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by PeterW
Wed Mar 29, 2006 9:06 am
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo Peter, das Ganze ist auch schwierig zu verstehen. Im gwöhnlichen Sprachgebrauch versteht man unter "in Verkehr bringen" die erstmalige *physische* Abgabe einer Ware an Vertrieb oder Nutzer in einem bestimmten geographischen oder rechtlichen Gebiet. So ist es auch nach der EU-Definit...
by PeterW
Tue Mar 28, 2006 9:42 am
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo Zusammen, "im Geltungsbereich dieses Gesetzes Haschisch anbietet." Ich würde ein etwas unverfänglicheres Beispiel vorschlagen: In einem deutschen Gesetz über eine CO2-Steuer könnte stehen: Dieses Gesetz betrifft "Kohlendioxydmengen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes freiges...
by PeterW
Thu Mar 23, 2006 11:46 am
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Bürokratiekosten sind eigentlich die falsche Bezeichnung für das, worum es hier geht. Unter Bürokratie verstehe ich eine bestimmte Ausprägung der Rechts- und Marktraumes, was die Abläufe und Verfahren angeht. Bürokratie ist eigentlich nur ein anderes Wort für Verwaltung. Die Bürokraten sind die Ang...
by PeterW
Wed Mar 22, 2006 1:23 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Mit 'unschädlich' meinen die Kommentatoren nicht die wirtschaftliche Unschädlichkeit. Das kann man nicht trennen, die Zölle wurden ja in der EU abgeschafft, weil sie für alle Marktteilnehmer wirtschaftlich schädlich sind - für die innländischen und für die ausländischen. Grundsätzlich bleibt es den...
by PeterW
Tue Mar 21, 2006 11:46 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Nun, wenn das deutsche Gesetz so zu interpretieren ist, daß die Inverkehrbringung auf dem *deutschen* Markt gemeint ist, dann werden ja auch diejenigen deutschen Marktteilnehmer als 'Hersteller' verpflichtet, die beispielsweise ein schon sonstwo in der EU im Verkehr befindliches Gerät in den deutsc...
by PeterW
Tue Mar 21, 2006 4:23 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo, Hm, beide zum ElektroG erschienenen Kommentare sprechen das Thema an. Wo sind diese Kommentare erschienen? Dort wird einhellig die Auffassung vertreten, daß das deutsche Gesetz tatsächlich die Inverkehrbringung auf dem deutschen Markt meint; das damit verbundene Auseinanderfallen der Definiti...
by PeterW
Mon Mar 20, 2006 5:19 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo, ich habe auch keine 'harten Beweise' für diese Interpretation. Am ehesten ist das WEEE wohl mit den CE-Richtlinien vergleichbar und dabei sind diese Fragen scheinbar schon ausführlich behandelt worden. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch den "Ratgeber" für die Umsetzung v...
by PeterW
Mon Mar 20, 2006 2:32 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo, Doch, genau das ist der Fall. § 10.1 ElektroG: "....erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt," ditto in §10.3 und anderen Stellen, die mir nicht auf Anhieb einfallen. Man muss sagen, leider hat der Gesetzgeber den Geltungsraum stets auf D - beschränkt - hätte er...
by PeterW
Mon Mar 20, 2006 1:11 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Für die kleineren und die die sich schlicht nicht selber mit der Logistik befassen wollen ein System ähnlich dem Grünen Punkt. Zentrale Registrierung, Pauschalzahlung pro Gerät nach Gewichts-/Geräteklasse und Entsorgung über einen zentralen Leistungsträger. Das Vorbild sollte das Batterierücknahmes...
by PeterW
Fri Mar 17, 2006 3:21 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo PeterW, was das Inverkehrbringen durch Ausländer angeht, kann ich Ihren Ausführungen nicht ganz zustimmen. Hallo, mich würde sehr interessieren, wobei genau Sie nicht zustimmen können, und was dagegen spricht. Da der Gesetzgeber den Begriff "Inverkehrbringen" verwendet, ohne ihn zu ...
by PeterW
Fri Feb 17, 2006 2:27 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: ElektroG für Privatpersonen, Nebeneinkünftler und Studenten
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Re: Inverkehrbringung - Gewerbsmäßigkeit

In Deutschland gilt das ElektroG, nichts anderes. Die Heranziehung der EMV-Richlinie bzw. des Leitfadens dazu durch die EAR und andere ist (bisher) nicht rechtsverbindlich. Das ElektroG selbst definiert den Hersteller über den Tatbestand der Inverkehrbringung, und zwar tatsächlich der gewerbsmäßige...
by PeterW
Fri Feb 17, 2006 1:52 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Ein Inverkehrbringen bezieht sich logischerweise immer auf ein bestimmtes Gebiet/Land. Genauer gesagt bezieht es sich immer auf einen bestimmten Markt. Da es in der EU keine nationalen Markte mehr gibt, die an den Landesgrenzen enden, sondern nur noch den gemeinsamen Markt, bezieht sich jedes Inver...
by PeterW
Thu Feb 16, 2006 8:24 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: ElektroG für Privatpersonen, Nebeneinkünftler und Studenten
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Das ist IMHO nicht richtig. Inverkehrbringen ist IMMER das gewerbliche Inverkehrbringen. Ein privates Inverkehrbringen gibt es nicht. Nach der EU-Definition des Begriffs "Inverkehrbringen" ist es egal wer ein Gerät (Produkt) in Verkehr bringt, warum er es tut, ob er es verschenkt oder ob ...
by PeterW
Wed Feb 15, 2006 3:04 pm
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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Hallo, M.a.W., wenn ein Gerät in Holland erstmalig in Verkehr gebracht wurde, gilt es nach dem ElektroG noch nicht als in Verkehr gebracht, ... Das steht im ElektroG nicht drin, sonst zitiere es bitte. Das ElektroG lässt es offen, welches Gebiet gemeint ist. Da es aber die Umsetzung einer EU-Richtli...
by PeterW
Wed Feb 15, 2006 10:10 am
Forum: WEEE/RoHS/REACH etc.
Topic: Anmelden im Ausland?
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... das ElektroG (und alle anderen mir bekannten einzelstaatlichen Umsetzungen der WEEE-RL) ist in Bezug auf die Definition des Begriffs "In Verkehr bringen" europarechtswidrig. Das ElektroG definiert den Begriff "In Verkehr bringen" gar nicht. Es verwendet ihn aber, um den Begr...