WEEE In Frankreich

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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mandag
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WEEE In Frankreich

Post by mandag »

Hallo,
Ich hoffe jemand kompetentes kann mir diese Frage beantworten.

Tritt das ElektroG auch in Frankreich ein? Kann ich meine Ware auch über unsere Zweigstelle in Frankreich importieren und diese Kosten sparen oder fallen diese Kosten (Garantie, Entsorgung, Verwaltung) auch in Frankreich an.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

MfG

FD
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

In Frankreich ist es nicht das ElektroG, das ist ein deutsches Gesetz, sondern deren Entsprechung der nationalen Umsetzung der WEEE.

Mit dem französischen Gesetz habe ich mich nicht auseinander gesetzt, aber Grundzüge wie beim ElektroG werden vorhanden sein. Allerdings hat Deutschland von der ganzen EU die schlimmste Umsetzung, da die großen Gerätehersteller weitgehend diktiert haben was da passiert.

Abgesehen davon sind auch alle Geräte die von Frankreich nach Deutschland kommen dann wieder in Deutschland zu registrieren.

Die längere Beschäftigung mit der WEEE und ihren nationalen Umsetzungen bringt einen normalerweise an den Punkt, an dem man etwas oder jemanden beschädigen möchte...
mikedive
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Post by mikedive »

Hallo,

das heißt in Klartext EU hin EU her bei reg. pflichtigen Elektro Geräten ist alles um Deutschland herum Ausland...........

- und jeder der vom Ausland EU oder nicht nach D importiert bzwexportiert muss in D registriert sein.

- umgekehrt ist jemand der von D aus exportiert in allen anderen EU Staaten nach deren Weee Umsetzung Registrierungspflichtig......

- wobei hier noch zwischen b2c und b2b zu unterscheiden ist .....

- verkaufe ich an Endkunden in der EU bin ich Landes WEEE Registrierungspflichtig und dazu noch in D weil das ja EU rechtlich ein b2c Geschäft ist .......richtig ????????

- beliefere ich hingegen einen Händler in der EU so kann ich ein b2b Geschäft machen da ich ja zum Großhändler werde und somit kein in Verkehr Bringer mehr bin.

- importiere ich Ware aus EU(b2b) so muss ich als Inverkehrbinger (b2c) die EAR Anmeldung in D dafür machen .......


- ein Ausländischer (EU) Händler der übers Internet Ware nach D verkauft kann also angezeigt (abgemahnt) werden) nur wer verfolgt bzw. nimmt diese Anzeige auf ? vor allem bei den östlichen EU Mitgliedern .......wird das wohl im Sande verlaufen.

Das ist das Wettbewerbsrecht bzw. den freien EU-Binnenmarkt mit Füßen getreten bzw. ad Absurdum geführt.

die EU Beamten in Brüsseldie das ausbrüten und die Deutschen Beamten die das umgesetzt haben haben doch einen an der Wa..el

das ist doch tiefstes Mittelalter.......

Ich glaube ich gründe einen EU weiten Abmahnverein da ist richtig Geld zu verdienen jedenfalls mehr wie sich mit der EAR und der ganzen sch..... herumzuschlagen wegen der paar Euro die da noch als Handelsspanne bleibt.

Michael Finger

PS. siehe Schlusssatz von Guido Körber ..........
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

