Wenn ich Artikel 8 Absatz 4 der EU Richtlinie richtig interpretiere, sind Hersteller die Geräte im Fernabsatz in andere EU Staaten vertreiben, dort also keine Niederlassung haben, dadurch abgedeckt, dass sie in ihrem nationalen System registriert sind und ihren Verpflichtungen nachkommen. Die Absatzmengen in die EU Staaten sind laut ElektroG und EAR auch getrennt zu melden.
Das wäre immerhin ein Lichtblick, wenigstens nicht 25 einzelne Systeme mit denen man sich herumärgern muss.
EU-weite Regelung
Moderator: Guido Körber
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Re: EU-weite Regelung
Da Export = Import von EU nach DE gilt hier:
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Wer gilt als Hersteller, wenn ein Handelsunternehmen Geräte von einem Dritten herstellen oder importieren lässt und sie unter seinem Markennamen in Verkehr bringt?
Vertreiber (Wiederverkäufer und Einzelhändler) von Elektro- und Elektronikgeräten können Hersteller i.S.d. ElektroG sein, wenn sie Geräte anderer Anbieter unter eigenem Markennamen (die Marke des Vertreibers findet sich alleine auf dem Gerät) in Deutschland weiterverkaufen (§ 3 Abs. 11 Nr. 2 ElektroG) oder Geräte importieren und in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, gleich unter welchem Markennamen (§ 3 Abs. 11 Nr. 3 Alt. 1 ElektroG).
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Kleinstaaterei.
Es ist wirklich so.
Ehrlich.
Und in jedem Land der EU anders...
Hörensagen: In Spanien nicht mal Einheitlich im Inland...
Stefan
(Gilt natürlich nur für B2C-Direkt-Exporte)
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Wer gilt als Hersteller, wenn ein Handelsunternehmen Geräte von einem Dritten herstellen oder importieren lässt und sie unter seinem Markennamen in Verkehr bringt?
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