Einstufung als Hersteller!?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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McDac
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Einstufung als Hersteller!?

Post by McDac »

Nur mal eine grundsätzliche Frage, die mir bisher keine Quelle beantworten konnte:

Inwieweit sind Unternehmen als Hersteller im Sinne des ElektroG zu bewerten, die Geräte ausschließlich aus bereits registrierten und korrekt gekennzeichneten Komponenten fertigen. Konkretes Beispiel: Unser Unternehmen fertigt aus fertigen Komponenten Computersysteme und Hochleistungsworkstations für die Medienbranche unter eigener Marke. Alle Grundkomponenten (Mainboards, Netzteile, Karten, Festplatten etc.) verfügen bereits über eine korrekte Kennzeichnung nach dem ElektroG - ist es für uns also notwendig sofern wir dies sicher stellen, eine Registrierung als Hersteller durchzuführen?

Unsere Kunden sind zwar ausschließlich Unternehmen, allerdings gelten diese aufgrund ihrer Größe (2-10 Mann Firmen) nach §3 Abs 4 ElektroG als private Haushalte.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also laut UBA und auch laut Herrn Theusner im Interview in der aktuellen c't ist in diesem Falle keine Registrierung notwendig. Sofern alle elektronischen/elektrischen Komponenten wirklich in Deutschland registriert sind zumindest.

Die Einstufung der Kunden ist egal, sobald Computer im Spiel sind wird pauschal von einer möglichen Verwendung als B2C Gerät ausgegangen, es sei denn es liegen deutliche Hinweise auf eine reine B2B Verwendung vor, eine IBM AS/400 würde wohl als B2B eingeordnet werden, eine Apple XServe möglicherweise auch, ich kenne zumindest wenig Privathaushalte, die ein 19" Rack haben.
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