0,5 wird auf 1kg Verschrottungspreis aufgerundet!?
Moderator: Guido Körber
0,5 wird auf 1kg Verschrottungspreis aufgerundet!?
Hallo,
Ich verkaufe nur kleine Chips die nicht einmal 0,5 g wiegen und die dazu benötigt werden um Zusatzfunktionen in einem Elektrogerät zu erzeugen.
So wie ich das verstanden habe errechnet sich der Verschrottungspreis indem man folgendes rechne:
Registrierungsgrundmenge [t] x voraussichtliche Rücklaufquote x voraussichtliche Entsorgungskosten [€/t] = Garantiebetrag
So wie ich es verstanden habe, wird die Tonne immer auf 3 Nachkommastellen aufgerundet!? Demnach müsste ich jeden verkauften Chip der 0,5 g wiegt auf 1 kg aufrunden!
Das kann doch nicht sein oder?
Wenn ich eine Grafikkarte verkaufe die 500g wiegt dann würde ich nichts sagen.
Die Frage ist nur ob mein Bauteil noch unter dem ElektroG fällt?
Ja = Weil elektronische Ströme durch mein Gerät fließen.
Aber das Bauteil ist immer auf ein vorhandene Hardware angewiesen, die es bereits tausendfach registriert im Fachhandel gibt und wenn diese Geräte defekt sind wird kein Mensch mein Bauteil ausbauen und es einzeln entsorgen, sondern man schmeißt das komplette Gerät weg!
Die zweite Sache ist, das mein Tel nur 0,5g wiegt. Man kann von mir doch nicht verlangen das ich dies als einzelne Position angebe?
100 x 0,5 g = 50g
Nach der ElektroG berechnung muß ich anscheinend die 0,5g auf 1kg aufrunden!?
100 x 1,0 kg = 100kg
???
Hier muss ich wohl meine eigene Regelung treffen das ich pro Verpackungseinheit arbeite das ich nicht 0,5g zum 1kg Preis verschrotte.
Das heißt in einer Verpackungseinheit sind 2000 Stück drin und erst wenn ich diese 2000 Stück abverkauft habe zahle ich auch den 1kg Preis.
Ich wüßte schon gerne wie Conrad Elektroniks dies handhabt? Wahrscheinlich rechnen die nach Paletteneinheit...
Ich verkaufe nur kleine Chips die nicht einmal 0,5 g wiegen und die dazu benötigt werden um Zusatzfunktionen in einem Elektrogerät zu erzeugen.
So wie ich das verstanden habe errechnet sich der Verschrottungspreis indem man folgendes rechne:
Registrierungsgrundmenge [t] x voraussichtliche Rücklaufquote x voraussichtliche Entsorgungskosten [€/t] = Garantiebetrag
So wie ich es verstanden habe, wird die Tonne immer auf 3 Nachkommastellen aufgerundet!? Demnach müsste ich jeden verkauften Chip der 0,5 g wiegt auf 1 kg aufrunden!
Das kann doch nicht sein oder?
Wenn ich eine Grafikkarte verkaufe die 500g wiegt dann würde ich nichts sagen.
Die Frage ist nur ob mein Bauteil noch unter dem ElektroG fällt?
Ja = Weil elektronische Ströme durch mein Gerät fließen.
Aber das Bauteil ist immer auf ein vorhandene Hardware angewiesen, die es bereits tausendfach registriert im Fachhandel gibt und wenn diese Geräte defekt sind wird kein Mensch mein Bauteil ausbauen und es einzeln entsorgen, sondern man schmeißt das komplette Gerät weg!
Die zweite Sache ist, das mein Tel nur 0,5g wiegt. Man kann von mir doch nicht verlangen das ich dies als einzelne Position angebe?
100 x 0,5 g = 50g
Nach der ElektroG berechnung muß ich anscheinend die 0,5g auf 1kg aufrunden!?
100 x 1,0 kg = 100kg
???
Hier muss ich wohl meine eigene Regelung treffen das ich pro Verpackungseinheit arbeite das ich nicht 0,5g zum 1kg Preis verschrotte.
Das heißt in einer Verpackungseinheit sind 2000 Stück drin und erst wenn ich diese 2000 Stück abverkauft habe zahle ich auch den 1kg Preis.
Ich wüßte schon gerne wie Conrad Elektroniks dies handhabt? Wahrscheinlich rechnen die nach Paletteneinheit...
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Bauteile fallen i.d.R. nicht unter das ElektroG, Ausnahme sind nur Dinge wie z.B. die typische x86 CPU, die der Endkunde regulär selber installiert.
