Kennzeichnung bei b2b Geräten

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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confuzius
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Kennzeichnung bei b2b Geräten

Post by confuzius »

Hallo,

nachdem ich die Registrierung unserer Firma (B2B) durchgeführt habe (ging übrigens sehr fix und problemlos, mit B2B Glaubhaftmachung innerhalb von 3 Tagen), stellt sich jetzt die Frage, wie die Kennzeichnungspflicht von B2B Geräten durchzuführen ist. Leider gibt es da auch vom EAR widersprüchliche oder kaum hilfreiche Informationen.
Während für B2C Geräte die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne Pflicht ist, muss für B2B Geräte außer dem Herstellernamen das Datum des Inverkehrbringens aufs Gerät angebracht werden. Nun wäre es am einfachsten, die durchgestrichene Mülltonne in Verbindung mit einem Balken unter der Mülltonne zu benutzen, da diese Kombination von Mülltonne und Balken automatisch anzeigt, daß das Gerät nach dem 13.8.2005 in den Verkehr gebracht worden ist. In einer früheren Behandlung dieses Themas bei der EAR/ZVEI ist auch darauf hingewiesen worden, daß die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne zwar für B2C Geräte gedacht ist, aber nicht explizit verboten für B2B Geräte ist. Eine Kennzeichnung des Herstellungsdatums ist in der Praxis nicht möglich, da Hersteller wie wir oft Geräte längere Zeit auf Lager haben, auf dem man natürlich nicht das Herstellungsdatum oder Importdatum vermerkt haben möchte. In anderen europäischen Ländern ist es nach meiner Information sogar Pflicht, das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auch auf B2B Geräten anzubringen. Auf Rückfrage bei der EAR kam die Antwort, daß die durchgestrichene Mülltonne vom Charakter her nur auf B2C Geräten angebracht werden sollte, da dies anzeigt, daß das Gerät dem Recyclekreislauf zugeführt werden kann. Es gibt große Hersteller, die trotzdem das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne in Verbindung mit einem Balken für ihre B2B Geräte benutzen.
Deshalb die Frage, ob hier jemand bereits eine korrekte und auch in anderen europäischen Ländern gültige Kennzeichnungart für B2B Geräte gefunden hat.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Hier steht eine Europäische Kleinstaaterei zu befürchten. Es gibt ganz offensichtlich in den einzelnen EU Staaten wiedersprüchliche Regelungen, die es notwendig machen werden verschiedene Varianten der Kennzeichnung vorzusehen. In einem Staat scheint sogar vorgeschrieben zu sein die Entsorgungskosten auf dem Gerät anzugeben...

Auch hier mal wieder ein Punkt der an die Verbände und die Politik herangetragen werden sollte. Hier muss Druck gemacht werden um eindeutige und EU-einheitliche Regelungen zu schaffen.
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