Wer denkt mit RoHS und WEEE haben wir die schlimmsten Sachen hinter uns, es gibt noch mehr was uns die EU vor (oder zwischen) die Füsse wirft:
http://www.reed-electronics.com/electro ... 5?nid=2736
Sieht auch schon wieder so aus, als wenn es für grosse Firmen zugeschnitten ist.
Und es geht weiter...
Moderator: Guido Körber
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Einige Details zur EuP-Richtlinie
Für einige Produktbereiche wird es ziemlich schnell gehen:
Für frühzeitige Information und/oder Einflußnahme empfehlen sich auch hier die jeweiligen Dachverbände (ZVEI/BITKOM bzw. Orgalime/EICTA).
Weitere Details hierzu unter http://www.cfsd.org.ukBackground
Directive 2005/32/EC establishing a framework for the setting of eco-design requirements for energy-using products has been published in the Official Journal on the 6th July 2005 and becomes EU law on the 11th August 2005.
Member states have until the 11 August 2007 to transpose it into national law. A three year working plan will be produced not later than the 6th July 2007 of "implementing measures" setting specific standards for priority products and giving a list of products to be included under the framework.
However, the following products have already been picked as very high priority and implementation legislation is starting now to include these before that date. They are:
* Heating and water heating equipment
* Electric motor systems
* Lighting in both the domestic and tertiary sectors
* Domestic appliances
* Office equipment in both the domestic and tertiary sectors
* Consumer electronics
* HVAC (heating ventilating air conditioning) systems
This legislation will have a much more profound effect on industry than even the WEEE and RoHS as it requires companies to practice and document eco-design when launching their products.
Für frühzeitige Information und/oder Einflußnahme empfehlen sich auch hier die jeweiligen Dachverbände (ZVEI/BITKOM bzw. Orgalime/EICTA).
Horst Bröhl-Kerner
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Nach weiterem Studium der Informationen zur EuP ergibt sich folgendes Bild:
Die EuP Richtlinie wurde im Juli 2005 verabschiedet und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Immerhin wurde dabei die Variante gewählt, die zu einer einheitlichen Umsetzung führt, oder zumindest sollte.
Im Rahmen der EuP werden alle bei ihrem Betrieb Energie (elektrisch oder chemisch) verbrauchenden Produkte erfasst von denen mindestens 200.000 pro Jahr im EU Gebiet auf den Markt gelangen und die noch weitere Anforderungen erfüllen, wie z.B. ein signifikanter Umwelteinfluss, eine signifikante Verbesserungsmöglichkeit. Für diese Produkte soll dann eine Durchführungsmassnahme erstellt werden, die festlegt was genau der Hersteller im Zusammenhang mit diesen Produkten bei der Entwicklung einhalten bzw. dokumentieren muss.
Beim ersten Durchlesen hört sich das für Hersteller kleiner Mengen harmlos an, ist es aber nicht. Die 200.000 Stück beziehen sich nicht auf die von einem Hersteller gelieferten Produkte, sondern auf die insgesamt von einer Produktart auf den EU Markt gebrachten Produkte. Wie genau die Grenzen einer Produktart gezogen werden ist nirgendwo festgeschrieben und wird wohl in der Durchführungsmassnahme spezifiziert werden.
Jedenfalls muss ein Hersteller von einem betroffenen Gerät unabhängig von der von ihm selbst gefertigten Menge für dieses Produkt einen riesigen Haufen an Dokumentation erstellen. Der gesamte Energie- und Resourcenbedarf bei der Fertigung, während der Lebensdauer und bei der Entsorgung des Produktes muss dokumentiert werden.
Wenn es nicht in den Durchführungsanordnungen beschränkt wird geht das im Extremfall so weit, dass die Energie- und Umweltbilanz der Eisenmine aus der das Erz für die Herstellung der Anschlussbeine der im Gerät verbauten Widerstände stammte mit dokumentiert werden muss (die Kohle für den Hochofen bitte nicht vergessen!).
Hier besteht dringend Bedarf auf die Politik einzuwirken, damit hier sinnvolle Grenzen eingezogen werden. Bei Kleinserien ist schon die durch die Doukmentationsarbeit entstehende Umweltbelastung untragbar, abgesehen von den sinnlosen Kosten.
Die EuP Richtlinie wurde im Juli 2005 verabschiedet und muss nun in nationales Recht umgesetzt werden. Immerhin wurde dabei die Variante gewählt, die zu einer einheitlichen Umsetzung führt, oder zumindest sollte.
Im Rahmen der EuP werden alle bei ihrem Betrieb Energie (elektrisch oder chemisch) verbrauchenden Produkte erfasst von denen mindestens 200.000 pro Jahr im EU Gebiet auf den Markt gelangen und die noch weitere Anforderungen erfüllen, wie z.B. ein signifikanter Umwelteinfluss, eine signifikante Verbesserungsmöglichkeit. Für diese Produkte soll dann eine Durchführungsmassnahme erstellt werden, die festlegt was genau der Hersteller im Zusammenhang mit diesen Produkten bei der Entwicklung einhalten bzw. dokumentieren muss.
Beim ersten Durchlesen hört sich das für Hersteller kleiner Mengen harmlos an, ist es aber nicht. Die 200.000 Stück beziehen sich nicht auf die von einem Hersteller gelieferten Produkte, sondern auf die insgesamt von einer Produktart auf den EU Markt gebrachten Produkte. Wie genau die Grenzen einer Produktart gezogen werden ist nirgendwo festgeschrieben und wird wohl in der Durchführungsmassnahme spezifiziert werden.
Jedenfalls muss ein Hersteller von einem betroffenen Gerät unabhängig von der von ihm selbst gefertigten Menge für dieses Produkt einen riesigen Haufen an Dokumentation erstellen. Der gesamte Energie- und Resourcenbedarf bei der Fertigung, während der Lebensdauer und bei der Entsorgung des Produktes muss dokumentiert werden.
Wenn es nicht in den Durchführungsanordnungen beschränkt wird geht das im Extremfall so weit, dass die Energie- und Umweltbilanz der Eisenmine aus der das Erz für die Herstellung der Anschlussbeine der im Gerät verbauten Widerstände stammte mit dokumentiert werden muss (die Kohle für den Hochofen bitte nicht vergessen!).
Hier besteht dringend Bedarf auf die Politik einzuwirken, damit hier sinnvolle Grenzen eingezogen werden. Bei Kleinserien ist schon die durch die Doukmentationsarbeit entstehende Umweltbelastung untragbar, abgesehen von den sinnlosen Kosten.