EAR - PC Assembler

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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alex.h
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EAR - PC Assembler

Post by alex.h »

Hallo!
Ich wollte mich nochmal zum Thema PC Assembler in Verbindung mit dem EAR Gesetz erkundigen, da hier ja offenbar einige Sachkundige unterwegs sind.
Ich arbeite in einer PC Firma welche auch Kunden PCs zusammenstellt. Uns als Firma bei der EAR zu registrieren ist finanziell einfach nicht drin. Daher möchten wir nun nur noch Hardware von Herstellern verwenden, welche schon registriert sind.

Nun gibt es ja das allseits bekannte Problem mit Geräten die nicht unter das ElektroG fallen (wie zB Kabel, Gehäuse ohne zB Netzteil u.ä.) aber eben in Verbindung mit dem PC trotzem registriert sein müssen.

Dazu habe ich mir jetzt folgende Gedanken gemacht...

Wenn ich in dem PC nur Kabel verwende (zB für Laufwerke) die mir mit dem Mainboard oder anderen durch den Hersteller registrierten Komponenten vorliegen, gibt es doch eigentlich kein Problem oder!? Problematisch wird es doch erst wenn ich Kabel anderer Hersteller verwende?!

Zweiter Fall wären die Gehäuse. Wenn ich ein Gehäuse mit Netzteil von einem registrierten Hersteller kaufe, kann mir die EAR doch prinzipiell nichts?! Und wenn ich statt dem Netzteil zum Beispiel einen Lüfter vom Gehäusehersteller einbauen lasse, fällt dieses Gehäuse dann gleichermaßen unter das ElektroG und ist damit schon registriert oder zählt ein Lüfter wieder nicht als Gerät welches unter das ElektroG fällt?

Darüberhinaus muss ich mich eben auf PC Komponenten von registrierten Herstellern beschränken soweit ich das richtig verstanden habe oder?!

Vielleicht fällt ja jemandem noch was dazu ein.

Viele Grüße
Alex
Guido Körber
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Guido Körber »

Also es gibt kein EAR Gesetz, sondern das Elektroschrott Gesetz (meine Schreibweise: Elektro Schrottgesetz).

Prinzipiell hat man dann kein Problem, wenn alle Komponenten bereits vom Vorlieferanten registriert sind und man keine eigene "Marke" anbringt. Verkauft man den aus registrierten Einzelteilen geschraubten PC z.B. als "Meier PC", dann hat man verloren und darf sich selber registrieren und die bereits registrierte Ware noch mal melden.
alex.h
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Re: EAR - PC Assembler

Post by alex.h »

Hallo!

Ja, da hab ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt, das EAR Gesetz gibt es natürlich nicht, aber das ElektroG was mich verpflichten will dem EAR Verein beizutreten.

Wir führen ja keinen eigenen Markennamen für den PC, wenn wir diesen dem Kunden hinstellen. Aber wenn wir nichtregistrierte Geräte (bzw Geräte die ansich keine Elektrogeräte sind, (wie zB leere Gehäuse) im Gesamtgerät PC verbauen werden wir ja automatisch zum Hersteller und haben eine Registrierungspflicht für die unregistrierten Komponenten des PC Systems. Meine Frage war vor allem auf die konkreten Beispiele wie Kabel und Gehäuse bei PCs bezogen, und ob man die Probleme umgehen kann in dem man zB nur Kabel verwendet die mir zB mit dem Mainboard (welches ja definitiv registriert ist) mitgeliefert werden bzw ob man nur noch Gehäuse verwendet welche ein Netzteil oder einen Lüfter verbaut haben und damit auch schon registriert sind.

Gruß
alex.h
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Re: EAR - PC Assembler

Post by alex.h »

Was auch noch interessant zu wissen wäre...wenn ein Hersteller nicht registriert ist, kann ich dann den Distributor von dem ich die Hardware in Deutschland kaufe als Hersteller sehen? Er bringt ja die Komponenten hier in Umlauf und die Distributoren sind eigentlich alle bei der EAR registriert.
Guido Körber
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Guido Körber »

Es ist nach ElektroG nicht entscheidend wer die Teile in den Bereich der EU bringt, sondern wer seine "Marke" letztlich darauf anbringt. Der Importeur kann sich (zu Recht) auf den Standpunkt stellen, dass er nur Komponenten und keine Geräte liefert. Die Interpretation, dass Computerteile als Geräte zu handhaben sind stammt von der EAR und nicht aus dem Gesetz, ich weiss nicht ob es dazu mittlerweile Grundsatzurteile gab.
Daniel
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Daniel »

Guten abend!

Zu dem "PC Assemblen" hätt ich noch ne (Menge) Fragen offen, aber was mir grundsätzlich durchs Hinr geister ist folgendes:

Wenn ich Hardwar einkaufen würde, von Herstellern/Distributoren, welche bei der EAR ordnungsgemäß angemeldet sind, gelte ich lt. Definition, soweit von mir verstanden, bei dem reinen Weiterverkauf nicht als Hersteller, im Sinne des ElektoG, richtig?

Wenn ich also, in einem Online Shop als Beispiel, oder in entsprechenden Aufträgen/Angeboten, die Hardware als solche nur "weiterverkaufe" und als Zusatzoption zu einer solchen Order, die Montage (den Zusammenbau als solches) incl. Material (Schrauben, Kabel,...) als Dienstleistung anbiete, dann stelle ich ja in dem eigentlichen Sinne nichts her, da ich ja:

1. die Hardware nur weiterverkaufe (Händler)

und dann

2. zusätzlich eine Dienstleistung anbieten würde, welche "gebucht" werden kann, oder auch nicht.

