Bausatz unter ElktroG?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Matthias Eckel-Binder
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Bausatz unter ElktroG?

Post by Matthias Eckel-Binder »

Hallo zusammen,

ich hab jetzt aufmerksam alle Beiträge zu diesem Thema gelesen und mich auch auf der EAR Seite, dem Gesetzestext und weiteren Seiten schlau gemacht.

Wie sieht es denn jetzt mit Bausätzen aus? Nehmen wir einmal an: Ich verkaufe ein Gerät b2c, das ansich fertig ist. Einziger Haken: Der Kunde muß das Niederspannungsnetzteil selbst im Gehäuse auf einer Platine anlöten. Nach meinen Recherchen fällt diese Produkt dann nicht unter das ElektroG. Oder habe ich mich da zu früh gefreut?

Nachdem, was ich gelesen habe geht es ja in dem Gesetz rein um Produkte "die man einsteckt und dann funktionieren sie" um es mal so zu formulieren.

Also wenn ich in der Bedienungsanleitung zu dem "Bausatz" paradoxerweise genau die Anwendung ausschließe, die der Kunde eigentlich haben möchte und es als Experimentiersatz verkaufe, umgehe ich dann das Gesetz?

Hilftreich wäre diese Lösung für Gewerbetreibende, die nur nebenbei Elektronik entwickeln und herstellen und das nur an Kunden die genau wissen, was sie wollen. Dies auch nur in Einzelstücken.

Bin ich bei dieser Lösung trotzdem Registrierungspflichtig? Oder ziehe ich da falsche Schlüsse aus dem Gesetzestext?
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also nach meinem Verständnis des ElektroG sind alle Teile- bzw. Bausätze nicht betroffen. Sofern Lötarbeiten notwendig sind sollte man auf der sicheren Seite sein, eine Bestätigung durch die zuständige Stelle des Bundeslandes wäre jedoch zu empfehlen.

Fraglich ist auch ob das nicht als Schlupfloch angesehen wird und nachträglich geschlossen wird.
Matthias Eckel-Binder
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Post by Matthias Eckel-Binder »

Danke schonmal für die Einschätzung.

Ich gehe auch davon aus, dass das dann als Schlupfloch erkannt wird. Aber aus der Erfahrung mit der Politik wissen wir ja, dass es bis zum Schließen eines Schlupfloches doch ein wenig dauern kann. Zumindest bis nach dem 24.11. Und da wird ja die EAR Ihre Gebührenordnung publik machen. Somit weiß jeder, was auf ihn zukommt und kann dann entscheiden, ob er die Herstellung von Elektrogeräten sein lässt oder weitermacht. Zumindest muß er sich nicht registrieren bis zum 23.11. Zumindest verstehe ich das so.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Sofern man keine Elektro- oder Elektronikgeräte gemäß ElektroG erstmalig in Verkehr bringt muss man sich nicht registrieren lassen.
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