Regestierungsgebühren beim EAR

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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anonymus
Posts: 35
Joined: Sat Nov 12, 2005 7:07 pm

Regestierungsgebühren beim EAR

Post by anonymus »

Wer hat es geschafft, eine Registrierung beim EAR praktisch kostenlos zu bekommen? Das DIHT behauptet, dass ihm solche Fälle bekannt seien. Wer also hat die Registrierung "für lau" bekommen?

P.S. In CZ kostet die Registierung beim zuständigen Ministerium keine einzige Krone!
Paulin
Posts: 4
Joined: Thu Dec 08, 2005 12:47 pm

Post by Paulin »

Es gibt den 'Härtefallantrag', aber das ist NOCH mehr Bürokratie und dazu müssen Sie ziemlich die Hosen runterlassen. Wird wg. Aufwand und weil EAR die Bilanzen sehen will selten gemacht. Hr. Lührsen von take-e-way hat mir bei 300 Registrierungen von nur einem Härtefallantrag berichtet. Der Läuft noch.
Wir sind der Zweite - Mal sehen ;-)

P.S. Schön für die Tschechen ;-)
mkohlhas
Posts: 5
Joined: Tue Nov 15, 2005 10:50 pm

Post by mkohlhas »

Ich bin kostenlos registiert worden (wenn man von den Kosten für die Ausfallzeit absieht - das miteinberechnet war's doch wieder teuer). Härtefallantrag stattgegeben. Laut UBA (Herr Seitel) ist die EAR angewiesen diese Anträge wohlwollend zu bearbeiten. Ich habe jetzt eine WEEE Reg-Nr und habe drei x gemacht.

Michael
dragonos
Posts: 8
Joined: Mon Nov 14, 2005 12:24 am

Post by dragonos »

Wo kann man denn einen Härtfallantrag stellen?

Werden nur die Registrierungskosten erlassen oder muss auch keine insolvenzsichere Garantie gestellt werden?
mkohlhas
Posts: 5
Joined: Tue Nov 15, 2005 10:50 pm

Post by mkohlhas »

Bei der Stiftung EAR selbst. Ich habe formlos dargelegt, dass es wirtschaftlich nicht vertretbar ist gemessen an den geringen anfallenden E-Schrottmengen, die Registriergebühr zu verlangen - dem ist ohne weitere Nachfrage stattgegeben worden. Insofern ist trotz allem auch etwas positives zu berichten ...

Michael
mkohlhas
Posts: 5
Joined: Tue Nov 15, 2005 10:50 pm

Post by mkohlhas »

Achso ... um die Garantie kommt man nicht drumherum. Im Gesetzestext heißt es, dass eine vertrauenswürdige Person die Garantie verwalten muss. Jetzt muss sich jeder selbst überlegen, wen er für vertrauenwürdig hält ... es soll Leute geben, die vertrauen Ihrer Ehefrau ...

Michael
dragonos
Posts: 8
Joined: Mon Nov 14, 2005 12:24 am

Post by dragonos »

Fallen bei gewährtem Härtefallantrag auch Kosten für die Überprüfung der Garantie, Mengenmeldungen und ggf. Wirtschaftsprüfer an?

Leider hat sich EAR bis heute nicht bei mir gemeldet und meine Fragen beantwortet.
Guido Körber
Site Admin
Posts: 2856
Joined: Tue Nov 25, 2003 10:25 pm
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Post by Guido Körber »

Laut Gebührenordnung sind von Ermässigung oder Erlass alle Gebühren für die normale Registrierung betroffen, also auch die für die Prüfung der Garantie.
Ch.Drube
Posts: 8
Joined: Thu Jul 28, 2005 1:54 pm

Post by Ch.Drube »

Hallo Michael,

das hört sich doch schonmal etwas ermutigender an :-)

Wie läuft das mit dem Härtefallantrag (was für ein Wort, man kommt sich vor, als ginge man zur Bahnhofsmission für eine warme Suppe ;-) ab?

Hast Du den einfach zur EAR geschickt, bevor Du Dich registriert hattest? Oder mittendrin? Oder danach?

Die Garantie kann man ja wirklich günstig bei take-e-way erhalten. Ich habe noch keinen günstigeren Anbieter gesehen.

Wäre toll, wenn Du antworten würdest - das dürfte hier viele brennend interessieren. Du bist jetzt auch sozusagen der Vorzeigebefreite ;-)

Es wäre auch toll, wenn Du den formlosen Antrag irgendwo hinterlegen (oder hier posten) könntest, damit andere schonmal eine Vorlage haben.

Vielen Dank schonmal von meiner Seite,
Christoph
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