Wäre ich bei diesem Vorgehen, nach der Definition der EAR bzw. der/des ElektroG dann kein Hersteller mehr, richtig, oder richtig falsch?!

Ist dann noch eine Meldung bei der EAR notwendig?

Das dies nur klappen kann, wenn alle Hersteller/Lieferranten/Distributoren ordnungsgeäß bei der EAR registriert sind ist schon klar, denn wenn ich nicht angemeldete Teile verkaufe erwischts mich ja wieder...

Aber wäre das ne Möglichkeit? Wenn ja, wär ich tatsächlich raus?

Für Aufklärung oder Richtigstellung bzw. Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Daniel
Guido Körber
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Guido Körber »

Das dürfte nach der ungenauen deutschen WEEE Umsetzung problematisch werden. Grundsätzlich gilt derjenige, der eine "Marke" anbringt als der Hersteller. Das könnte ggf. so ausgelegt werden, dass jeder der registrierte Einzeilteile zusammenfügt wiederum Hersteller ist und eine zweite Registrierung der Teile vornehmen müsste. Die zugrundeliegende Argumentation wäre dann, dass Sie ja den Computer als Ganzes verkaufen und nicht als Auflistung der Einzelteile.
Daniel
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Daniel »

Guido Körber wrote:Das dürfte nach der ungenauen deutschen WEEE Umsetzung problematisch werden.


- Ok, aber wenn es denn ungenau ist, wer hat diese Ungenauigkeit denn bis dato präzisiert? Wenn dann ist das doch ungenau für beide "Seiten", oder?
Guido Körber wrote:Grundsätzlich gilt derjenige, der eine "Marke" anbringt als der Hersteller.
- von dem anbringen einer "Marke" wäre und war bis dato nie die Rede, die gibt es nicht und sollte es auch nicht geben.
Guido Körber wrote: Das könnte ggf. so ausgelegt werden, dass jeder der registrierte Einzeilteile zusammenfügt wiederum Hersteller ist und eine zweite Registrierung der Teile vornehmen müsste.


- Das könnte ausgelegt werden... wer legt aus, und wer verschafft einem da Sicherheit?
Guido Körber wrote: Die zugrundeliegende Argumentation wäre dann, dass Sie ja den Computer als Ganzes verkaufen und nicht als Auflistung der Einzelteile.


- Die Argumentation würde entgegenstehen, das die Einzelteile eine "Kaufempfehlung" darstellen, seperat preislich ausgewiesen, und die Montage als Leistung ebenfalls einen Preis hat. Wenn ein imaterielles Gut, sprich hier der "Zusammenbau-Service" als Leistung angeboten wird, und demnach auch abgelehnt werden kann ist die Sichtweise, das ein zusammengebauter PC verkauft wurde ja nur bedingt richtig, denn die Teile wurden zusammen mit dem "Service" zwar gekauft, aber warum sollen zwei getrennt angebotene "Positionen" denn zwangsweise zusammen gewertet werden, wenn diese eine Wahlmöglichkeit darstellt und keine verbindliche Verpflichtung?

Zu diesem Thema wäre ja dann auch wieder interesant, wer als was gewertet werden sollte, wenn es sich um eine PC Reparatur, verbunden mit einem Austausch einzelner Komponenten handelt.

Wenn ich einen Kunden PC zur Reparatur bekomme, als Beispiel das Mainboard getauscht werden muss, dann passiert was? Ich verbaue eine Komponente, habe diese dann wahrscheinlich auch verkauft, und das Ergebniss wäre ja dann auch ein funktionierender PC...

Bin ich dann auch schon wieder Hersteller? Kann doch nicht sein... Gibts denn keine vernünftige Alternative zur Stiftung EAR?

Wie immer für Hilfe/Aufklärung und Information äußerst dankbar.

Daniel
Guido Körber
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Re: EAR - PC Assembler

Post by Guido Körber »

Also das ElektroG ist handwerklich sehr schlecht gemacht, zum Teil weil in der letzten Phase über 200 Änderungen angebracht wurden, weil mal wieder jeder Hinterbänkler des Bundestages seine Spuren hinterlassen wollte. Die EAR hat eine Monopolstellung, der Gesetzgeber hat dabei nicht aufgepasst, dass hier ein gesetzlich sanktioniertes Oligopol eingerichtet wurde. Da in der Politik nie Fehler eingestanden werden ist auch nicht zu erwarten, dass da bald etwas passiert.

Die Tätigkeit das Anbringens einer Marke ist sehr ungenau im ElektroG. Es kann möglicherweise ausreichen das zusammengebaute Gerät mit einer Bestellbezeichnung zu versehen. Der rechtliche Begriff "Marke" wird im ElektroG umdefiniert, wie auch andere Begriffe umdefiniert, bzw. unscharf definiert werden.

Rechtliche Sicherheit bringt nur ein Gerichtsprozess und das wird teuer.

Was die Komponenten eines PCs angeht, so sieht die EAR da eine andere Defintion als das ElektroG, mach dem Gesetz sind die Komponenten keine Geräte, für die EAR schon. Im Falle einer Reparatur sollte es aber keine Probleme geben.

Grundsätzlich kann ich nur empfehlen im Zweifelsfalle einen kompetenten Fachanwalt zu befragen. Mittlerweile gibt es ja erste Gerichtsurteile, so dass etwas mehr Rechtssicherheit entstanden ist.

Grundsätzlich ändert das nichts daran, dass das ElektroG eine herausragende Schlamperei des Gesetzgebers ist.
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