Die Mengenmeldung bezieht sich nicht auf Einzelteile, sondern auf die Gesamtmasse der ausgelieferten Geräte, also wenn Geräte zu 5g das Stück geliefert werden und das 1000 Stück, dann sind 5kg zu melden. Was natürlich eine lächerliche Menge ist, die in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Die Mengenmeldung bezieht sich nicht auf Einzelteile, sondern auf die Gesamtmasse der ausgelieferten Geräte, also wenn Geräte zu 5g das Stück geliefert werden und das 1000 Stück, dann sind 5kg zu melden. Was natürlich eine lächerliche Menge ist, die in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.
Gut zu Wissen!
Aber in meinem Fall muss der Kunde das Teil auch selber einbauen.
Mann muß ja für das Jahr eine Schätzung abgeben wieviel man an Hardware verkauft, was ist wenn man sich überschätzt hat bekommt man das Geld im Folgejahr verrechnet?
Für mich stellt sich noch die Frage wenn ich aus der EU Hardware einkaufe und diese in Deutschland im Umlauf bringe muss ich die EAR Abgabe zahlen? So wie ich das verstanden habe muss der Distributor oder Hersteller aus dem anderen EU-Land bereits diese Abgabe zahlen dann brauche ich die doch nicht mehr zahlen oder?
Aber in meinem Fall muss der Kunde das Teil auch selber einbauen.
Mann muß ja für das Jahr eine Schätzung abgeben wieviel man an Hardware verkauft, was ist wenn man sich überschätzt hat bekommt man das Geld im Folgejahr verrechnet?
Für mich stellt sich noch die Frage wenn ich aus der EU Hardware einkaufe und diese in Deutschland im Umlauf bringe muss ich die EAR Abgabe zahlen? So wie ich das verstanden habe muss der Distributor oder Hersteller aus dem anderen EU-Land bereits diese Abgabe zahlen dann brauche ich die doch nicht mehr zahlen oder?
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Wie das mit Verrechnungen aussieht werden wir wohl abwarten müssen. Da sich aber die Gebühren bei der EAR nicht nach Menge oder Umsatz richten wird in diesem speziellen Fall eh nichts passieren.
Da die nationalen Umsetzungen der WEEE den Binnenmarkt fröhlich ignorieren ist man dran, wenn man von einem Lieferanten in einem anderen EU Staat kauft. Deutschalnd lässt prinzipiell zu, dass sich ausländische Firmen hier registrieren, ob diese das aber wirklich tun oder die Aufgabe auf die lokalen Kunden abwälzen ist eine andere Frage.
Diese Kleinstaaterei ist es was diese Richtlinie wirklich unmöglich macht, mit einem überdimensionierten Verwaltungsaufwand wie in Deutschland kann man ja vielleicht noch irgendwie klarkommen, aber mit 25?
Da die nationalen Umsetzungen der WEEE den Binnenmarkt fröhlich ignorieren ist man dran, wenn man von einem Lieferanten in einem anderen EU Staat kauft. Deutschalnd lässt prinzipiell zu, dass sich ausländische Firmen hier registrieren, ob diese das aber wirklich tun oder die Aufgabe auf die lokalen Kunden abwälzen ist eine andere Frage.
Diese Kleinstaaterei ist es was diese Richtlinie wirklich unmöglich macht, mit einem überdimensionierten Verwaltungsaufwand wie in Deutschland kann man ja vielleicht noch irgendwie klarkommen, aber mit 25?
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Das klingt nicht wirklich spannend... Das was ich nicht glauben konnte stimmt wohl doch!
Nehmen wir mal an ich hätte ein Mobilfunkshop im Grenzgebiet und würde Mobilfunkkarten für Belgium und die Nierlande etc. verkaufen. Diese Mobilfunkkarten würde ich aus den Nachbarländern (EU-Staaten) importieren. Muss ich dann die SIM-Karten bei der EAR Registrieren? Denn diese SIM-Karte an sich ist auch nur ein Chip der in jedem Handy eingebaut werden kann im Prinzip vergleichbar mit der CPU.
Nehmen wir mal an ich hätte ein Mobilfunkshop im Grenzgebiet und würde Mobilfunkkarten für Belgium und die Nierlande etc. verkaufen. Diese Mobilfunkkarten würde ich aus den Nachbarländern (EU-Staaten) importieren. Muss ich dann die SIM-Karten bei der EAR Registrieren? Denn diese SIM-Karte an sich ist auch nur ein Chip der in jedem Handy eingebaut werden kann im Prinzip vergleichbar mit der CPU.
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