Hi @ all!
Nach einer anwaltlichen Beratung, habe ich auf dessen Rat bei Stiftung EAR Testregistrieren lassen, wobei noch einige Fragen aufgekommen sind:
Was ist mit der Buchungskostenstelle gemeint?
Was ist in meinem Fall die Hersteller-Identifikation? (Einzelunternehmen)
Was wird als Marke eingetragen, wenn die Artikel als NoName ausgewiesen sind und eine eigene Marke noch nicht eingetragen wurde?
Muss die Mengenmeldung monatlich erfolgen, auch wenn die Jahresimportmenge weniger als 1 Tonne sein wird?
Ist eine Garantiesicherung auch von Nöten, wenn bei jedem Verkauf vertraglich festgelegt wird, dass die Ware selbst entsorgt werden muss?
Um welche Geräteart (Unterkategorie) handelt es sich, falls die Geräte "StudioBlitzleuchten" sind und auch von Privatkäufern gekauft werden können, und Sie keine Gasentladungslampe enthält?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Grundlegende (für euch vermutlich leichte) Fragen! Hilfe!
Moderator: Guido Körber
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Also zumindest ein paar Antowrten dazu:
Die Mengenmeldungen müssen monatlich gemacht werden, es sei denn man vereinbart etwas anderes mit der EAR.
Die Marke im Sinne der EAR ist nicht identisch mit dem rechtlichen Begriff. Prinzipiell müssen die Geräte ja mit einer Herstelleridentifikation versehen werden, ggf. kann das als Make angenommen werden.
Welcher Kategorie (B2B oder B2C) die Geräte zugehörig sind ist keine Frage der Verträge mit den Kunden, sondern eine Frage ob diese Art Geräte typischerweise in einem privaten Haushalt Verwendung findet. Bei Fotozubehör ist eher davon auszugehen, dass die EAR zu B2C tendiert.
Alle diese Aussagen sind natürlich ohne Gewähr.
Die Mengenmeldungen müssen monatlich gemacht werden, es sei denn man vereinbart etwas anderes mit der EAR.
Die Marke im Sinne der EAR ist nicht identisch mit dem rechtlichen Begriff. Prinzipiell müssen die Geräte ja mit einer Herstelleridentifikation versehen werden, ggf. kann das als Make angenommen werden.
Welcher Kategorie (B2B oder B2C) die Geräte zugehörig sind ist keine Frage der Verträge mit den Kunden, sondern eine Frage ob diese Art Geräte typischerweise in einem privaten Haushalt Verwendung findet. Bei Fotozubehör ist eher davon auszugehen, dass die EAR zu B2C tendiert.
Alle diese Aussagen sind natürlich ohne Gewähr.
Schonmal herzlichen Dank für deine Antworten.
Diesbezüglich stellen sich mir noch folgende Fragen:
Wenn ich also jetzt "Elektro5000" (nur ein beispiel) bei der Registrierung als Marke eintrage, muss ich die Geräte mit einer Plakette / Etikett mit "Elektro5000" kennzeichnen (bisher nicht als geschützte Marke eingetragen), richtig? Ist dieser Eintrag ausreichend oder muss die komplette Herstelleradresse mit darauf?
Und trage ich nun auch "Elektro5000" bei Herstelleridentifikation ein?
Dazu kommt das Mülltonnensymbol mit Balken.
> Zu der Kategorie, die korrekte kategorie habe ich mittlerweile gefunden. danke!
Jetzt fehlt mir nur noch die Info: Was ist die Buchungskostenstelle?
Diesbezüglich stellen sich mir noch folgende Fragen:
Wenn ich also jetzt "Elektro5000" (nur ein beispiel) bei der Registrierung als Marke eintrage, muss ich die Geräte mit einer Plakette / Etikett mit "Elektro5000" kennzeichnen (bisher nicht als geschützte Marke eingetragen), richtig? Ist dieser Eintrag ausreichend oder muss die komplette Herstelleradresse mit darauf?
Und trage ich nun auch "Elektro5000" bei Herstelleridentifikation ein?
Dazu kommt das Mülltonnensymbol mit Balken.
> Zu der Kategorie, die korrekte kategorie habe ich mittlerweile gefunden. danke!
Jetzt fehlt mir nur noch die Info: Was ist die Buchungskostenstelle?
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So zumindest ist mein Kenntnisstand dazu. Es muss halt eine eindeutige Zuordnung zu einem sog. Hersteller möglich sein.spx wrote:Wenn ich also jetzt "Elektro5000" (nur ein beispiel) bei der Registrierung als Marke eintrage, muss ich die Geräte mit einer Plakette / Etikett mit "Elektro5000" kennzeichnen (bisher nicht als geschützte Marke eingetragen), richtig? Ist dieser Eintrag ausreichend oder muss die komplette Herstelleradresse mit darauf?
Und trage ich nun auch "Elektro5000" bei Herstelleridentifikation ein?
Das dürfte wohl eine Information für größere Buchhaltungskonstellationen sein. Bei größeren Firmen wird es notwendig sein eine Referenz zu haben damit die Buchhaltung zuordnen kann wofür das Geld war.spx wrote:Jetzt fehlt mir nur noch die Info: Was ist die Buchungskostenstelle?
Ich will hier nicht beraten, sondern äußere nur meine Meinung zu den Sachverhalten
Zu Deinen Fragen:
Was ist mit der Buchungskostenstelle gemeint? -> Für größere Unternehmen die Verschiedene Verrechnungskonten fürhren
Was ist in meinem Fall die Hersteller-Identifikation? (Einzelunternehmen) Hier zählt ein Firmenname oder Zeichen das auf die Firma / Unternehmen schließen lässt.
