Hallo Zusammen,
Blei wurde am 27.06.2018 als SVHC-Stoff gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung aufgenommen.
Ich habe dazu eine Frage:
Wie gehen andere Firmen mit der unmittelbare Kommunikationspflicht in der Lieferkette nach Artikel 33 der REACH-Verordnung um?
Es sind alle zusammengesetzten Erzeugnisse betroffen, die zum Beispiel Erzeugnisse aus Automatenstahl, Messing oder Aluminium enthalten, die mehr als 0.1% Blei enthalten.
Gruß
Cardu
Aufnahme Blei als SVHC-Stoff in REACH
Moderator: Guido Körber
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Re: Aufnahme Blei als SVHC-Stoff in REACH
Der Umgang mit SVHC ist relativ einfach. Man muss die Kunden davon in Kenntnis setzen, dass der Stoff enthalten ist und ggf. in welchen Komponenten.
Wie das "in Kenntnis setzen" genau aussieht, da sollte man einen Rechtsanwalt befragen. Aber i.d.R. vermerkt man das im Datenblatt und schreibt es ggf. auf den Lieferschein mit rauf, oder packt der Ware einen Hinweis bei.
Wir hatten eine Zeitlang Kobaltdichlorid in den Feuchteindikatorkarten und haben dann einen Beipackzettel mit rein geworfen. Mittlerweile sind die Karten auf Kobaltdibromid umgestellt, mal sehen wann das auf der SVHC-Liste landet…
Wie das "in Kenntnis setzen" genau aussieht, da sollte man einen Rechtsanwalt befragen. Aber i.d.R. vermerkt man das im Datenblatt und schreibt es ggf. auf den Lieferschein mit rauf, oder packt der Ware einen Hinweis bei.
Wir hatten eine Zeitlang Kobaltdichlorid in den Feuchteindikatorkarten und haben dann einen Beipackzettel mit rein geworfen. Mittlerweile sind die Karten auf Kobaltdibromid umgestellt, mal sehen wann das auf der SVHC-Liste landet…