http://www.stiftung-ear.de/aktuell/pres ... x_ger.html
interessant darin:
1. die vom bmu ursprünglich vorgesehene "primärfunktion" (siehe link zu den hinweisen anwendungsbereich oben) soll laut ear keine rolle (mehr) bei der einordnung eines produktes nach dem elektrogesetz spielen. stattdessen soll das kriterium des "ordnungsgemässen betriebs" herangezogen werden.
2. herr theusner spricht in der tat von "einigen generellen grauzonen der auslegung des elektrog".
pressemitteilung ear
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