Was wird als Marke eingetragen, wenn die Artikel als NoName ausgewiesen sind und eine eigene Marke noch nicht eingetragen wurde? Hier wird in diesen Fall „keine Marke“ bei der EAR gemeldet
Muss die Mengenmeldung monatlich erfolgen, auch wenn die Jahresimportmenge weniger als 1 Tonne sein wird?
Man hat hier zwei Möglichkeiten:
1. Man gibt im Vorweg für den Registrierzeitraum seine Verkaufzahlen an. Vorteil: man muss nicht jeden Monat seine Mengen melden, Nachteil: wenn sich das Geschäft nicht so entwickelt wie geplant, kann man nicht die Zahlen im EAR-System Nachträglich ändern.
2. Monatliche Mengenmeldungen. Vorteil: Man kann seine wirklichen Zahlen melden.
Nachteil: Wenn man es versäumt wird man „wie beim Finanzamt“ geschätzt.
Sprich: hält man seine Termine nicht ein und eine Monats-Menge wird nicht gemeldet, bekommt man die 1/12 der Planmege auf sein Konto geschrieben – Nur das Fatale ist dass man das im System nicht sieht. Und im Folgemonat, man ja ehrlich sein, gibt man seine aktuelle Menge + die des Vormonats an. Und schon hat man mehr Verpflichtungen als gedacht.
Ist eine Garantiesicherung auch von Nöten, wenn bei jedem Verkauf vertraglich festgelegt wird, dass die Ware selbst entsorgt werden muss?
Eindeutig Ja bei B2C Ware ! Und was heißt Entsorgen zum ÖrE ?
Bei B2B Ware eine Vertragsklausel die ein geltendes Gesetz aushebelt ? Produktverantwortung und Rücknahmepflicht. Hmm .. die Produktverantwortung auf den Käufer abtreten … Hier müsste man direkt einen Juristen dazu hören.
Um welche Geräteart (Unterkategorie) handelt es sich, falls die Geräte "StudioBlitzleuchten" sind und auch von Privatkäufern gekauft werden können, und Sie keine Gasentladungslampe enthält?
-> Oh Interessante Frage: Was für eine primäre Funktion hat die Leuchte? leuchten ?
ohne Gasentladung ? Meiner Meinung nach nicht Reg.Pflichtig.
Hier wäre es auch Interessant zu erfahren was die EAR davon hält.
Aber wenn man unbedingt eine WEEE bekommen möchte.
„Leuchten für ausschliessliche gewerbliche Nutzung“ B2B
Aber eklären muss man sich bei der EAR aufjedenfall.
Zu Deinen Fragen:
Was ist mit der Buchungskostenstelle gemeint? -> Für größere Unternehmen die Verschiedene Verrechnungskonten fürhren
Was ist in meinem Fall die Hersteller-Identifikation? (Einzelunternehmen) Hier zählt ein Firmenname oder Zeichen das auf die Firma / Unternehmen schließen lässt.
Was wird als Marke eingetragen, wenn die Artikel als NoName ausgewiesen sind und eine eigene Marke noch nicht eingetragen wurde? Hier wird in diesen Fall „keine Marke“ bei der EAR gemeldet
Muss die Mengenmeldung monatlich erfolgen, auch wenn die Jahresimportmenge weniger als 1 Tonne sein wird?
Man hat hier zwei Möglichkeiten:
1. Man gibt im Vorweg für den Registrierzeitraum seine Verkaufzahlen an. Vorteil: man muss nicht jeden Monat seine Mengen melden, Nachteil: wenn sich das Geschäft nicht so entwickelt wie geplant, kann man nicht die Zahlen im EAR-System Nachträglich ändern.
2. Monatliche Mengenmeldungen. Vorteil: Man kann seine wirklichen Zahlen melden.
Nachteil: Wenn man es versäumt wird man „wie beim Finanzamt“ geschätzt.
Sprich: hält man seine Termine nicht ein und eine Monats-Menge wird nicht gemeldet, bekommt man die 1/12 der Planmege auf sein Konto geschrieben – Nur das Fatale ist dass man das im System nicht sieht. Und im Folgemonat, man ja ehrlich sein, gibt man seine aktuelle Menge + die des Vormonats an. Und schon hat man mehr Verpflichtungen als gedacht.
Ist eine Garantiesicherung auch von Nöten, wenn bei jedem Verkauf vertraglich festgelegt wird, dass die Ware selbst entsorgt werden muss?
Eindeutig Ja bei B2C Ware ! Und was heißt Entsorgen zum ÖrE ?
Bei B2B Ware eine Vertragsklausel die ein geltendes Gesetz aushebelt ? Produktverantwortung und Rücknahmepflicht. Hmm .. die Produktverantwortung auf den Käufer abtreten … Hier müsste man direkt einen Juristen dazu hören.
Um welche Geräteart (Unterkategorie) handelt es sich, falls die Geräte "StudioBlitzleuchten" sind und auch von Privatkäufern gekauft werden können, und Sie keine Gasentladungslampe enthält?
-> Oh Interessante Frage: Was für eine primäre Funktion hat die Leuchte? leuchten ?
ohne Gasentladung ? Meiner Meinung nach nicht Reg.Pflichtig.
Hier wäre es auch Interessant zu erfahren was die EAR davon hält.
Aber wenn man unbedingt eine WEEE bekommen möchte.
„Leuchten für ausschliessliche gewerbliche Nutzung“ B2B
Aber eklären muss man sich bei der EAR aufjedenfall.