hallo.
mikedive wrote:das heißt in Klartext EU hin EU her bei reg. pflichtigen Elektro Geräten ist alles um Deutschland herum Ausland...........
das kann man so sagen: das elektrogesetz gilt "trennscharf" für deutschland.
- und jeder der vom Ausland EU oder nicht nach D importiert bzwexportiert muss in D registriert sein.
stimmt (für elektro(nik)geräte im anwendungsbereich des elektrogesetzes).
- umgekehrt ist jemand der von D aus exportiert in allen anderen EU Staaten nach deren Weee Umsetzung Registrierungspflichtig......
theoretisch ja. in der praxis spielt es eine rolle, auf welchem vertriebsweg ein produkt zum kunden gelangt (direkt oder über einen gewerblichen wiederverkäufer), wo und wie die rechnungslegung erfolgt und (in vielen ländern) ob man eine legale niederlassung im land hat. das thema ist komplex.
- wobei hier noch zwischen b2c und b2b zu unterscheiden ist .....
nicht nur das (dies folgt ja schon aus der weee-richtlinie): häufig ist die unterscheidung nach b2c oder b2b je nach land verschieden, und auch die resultierenden pflichten für den hersteller sind in der regel unterschiedlich.
- verkaufe ich an Endkunden in der EU bin ich Landes WEEE Registrierungspflichtig und dazu noch in D weil das ja EU rechtlich ein b2c Geschäft ist .......richtig ????????
wenn direkt an den endkunden verkauft wird (z.b. über internet, ebay, etc.) muss man normalerweise in deutschland registrieren, melden sowie vor allem auch abholen UND häufig noch einmal im zielland. so weit zur harmonisierung des eu-binnenmarktes..
- beliefere ich hingegen einen Händler in der EU so kann ich ein b2b Geschäft machen da ich ja zum Großhändler werde und somit kein in Verkehr Bringer mehr bin.
nein, b2b ist eine produkteigenschaft, die je nach eu-staat unterschiedlich bewertet wird (s.o.). normalerweise sind sie ihre sorgen los, sobald sie einen gewerbsmässigen importeur im eu-ausland beliefern. das stimmt allerdings nicht immer!
- importiere ich Ware aus EU(b2b) so muss ich als Inverkehrbinger (b2c) die EAR Anmeldung in D dafür machen .......
abstrakt kann man sagen: solange der ausländische hersteller/exporteur nicht freiwillig die verpflichtungen nach dem elektrogesetz übernimmt, werden sie in der regel zum "hersteller" und damit registrierungspflichtig. die kategorisierung in b2c/b2b ist zunächst sekundär.
- ein Ausländischer (EU) Händler der übers Internet Ware nach D verkauft kann also angezeigt (abgemahnt) werden) nur wer verfolgt bzw. nimmt diese Anzeige auf ? vor allem bei den östlichen EU Mitgliedern .......wird das wohl im Sande verlaufen.
die aktuelle umsetzung des elektrogesetzes weist zahlreiche ungerechtigkeiten, unschärfen und lücken auf. nach meinen recherchen ist es in vielen fällen bisher strittig, ob es sich um eine wettbewerbsverzerrung handelt. selbst wenn, wäre in der tat die frage, wer dies wie und in welchem land verfolgen würde.

christoph hesselmann
Christoph Hesselmann
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Re: WEEE In Frankreich

Post by Christoph Hesselmann »

mandag wrote:Tritt das ElektroG auch in Frankreich ein? Kann ich meine Ware auch über unsere Zweigstelle in Frankreich importieren und diese Kosten sparen oder fallen diese Kosten (Garantie, Entsorgung, Verwaltung) auch in Frankreich an.
in frankreich gilt das "DEEE", eine art französisches "elektrogesetz". grundsätzlich bildet die europäische weee-direktive eine art "kleinsten gemeinsamen nenner" der 27 einzelnen umsetzungen in den eu-mitgliedsstaaten.

die französische weee-implementierung hat einen sehr nationalen charakter. wenn sie schon eine zweigstelle in frankreich haben, wäre zu bewerten, ob diese ideralweise für den entsprechenden anteil an geräten direkt zuständig sein könnte. dazu spielen einige fragestellungen eine rolle (z.b. "welchen status hat die niederlassung?" "hat sie eine siren-nummer?" "wie sehen die vertriebswege der produkte zum kunden aus?", etc.).

christoph hesselmann
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Christoph Hesselmann wrote: nach meinen recherchen ist es in vielen fällen bisher strittig, ob es sich um eine wettbewerbsverzerrung handelt. selbst wenn, wäre in der tat die frage, wer dies wie und in welchem land verfolgen würde.
Ich glaube es war in der Antwort auf die kleine Anfrage im Bundestag, dass klargestellt wurde, dass die Einhaltung des ElektroG keine Wettbewerbsfrage ist, also Abmahnungen dementsprechend nicht möglich sind.

