Bisher alles koscher mit dem Ausgang der Abstimmung?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Ommel
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Bisher alles koscher mit dem Ausgang der Abstimmung?

Post by Ommel »

Also...
Hmm....

Laut Stiftung EAR soll ja das Interims-Wahlverfahren auf breite Zustimmung gestoßen sein, über 90 Prozent in den meisten Produktbereichen.
Und angeblich soll doch auch nach Köpfen abgestimmt worden sein.

Allerdings...
ich zerbreche mir nun schon eine ganze Weile den Kopf:
Wie kann bei 110 Abstimmenden eine Zustimmung von genau 96,28 Prozent erreicht werden?

Oder, noch auffälliger, wie können bei 50 Abstimmenden 93,45 Prozent Ja-Stimmen entstehen? Nach meinen bescheidenen Rechenkünsten hat hier jede Stimme 2% Gewicht, hier können sich doch überhaupt nur ganzzahlige Prozente in 2er-Schritten ergeben?

Doch keine reine Abstimmung nach Köpfen?
Oder kann ich nicht rechnen?
Oder jemand anderes nicht?

Ommel, immer noch grübelnd...
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Hm.

Irgendwo habe ich solche Zahlen schon mal gesehen, das ist aber schon ein paar Jahre her...

Damit ist jetzt wohl die Zeit für rechtliche Schritte gekommen. Wer bereit ist sich finanziell daran zu beteiligen bitte bei mir per Email melden.
G_Schlomka
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Post by G_Schlomka »

Ja, die Zahlen lassen eigentlich keinen anderen Schluss zu, als daß bereits die Stimmen der Abstimmung gewichtet wurden. Um darüber mehr zu erfahren haben wir ein entsprechendes Schreiben an EAR, UBA und BMU geschickt:

http://elektrog.blog.de/2006/05/29/abst ... sse~838171

Sollte sich die Annahme einer Gewichtung bestätigen, und Herr Theusner keine Auskunft darüber geben können, mit welcher gesetzlichen oder satzungsgemäßen Regelung eine solche Gewichtung zu begründen wäre, werden wir die Wahl gerichtlich anfechten.

Freundlichkeit und gute Argumente scheinen ja bei EAR nichts zu fruchten.
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de
Stefan Hachmann
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Post by Stefan Hachmann »

Hallo zusammen,

die "Wahlen" sind dann vom 05.06.2006 00:00 - 11.06.2006 24:00 laut
nun vorliegender Wahlbenachrichtigung.

Das ist ja sicher nicht nur zufällig die Pfingst-Urlaubswoche, nicht?
:-/

Stefan
Robert Marquardt
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Post by Robert Marquardt »

Ich wuerde mal sagen das die Klage dann besser noch diese Woche eingereicht wird.
Anderenfalls ist die Wahl ja schon mindestens am Laufen wenn nicht vorueber. Eine abgeschlossene oder auch nur laufende Wahl gaebe der EAR aber zusaetzlichen Spielraum in der Frage der Rechtmaessigkeit der Wahl.
muellmann
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Post by muellmann »

Also so wie ich das sehe sind die Stimmen gewichtet worden, und zwar jeweils nach dem Verfahren, das erläutert wird wenn man auf den jeweiligen Produktbereich unter 'Regelsetzung' klickt. Das wäre also im Fall IKT das Quadratwurzelverfahren.

Ich habe auch nie auf der ear-Seite gelesen, dass für die Abstimmung über die Interims-Wahlordnung nicht gewichtet würde. Inwieweit eine solche Abstimmung rechtlich zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber hier scheint zumindest ein Anwalt damit kein Problem zu haben:

http://www.recht-freundlich.de/download ... -05-14.pdf

Meine rein persönliche Einschätzung wäre, dass man sich das Geld für eine Klage an dieser Stelle lieber sparen kann. Die ear beschäftigt wahrscheinlich nicht umsonst drei Anwälte, aber nur einen Informatiker...
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Ich denke mal das ist eine Fehlinterpretation der dort vorhandenen Zusammenfassung. Die Interimswahlordnung hat keine Gewichtung vorgesehen.

