Ein Mitgliedsunternehmen der VMB hat eine einstweilige Verfügung gegen EAR beim Landgericht Nürnberg-Fürth erreichen können.
Das Spiel (die Wahlen!) geht also in die Verlängerung! Wie man sieht, kann man eben doch etwas tun.
Mehr in unserem Blog:
http://elektrog.blog.de/2006/06/22/land ... fug~901956
Einstweilige Verfügung gegen EAR wegen der Wahlen!
Moderator: Guido Körber
-
- Posts: 59
- Joined: Tue Dec 20, 2005 7:38 pm
- Contact:
-
- Posts: 13
- Joined: Tue Jan 24, 2006 12:58 pm
- Contact:
Gute Arbeit
Glückwunsch an den VMB, sowie an alle an diesem Verfahren Beteiligten.
Es freut mich zu hören, dass das ständige Engagement nun offensichtlich zu einem ersten Etappensieg geführt hat. Auch wenn dies sicherlich nur ein erster Schritt sein kann, so konnten dem EAR doch endlich einmal die Grenzen aufgezeigt werden.
Bleibt zu hoffen, dass das Gericht die einstweilige Verfügung für den zu erwartenden FAll eines Widerspruchs aufrecht erhält.
Der in der Pressemeldung dargestellte Verlauf dieser Angelegenheit deckt sich mit unseren Erfahrungen. Da sich das EAR jedweder vernünftigen Argumentation verschließt, bleibt offensichtlich nur der Weg zum Gericht. Dahr führen auch wir - nach vergeblichen Diskussionen mit dem EAR -derzeit einzelne Verfahren gegen die Stiftung, in denen es vor allem um die zahlreichen Einzelfragen der Anwendbarkeit des ElektroG auf einzelne Produkte geht.
Der Ausgang solcher Verfahren wird unserer Anicht nach wesentlich dazu beitragen, den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlicher einzugrenzen und so dem ElektroG insgesamt klarere Konturen zu geben.
Gruss
CU
Es freut mich zu hören, dass das ständige Engagement nun offensichtlich zu einem ersten Etappensieg geführt hat. Auch wenn dies sicherlich nur ein erster Schritt sein kann, so konnten dem EAR doch endlich einmal die Grenzen aufgezeigt werden.
Bleibt zu hoffen, dass das Gericht die einstweilige Verfügung für den zu erwartenden FAll eines Widerspruchs aufrecht erhält.
Der in der Pressemeldung dargestellte Verlauf dieser Angelegenheit deckt sich mit unseren Erfahrungen. Da sich das EAR jedweder vernünftigen Argumentation verschließt, bleibt offensichtlich nur der Weg zum Gericht. Dahr führen auch wir - nach vergeblichen Diskussionen mit dem EAR -derzeit einzelne Verfahren gegen die Stiftung, in denen es vor allem um die zahlreichen Einzelfragen der Anwendbarkeit des ElektroG auf einzelne Produkte geht.
Der Ausgang solcher Verfahren wird unserer Anicht nach wesentlich dazu beitragen, den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlicher einzugrenzen und so dem ElektroG insgesamt klarere Konturen zu geben.
Gruss
CU