Natürlich betrifft das auch wieder nur Deutschland.

Wozu der ganze Aufwand mit dem Binnenmarkt gemacht wurde ist mir unklar wenn dann anschließend solche Kleinstaaterei betrieben wird. Vor dem Inkrafttreten des Binnenmarktes war die Situation innerhalb der EU einfacher als sie es jetzt nach dem Inkrafttreten der WEEE Implementierungen ist.
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Guido Körber wrote:Ich glaube es war in der Antwort auf die kleine Anfrage im Bundestag, dass klargestellt wurde, dass die Einhaltung des ElektroG keine Wettbewerbsfrage ist, also Abmahnungen dementsprechend nicht möglich sind.
schön wär's. wie meine tägliche arbeit mit meinen kunden zeigt, ist in bestimmten wirtschaftskreisen (beliebiges beispiel: elektrische kosmetikartikel via ebay) die abmahnung zum elektrogesetz eine art kommunikationsmittel: anstatt eine bitte oder aufforderung zu versenden, wir lieber direkt abgemahnt. ob das nun auf einer soliden basis passiert, interessiert letztendlich keinen der beteiligten. viele sind sogar froh, dass sie eine neue "waffe" an die hand bekommen. verrückte welt.
Wozu der ganze Aufwand mit dem Binnenmarkt gemacht wurde ist mir unklar wenn dann anschließend solche Kleinstaaterei betrieben wird. Vor dem Inkrafttreten des Binnenmarktes war die Situation innerhalb der EU einfacher als sie es jetzt nach dem Inkrafttreten der WEEE Implementierungen ist.
das trifft vollkommen zu. an wenigen anderen europäischen regelungen war so deutlich abzulesen, wie disharmonisiert und egozentrisch der binnenmarkt doch immer noch ist.

in diesem zusammenhang: derzeit wird eine mögliche abstimmung der europäischen weee register (european weee registers network, EWRN) versucht. ein ziel soll u.a. der bürokratieabbau sein. die leitung dieser initiative hat übrigens die stiftung ear!

wen dies noch nicht amüsiert, dem sei der kommentar von frau dr. weisgerber (csu) zur deutschen umsetzung der weee-direktive empfohlen. ob diese politikerin in letzter zeit wohl einmal mit einem elektro(nik)-mittelständler gesprochen hat?
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Immer wieder interessant ist es auch zum Thema ElektroG die Kommentare in der ZVEI Verbanszeitschrift zu lesen. Dieses ElektroG muss demnach eine ganz tolle Sache sein. Komischerweise kann keiner der Mittelständler in meiner Fachabteilung diese Meinung nachvollziehen...
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

Guido Körber wrote:
Christoph Hesselmann wrote: nach meinen recherchen ist es in vielen fällen bisher strittig, ob es sich um eine wettbewerbsverzerrung handelt. selbst wenn, wäre in der tat die frage, wer dies wie und in welchem land verfolgen würde.
Ich glaube es war in der Antwort auf die kleine Anfrage im Bundestag, dass klargestellt wurde, dass die Einhaltung des ElektroG keine Wettbewerbsfrage ist, also Abmahnungen dementsprechend nicht möglich sind.
kurzer nachtrag dazu: mittlerweile mahnt auch die wettbewerbszentrale munter mit ab. immerhin: für diejenigen hersteller, die sich bisher mehr oder weniger absichtlich um ihre verpflichtungen gedrückt haben, wird es langsam eng.
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