Überwachung und Verfolgungsbehörden ?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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mikedive
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Überwachung und Verfolgungsbehörden ?

Post by mikedive »

Hallo,

findet sich irgendwo eine Liste oder Aufstellung wer in den Ländern zuständig für Überwachung und Verfolgung von verstößen gegen das WEEE ist ?

bei wem muss/kann ich einen Verstoß auf Landesebene Anzeigen ?

a : aus dem eigenen Bundesland
b : aus einem anderen Bundesland

wer ist zuständig bei einem Verstoß auf Bundesebene

a : verstoß aus der EU
b : vertstoß aus der nicht EU

was ist mit den Geräten die von Verbrauchern direkt aus dem Ausland nach D eingeführt werden ( Stichwort E-bay) oder online-Handel.......
Diese Geräte werden zwar vom Zoll erfasst und behandelt aber was ist mit CE Kennzeichnung und WEEE Kennzeichnung stehen diese Verbraucher außerhalb des Gesetztes ....... Dieser Handel am Gesetz vorbei gefährdet zunehmend die Existenz vieler Kleinimporteure die zudem auch noch über ihre EAR Beiträge die Entsorgung dieser Geräte finanzieren müssen. Da sind Lücken ach was sage ich wahre Canyons im Gesetz........ dabei wäre es so einfach :

Geräte werden nach Gewicht erfasst ( so wie jetzt auch) und je Geräteklasse gibt es Gewichtsklassen und entsprechende Aufkleber ( wie Briefmarken) die dann bei den Landes Umweltämtern erworben werden können so man eine EAR Nummer hat .Die Umweltämter finanzieren mit den Einnahmen die Entsorgung und können so die Entsorger durch offentliche Auschreibungen auswählen.......

sind diese Aufkleber nicht auf den Geräten oder nicht nachweißbar wird die Zahlung bei Entsorgung durch den Kunden fällig. Diese passen dann schon selbst auf das die Aufkleber vorhanden sind sonst geht es an den eigenen Geldbeutel

der Zoll erhebt diese Gewichtsgebühr ebenfalls bei allen Importeuren die keine EAR Nummer ( Zoll Nummer) haben .......und gibt die Aufkleber dazu das ganze mit einem entsprechenden Handlingsaufschlag denn die Leute müssen ja auch bezahlt werden die das abwickweln .
Mit der heutigen Technik dürfte es ein Problem sein die Aufkleber fälschungssicher zu machen (mikrochip)

dieses vorgehen schafft Arbeitsplätze auf allen Seiten und füttert nicht nur wenige Spezialisten und Stiftungen.

so das war jetzt ein wenig OT musste aber mal raus .....

Michael Finger
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Ja, das wäre dann so einfach und reibungslos wie in der Schweiz. Offensichtlich ist das aber von der Industrielobby nicht gewünscht. Dazu kommt noch das Problem, dass jedes EU Land sein eigenes Süppchen kochen wollte. Dabei wäre hier mal eine Gelegenheit gewesen eine EU-weite Regelung zu schaffen, die allen zugute kommen würde.
mikedive
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Post by mikedive »

Hallo Herr Körber ,

haben sie iregendwelche Info zum ersten teil der Frage ?

ich hatte das Umweltministerium in RLP angemailt und heute Antwort erhalten :

Das Umweltbundesamt hat die EAR mit der Aufgabe der Registrierung und Überwachung " beliehen" ( was immer das heißen soll) und ist somit Bundesweit zuständig. Sie meldet Verstöße an die zuständige Behörde (Bundesumweltamt) die dann die Sachverhalte nochmals prüft und gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet.


im Klartext : Anzeige erfolgt über die EAR die nimmt Stellung dazu und leitet an das Umweltbundesamt weiter die Prüfen und werden dann aktiv.

und die Mühlen der Behörde malen langsam ........

nur wer sichert Beweise, überprüft und unterbindet wenn ein Händler in Deutschland oder auch in Österreich z.b. WEEE Geräte nach Deutschland ohne Registriereung verkauft und damit in Verkehr bringt ?????? an der WEEE vorbei.

mit fehlenden CE Kennzeichen ist das einfach : Anruf bei der Bundesnetzargentur und die Sache läuft ( habe ich selbst schon am eigenen Leib erfahren. ) Die sind dann sehr schnell und sprechen ein sofortiges Vertiebsverbot aus mit entsprechender Strafandrohung, und beschlagnahmen sofort die betreffende Ware.

Diese Sache ging für mich gut aus weil ich die Ware von einem anderen deutschen Händler gekauft hatte, der Importeur war und somit für die CE Kennzeichnung zustandig er musst über 400,00 Euro zahlen trotz einer vorliegenden CE Konvormitätserklärung vom Hersteller.

da ich auch als Zwischenhändler auftrete und meine Mengen nicht belasten will verkaufe ich WEEE Ware nur an Händler mit dem Hinweiß der WEEE Registrierungspflicht durch ihn, als Inverkehrbringer, denn ich bin als Großhändler dann lt. Gesetz nicht der Hersteller und auch nicht der in Verkehrbringer oder ? denn Inverkehrbringen heißt doch ganz klar
die Übergabe an den Konsumenten zur Nuzung.
Vorher liegt die Ware bei mir im Lager und wird nicht benutzt also auch nicht in den Stoffkreislauf ( Verkehr) eingebracht. Somit wird auch keine Entsorgung notwendig die eine WEEE Registrierung erfordert.

Michael Finger
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Hallo Herr Finger,

welche Behörde sich letztlich zuständig fühlt muss man wohl empirisch ermitteln. Wir hatten ja vor einiger Zeit die Umfrage bei den zuständigen Landesbehörden mit wenig Erfolg gemacht.

Ob man so etwas aber unbedingt anstossen sollte bin ich mir nicht ganz sicher. Das ElektroG enthält sehr viele schwammige Definitionen bei denen man nicht genau weiss was daraus wird wenn es vor Gericht geht, ich würde jedenfalls eher keine schlafenden Hunde wecken, oder vorher sicherstellen, dass eine Situation besteht bei der der man eine sinnvolle Klärung des grundsätzlichen Sachverhaltes erzielen kann.

Ob Ihr Vorgehen mit dem Vertrieb nur an Händler so korrekt ist würde ich auch eher bezweifeln. Das Gesetz geht ja vom "sog. Hersteller" als dem aus, der das Produkt im Geltungsbereich des Gesetzes unter seinem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Dabei kann "in Verkehr bringen" auch schon der Fall sein, wenn die Produkte von einem wirklichen Hersteller (im Sinne des Wortes, nicht des ElektroG) an einen Großhändler abgegeben werden.

Unerheblich ist in jedem Falle zu welchem Zweck das Gerät in Verkehr gebracht wird. Selbst wenn Geräte nur vermietet werden besteht Registrierungspflicht.

So wie ich es sehe werden Sie wohl im Sinne des Gesetzes einer der sog. Hersteller sein. Diese Situation trifft auf jeden Fall zu, wenn Sie die Geräte nach Deutschland importieren, egal an wen Sie sie verkaufen, so lange sich der von Ihnen belieferte Kunde in Deutschland befindet unterliegen Sie dem ElektroG.

Da ich kein Rechtsanwalt bin und damit keine rechtlich verbindlichen Aussagen dazu machen kann, sollten Sie diese Fragen auf jeden Fall mit einem juristischen Fachmann klären.
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