Verkauf von Geräten vor 2005 "in Verkehr" gebracht

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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rattenfaenger
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Verkauf von Geräten vor 2005 "in Verkehr" gebracht

Post by rattenfaenger »

Hallo,

wenn ich Geräte verkaufe, die auf dem deutschen(?) Markt vor 2005 in Verkehr gebracht wurden, muss ich mich nicht registrieren oder?

Welcher Stichtag gilt genau dafür (also hier gebrauchte Geräte)?

Was ist mit Geräten, die von Bauart etc und EOL (End-Of-Live) der Hersteller vor 2005 hergestellt wurden, und schon in Deutschland sind. Ich kann ja deren Distributionsweg in einem Binnenmarkt in keinster Weise nachvollziehen.

Damit komme ich momentan hin, aber mittelfristig muss ich mich vermutlich registrieren, muss man für jedes Modell ein Registierung vornehmen, oder reicht eine Klasse nach diesen ca. 10 Klassen?

Und bei wem kann ich klagen, wenn ich für mein Zeug, das mir jeder Verwerter mit Kusshand kostenlos abholt ein Haufen Röhrenmonitore kriege, die bis sie bei mir sind definitiv kaputt sind.

Danke und Gruß
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

So lange die Gebrauchtgeräte keine Grenzen innerhalb der EU überschreiten sollte es keinerlei Bedarf für eine Registrierung geben.

Interessant wird es aber wenn die Geräte nach dem Einsammeln über die Recyclinghöfe wieder in Verkehr gebracht werden.

Was das klagen gegen den produktmix im Container betrifft: Viel Spaß, die Ergänzung der Verfassung um den Schutz der Umwelt wird da von den Gerichten verwendet um solche Ungerechtigkeiten zu legitimieren.
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