Niederlage für EAR
Mit Urteil vom 28. Oktober 2008 hat das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach die Elektro- und Elektronikgeräte-Kostenverordung, auf deren Grundlage die in Fürth ansässige Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) seit 2005 auch von den Herstellern der HiFi-Branche Gebühren erhob, für unwirksam erklärt. Im Rahmen des Elektro-Altgeräte-Gesetzes (STEREO berichtete in Heft 12/2005 und 05/2008) sind alle Hersteller und Inverkehrbringer entsprechender Geräte verpflichtet, für deren Entsorgung respektive für die Kosten der Entsorgung aufzukommen. Offenbar führte nun die Klage eines Herstellers zum Erfolg, der vor allem die mangelnde Transparenz der Kostenkalkulation seitens der EAR als unzumutbar anführte. Ob nun Hersteller, die bereits seit über drei Jahren regelmäßig ihre Gebühren an die EAR entrichten, mit Erstattungen oder ähnlichem rechnen dürfen oder sich grundsätzlich am Verfahren etwas ändert, muss indes bezweifelt werden. Aufgrund der Bedeutung des Gesetzes wurde die Berufung des Urteils zugelassen.
Quelle: STEREO | Magazin für HiFi, High End & Musik
Interessant ist die Stellungnahme der EAR zu diesem Urteil ( auf Deren Webseite zu finden), in der es u.a. heißt:
"...Die stiftung ear weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Kalkulation
und Erlass der Kostenverordnung nicht in ihre Zuständigkeit fällt, sondern in die des BMU.
Im Übrigen wäre nach Auffassung der stiftung ear mit einer tiefer detaillierten Vorlage der
Kostenkalkulation Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der stiftung ear offengelegt worden...".
MfG
Elux
Kleiner Lichtblick
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Re: Kleiner Lichtblick
Gibt es dazu einen Weblink?
Re: Kleiner Lichtblick
Ja,
die Meldung habe ich hier gelesen, die Stellungnahme der EAR findet sich auf deren Webseite unter Pressemitteilungen.
Das Urteil selbst habe ich noch nicht gefunden, habe aber auch noch nicht ernsthaft gesucht.
Zum Jahreswechsel Alles Gute
wünscht Euch
Elux
die Meldung habe ich hier gelesen, die Stellungnahme der EAR findet sich auf deren Webseite unter Pressemitteilungen.
Das Urteil selbst habe ich noch nicht gefunden, habe aber auch noch nicht ernsthaft gesucht.
Zum Jahreswechsel Alles Gute
wünscht Euch
Elux