einer Hand zu gewährleisten. „Trotz erheblichen bürokratischen Aufwandes gehen wir davon aus, dass wir unseren Mitgliedern eine erfolgreiche Registrierung innerhalb von 10 Arbeitstagen gewährleisten können,“ so Jochen Stepp, Geschäftsführer der take-e-way GmbH. “Voraussetzung ist aber, dass wir vorab alle von der EAR geforderten Daten von unseren Mitgliedern erhalten.“ Dazu ergänzt Oliver Friedrichs, der zusammen mit Jochen Stepp die Geschäftsführung wahrnimmt: „Wir werden weitere Gespräche mit den politischen Institutionen führen, damit zukünftig die Belastungen aus dem Elektrogesetz etwas gerechter zugunsten kleinerer Anbieter verteilt werden können.“
www.take-e-way.de
Quelle:
http://www.hitec-handel.de/hitec/News/n ... 5/3331.php

Was heißt das genau für mich? Ich kann mich bei take-e-way registrieren bezahle aber im Grunde nicht die Anmeldegebühren an die EAR? Habe ich das so richtig verstanden?

Der zweite Punkt ist dann wer die Ebntsorgungskosten trägt?

Gruß Lutze
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Nein, die Registrierung bei der EAR ist notwendig. Allerdings dürfte es möglich sein die Durchführung der Registrierung delegieren zu können, die Gebühren fallen trotzdem an.
Last edited by Guido Körber on Sun Nov 20, 2005 2:00 am, edited 1 time in total.
lutze
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Post by lutze »

Leider fällt es mir schwer welche Vorteile mir die take-e-way als Importeur bringen soll?

Oder man nicht besser mit der Bitkom bedient ist? Wobei die take-e-way mit der Bitkom zusammenarbeitet?
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Das aktuelloe Angebot von take-e-way habe ich mir noch nicht angesehen. Die Angebote von BITKOM und ZVEI jedenfalls unterscheiden sich nicht grossartig.

Mittlerweile fangen auch Versicherungen an Garantiesysteme anzubieten, von der R+V habe ich schon was gesehen.

Grundsätzliches Problem bei diesen Systemen ist aber, dass die Kosten dafür bei weniger als vielleicht 20t ausgelieferter Geräte pro Jahr einfach viel zu teuer sind. Wenn ich etwa Euro 1000 ausgeben muss um an einem Garantiesystem teilzunehmen in das ich dann Euro 200 einzahle ist das sinnlos.
anonymus
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Biete Exportnachweise

Post by anonymus »

Guido Körber wrote:Nein, die Registrierung bei der EAR ist notwendig. Allerdings dürfte es möglich sein die Durchführung der Registrierung delegieren zu können, die Gebühren fallen trotzdem an.
Die "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten" - und die Registrierung beim EAR ist IMHO eine solche, ist nach dem Rechtsberatungssystem Rechtsanwälten vorbehalten. Ob eine Delegation der Anmeldung an irgendwelche Organisationen oder Vereine zulässig ist, wage ich daher zu bezweifeln.

Alle mir bisher bekannten Systeme bieten nur eine Organisation und Abwicklung der konkurssicheren Garantierückstellung und/oder der Logistik und Entsorgung der abzuholenden Container an.

Viel interessanter wäre es aber, wenn die Hersteller ihre Abholverpflichtung komplett loswerden würden, z.B. durch Anrechnung entsprechender Mengen an gesammelten, wiederverwendbaren Geräten, die exportiert werden. In der Sammelgruppe 3 bietet sich sowas an. Wir hätten Zugriffsmöglichkeiten auf Exportnachweise für mehr als 1000 Tonnen/Jahr. Wir suchen nach einer Lösung, wie man es erreichen kann, dass das EAR akzeptiert, dass diese Mengen bestimmten Herstellern (die einen bestimmten Obulus, deutlich unter den tatsächlichen Entsorgungskosten zu entrichten hätten) zurechenbar gemacht werden können. Hat jemand Ideen oder wäre gar interessiert?
lutze
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Post by lutze »

take-e-way bietet unterschiedliche Angebotsmodule an und beim "Modul 3 (Vollkaskomitgliedschaft
)" werden auch die Entsorgungskosten übernommen.

http://www.take-e-way.de/d_modul_3.html
take-e-way

• kümmert sich für Sie um ständig optimale Konditionen für den Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

• sorgt für eine stets sichere und rechtskonforme Rücknahme und Verwertung im gesamten Bundesgebiet

• nimmt Ihnen nahezu alle administrativen Aufgaben, wie z.B. Nachweisführung, Koordinierung der Rücknahmeverpflichtung, Disposition und Statistik, ab

• erfüllt in Ihrem Auftrag die Pflicht zur Erstellung einer
Recyclinggarantie

• kann einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zur Beglaubigung
der von Ihnen in den Verkehr gebrachten Mengen beauftragen

• übernimmt nahezu alle aus der WEEE und der ElektroG entstehenden Rücknahmepflichten inkl. aller zukünftig zu erwartenden Entsorgungskosten
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Bleibt die interessante Frage wie viel das kostet. Wenn man einen Mittler zwischenschaltet will der schliesslich verdienen.
lutze
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Post by lutze »

Weiß einer was eine 30 m3 Mulde Elektroschrott (Gruppe 3 / Kategorie 3) kosten soll, bzw die Verschrottung?

Wenn ich dann mal nach 30 Jahren dran bin mit der Entsorgung wo muß ich diese Mulde aufstellen lassen in meiner Gemeinde oder wo?
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Die typischen Kosten hat die EAR in dem Dokument zu den Garantieleistungen.

Der Container kommt zu einer bisher nicht annähernd feststellbaren Zeit. Eigentlich ist nicht mal klar ob nicht auch kleine Hersteller die Aufforderung bekommen können irgendwo einen leeren Container aufzustellen. Die EAR rückt ja bisher die Informationen über das Verfahren der Zuteilung nicht heraus.

Wo der Container landet oder herkommt bestimmt dieses nicht offengelegte Verfahren, das kann aber prinzipiell überall in Deutschland sein.
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