Handel mit in Deutschland gekauften Waren

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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dragonos
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Joined: Mon Nov 14, 2005 12:24 am

Handel mit in Deutschland gekauften Waren

Post by dragonos »

Hi,

kann man davon ausgehen, wenn man ausschließlich von in Deutschland ansässigen Großhändlern kauft, dass diese Waren bereits registriert/gemeldet sind oder muss man von jedem Großhänder eine Bestätigung anfordern, dass alle notwendigen Registrierungen erledigt sind?

Konkret:
Ich handle mit PC-Hardware und baue auch im Kundenauftrag individuelle Rechner zusammen.

Gruß,
dragonos
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Im Zweifelsfalle den Lieferanten befragen und die Bestätigung der Meldung der gekauften Geräte fordern.

Ansonsten muss ja auch in Zukunft auf jedem "Gerät" das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und die Registrierungsnummer des Herstellers drauf sein.
dragonos
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Post by dragonos »

Folgende Antwort habe ich gerade von einem Analyselabor erhalten:

Wenn Sie Hardware in Deutschland kaufen die in dem Bereich des ElektroG fällt sollten Sie darauf achten , das der
Vertreiber , Hersteller oder Distributor bei der EAR registriert ist , da Sie sonst als Hersteller im Sinne des
ElektroG gelten .

Bei dem Bau von PC Systemen sind Sie unserer Meinung nach Registrierungspflichtig und HErsteller , da in der Regel
bei dem Bau auch Komponenten verwendet werden , die alleine nicht in den Bereich des ElektroG fallen ( Beispiel
interne Verbindungskabel ) . Erst nach dem Zusammenbau bilden diese Komponenten mit dem PC eine komplette
funktionsfähige Einheit . Die Gewichte anderer Komponenten wie Grafikkarten etc. die evt. bei der EAR schon
registriert sind , können dann vom Gesamtgewicht abgezogen werden .

Dritter Aspekt in diesem Fall ist dann zusätzlich die RoHS Problematik , es ist wichtig darauf zu achten das Sie
dann nach dem 1.7.2006 nur noch RoHS konforme Komponenten verwenden . Je nach zuverlässigkeit des Lieferanten ,
sind dann sporadische Analysen der einzelnen Komponenten zu empfehlen .

****************
Das kann doch nicht ernst gemeint sein!
Ich betreibe z.B. mein Gewerbe nebenberuflich - d.h. ich verkaufe Einzelkomponenten und Komplettrechner (nach Kundenwunsch).

Bei meinen Distributoren habe ich bereits eine Erklärung angefordert, dass alle vertriebenen Komponenten bereits registriert sind.
Ein Distributor hat mir bereits eine dementsprechende Erklärung zugeschickt.

Soll ich mich jetzt nur wegen ein paar Kabeln für teures Geld bei der Stiftung EAR registrieren?!
Um einmal die Größenverhältnisse abzuschätzen: letztes Jahr bahe ich 29 Komplettrechner verkauft. Bei einem Kabelgewicht von ca. 100g/Rechner würde man auf 2,9kg/Jahr kommen!


Gruß,
dragonos
Robert Marquardt
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Post by Robert Marquardt »

Willkommen in Deutschland :-S das ist natuerlich todernst.
Man muss auf Ausfuehrungsregeln hoffen und was man bis dahin an Geld ausgegeben hat kriegt man bestimmt nicht zurueck.
Man sollte sich die Registrierungspflicht bzw. deren fehlen von der zustaendigen Stelle bestaetigen lassen.
"Freundlicherweise" ist die Zustaendigkeit bzw. deren funktionieren noch nicht ueberall geregelt.
dragonos
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Post by dragonos »

Meine Konsequenz: Ab 24.11. verkaufe ich nur noch bereits registrierte Einzelkomponenten. Oder besser - ich höre komplett auf irgendwas mit Hardware zu machen. Oder noch besser - ich hänge mein Nebengewerbe gleich an den Nagel.

Hätte zur Folge, dass meine Gemeinde ca. 3000 EUR verliert (Gewerbesteuer letztes Jahr, mache hauptsächlich Dienstleistung im Softwarebereich).