Die Einstellung sich einfach damit abzufinden ist genau das größte Problem was der deutsche Mittelstand hat: Immer schön freundlich bleiben, irgendwie werden wir es schon ertragen. Ich persönlich bin jedenfalls kein Schaf und lasse mich nicht scheren!
muellmann
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Post by muellmann »

Ich habe das immer anders verstanden, aber das ist wie gesagt nur meine Einschätzung, die kann halt auch falsch sein.

Die Meinung eines Anwalts zu dieser Abstimmung einzuholen kann auf gar keinen Fall falsch sein, ein solcher sollte einschätzen können, ob eine Klage in diesem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Prinzipiell stimme ich Ihnen zu, es gibt hier keinen Grund allzu freundlich zu bleiben, das ElektroG und insbesondere dessen Umsetzung durch die ear sind absolut mittelstandsfeindlich, dies gilt im übrigen auch für die mittelständische Entsorgungswirtschaft. Da aber mein Unternehmen nicht vom ElektroG betroffen ist werden wir verständlicherweise auch keine rechtlichen Schritte gegen irgendeine Seite einleiten.
Stefan Hachmann
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Post by Stefan Hachmann »

Hallo,

solange wir exakt denselben Betrag zahlen dürfen (pro Registrierung), hat die Stimme auch entsprechend gewichtet zu werden. Ich kann mir überhaupt keinen Grund vorstellen, warum auf einmal die in Verkehr zu bringenden Mengen eine Rolle spielen sollen, wenn es vorher keine solche spielte.

Die Wahl an sich ist sowieso mangels Prüfbarkeit ein Witz.

Da bleibt nur:
Die EAR ist fragwürdig legitimiert und wird dies bleiben. Warum sollte sich Ihr sonstiges Handeln davon unterscheiden?


Stefan
Ommel
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Post by Ommel »

Guido Körber wrote:Ich denke mal das ist eine Fehlinterpretation der dort vorhandenen Zusammenfassung. Die Interimswahlordnung hat keine Gewichtung vorgesehen.
Vor allem gilt sie zum Zeitpunkt der Abstimmung über sie selbst noch gar nicht.
Sonst bräuchte man sie vor der Anwendung ja gar nicht ausdrücklich anzunehmen.

Dieses Detail hat der freundliche Anwalt womöglich übersehen. Obwohl man so etwas ja nicht annehmen sollte.
Vielleicht haben ja die 3 Stiftungsanwälte genau auf diese Unaufmerksamkeit (wenn es denn eine ist) spekuliert?

Gruß, Ommel
RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

Ommel wrote:
Guido Körber wrote:Ich denke mal das ist eine Fehlinterpretation der dort vorhandenen Zusammenfassung. Die Interimswahlordnung hat keine Gewichtung vorgesehen.
Vor allem gilt sie zum Zeitpunkt der Abstimmung über sie selbst noch gar nicht.
Sonst bräuchte man sie vor der Anwendung ja gar nicht ausdrücklich anzunehmen.

Dieses Detail hat der freundliche Anwalt womöglich übersehen. Obwohl man so etwas ja nicht annehmen sollte.

Gruß, Ommel
Genau so ist es...

Festzustellen bleibt, dass die Interimswahlordnung gemäß § 7 Abs. 1 derselben erst mit der Annahme durch die Mitglieder der jeweiligen PBV in Kraft tritt. Dafür ist gemäß dem eindeutigen Wortlaut die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmern notwendig.


Gruss

CU
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Womit klar ist, dass die Wahl nicht ordentlich durchgeführt wurde und das ist wogegen wir klagen werden.

Jemand bereit sich an den Kosten zu beteiligen?
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