Dieses Gesetz ist ungerecht ohne Ende.
Was macht es Großunternehmen wie Siemens und Co aus die 800EUR Registrierungsgebühr zu zahlen? Für die sind das Peanuts.
Für Kleinunternehmer sind das 1-2 Monatsmieten - vom Verwaltungsaufwand mal ganz zu schweigen!
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Womit wir dann bei dem Punkt sind sich mit den Wirtschaftsverbänden in Verbindung zu setzen und Druck zu machen. Schliesslich sind wir ja alle IHK-Mitglieder, wird Zeit, dass dieser Verband mal was gegen dieses Gesetz unternimmt.
Robert Marquardt
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Post by Robert Marquardt »

Da kann man sich jetzt ausmalen was es fuer Ich-AGs bedeutet.
Firmen fuer Nischenmaerkte wie elektronische Hilfen fuer Behinderte trifft das natuerlich besonders.
Um ueberhaupt auf wirtschaftliche Stueckzahlen zu kommen, muessen diese Firmen europaweit vertreiben und selbst dann sind die Stueckzahlen begrenzt. So eine Braille-Zeile fuer Blinde haelt recht lange und auf das "Nachwachsen" von neuen Blinden kann, darf und will man nicht hoffen.
Konsequenz ist das ein Firmensterben einsetzen wird und die Behinderten dumm dastehen werden.
Der Import faellt ja auch unter WEEE und damit ist der kleine Importeur in der gleichen Zwickmuehle wie der kleine Hersteller und grosse Importeure interessieren sich nicht fuer solche Nischenprodukte.
Last edited by Robert Marquardt on Mon Nov 14, 2005 12:04 pm, edited 1 time in total.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Was die RoHS betrifft, so ist das auch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Analyseverfahren brauchen mittlerweile keine chemische Analyse mehr um z.B. Blei zu finden, das geht mit Röntgenspektrometern. Für eine kleine Firma nach wie vor keine Option um 100 Widerstände zu überprüfen, aber für einen Konkurrenten kann das attraktiv sein mal ein ganzes Gerät testen zu lassen.

Desshalb ist es wichtig sich zu versichern, dass die verwendeten Komponenten wirklich der RoHS entsprechen, bei dubiosen Lieferanten also eher Finger weg vom günstigen Angebot garantiert RoHS konform. Wenn der Lieferant nicht in der EU ansässig ist kann es schwer werden ihn in Regress zu nehmen falls doch verbotene Stoffe in den Teilen waren.
Cyborg
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Joined: Sun Nov 13, 2005 4:13 pm

Post by Cyborg »

Weiter oben wurde die Thematik Kabel im PC angesprochen. Wie ich bei EAR gesehen habe ist z.B. Gigabyte als Hersteller registriert. Wenn ich nun ein Board von Gigabyte kaufe, liegen diesem Board bereits alle benötigten Kabel bei.
Sind diese Kabel dann trotzdem zusätzlich oder wie sieht das dann aus?

Gruß

Cyborg
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Sofern die Kabel zum Lieferumfang des Gerätes gehören ist davon auszugehen, dass sie diesem zugeschlagen werden. Jedenfalls wäre die Situation rechtlich problematisch wenn das Kabel nicht mit eingerechnet wird, aber trotzdem ja auch dem Endverbraucher das Gerät in dieser Konfiguration überlassen würde. In diesem Falle würde der Erst-Inverkehrbringer des Laufwerkes sich nicht korrekt verhalten und ihn müsste die Schuld treffen.

Wie solche Fälle von einem Amt oder Gericht gesehen werden ist im Streitfalle aber fraglich.

Womit wir mal wieder bei dem Punkt sind, dass es am besten wäre sich in eine Zeitmaschine zu setzen, ein paar Jahre in die Zukunft zu reisen und dann die Rechtssicherheit zu geniessen, die durch Grundsatzurteile entstanden ist. Wenn alle so schlampig arbeiten würden wie die Regierungen bei der Ausarbeitung von Gesetzen...
dragonos
Posts: 8
Joined: Mon Nov 14, 2005 12:24 am

Post by dragonos »

Nein, bereits im Lieferumfang von registrierten Produkten enthaltene Kabel sind nicht davon betroffen.

Aber was ist, wenn beim Gehäuse eine Schraube zu wenig dabei ist, oder eben ein IDE-Kabel zuwenig beiliegt?
Genau, dann bist DU Hersteller und registrierungspflichtig (steht so in der FAQ auf der EAR-Seite).

Nur frage ich mich wer das kontrollieren will.


Gelten Assembler, die Geräte (z. B. PC) aus Komponenten registrierter Hersteller zusammenbauen, als Hersteller? (Stand: 14. Oktober 2005)
********************
3. Ergibt die Berechnung nach Nr. 1 einen Wert größer Null, ist der Assembler als Hersteller registrierungspflichtig und muss die Geräte nach § 7 ElektroG kennzeichnen. Für die Mengenmeldung und die Rücknahmeverpflichtung gilt das in Nr. 1 gesagte. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn er Teile verwendet, die keine Geräte im Sinne des ElektroG sind und deren Hersteller demgemäß nicht registrierungspflichtig sind, wie Blechgehäuse ohne jede elektrische Funktion (z. B. Netzteil) oder Kabel, die nicht Bestandteil registrierungspflichtiger Geräte (Komponenten) sind.

Quelle: www.stiftung-ear.de
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