jetzt mal praktisch

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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mikedive
Posts: 6
Joined: Fri Oct 19, 2007 10:34 am

jetzt mal praktisch

Post by mikedive »

um jetzt mal praktisch zu werden :

eine Messe steht an ... keine Fachmesse nein eine Verbrauchermesse auf der auch direkt verkauft wird..... Laut Gesetz dürfen dort nur Geräte verkauft werden die falls sie unter das E.Geräte gesetz fallen auch Registriert sind. richtig ?

In den Messebedingungen steht ganz klar das alle dort gezeigten und erwerbbaren Geräte den gesetzlichen Bestimmungen in D entsprechen müssen. ( besonderer Hinweis auf die CE Kennzeichnung ). Es sei denn Geräte werden gezeigt die nur zum Export bestimmt sind so muss dies ausdrücklich beim Gerät schriftlich erwähnt sein und dieses Gerät darf nicht veräußert werden.

meinem Rechtverständnis nach habe ich mit Anmeldung zu dieser Messe diese Bedingungen akzeptiert.

Da die Messegesellschft als Veranstalter das Hausrecht ausübt bzw. ausüben muss kann ich doch verlangen das bei einem Verstoß gegen die Messebedingungen von Seiten der Messeleitung eingegriffen wird oder ?

Ich kann also verlangen das alle Aussteller die nicht gesetzeskonforme Geräte ausstellen oder/ und verkaufen dies einstellen .......und die Geräte entfernen.

falls dies nicht erfolgt kann ich die Messeleitung auf Schadenersatz verklagen da sie Wettbewerbsverzerrende oder auch gesetzwiedrige Handlungen, ihrer Aussteller wissentlich nicht verhindert hat.

Ich habe vor diesen Sachverhalt einige Wochen vor der Messe der Messeleitung durch ein anwaltliches Schreiben mitteilen zu lassen um denen Gelegenheit zu geben das zu bearbeiten bis die Messe beginnt.

Ich befürchte nur das wird eine Bombe ....

... denn soweit ich weiß sind von den, meinen Bereich betreffenden Ausstellern ca. 50 nur 3 Registriert , die alle auch munter über online-shops Deutschlandweit verkaufen ohne eine Registriereung zur WEEE, darunter auch sehr große Firmen mit einem deutschlandweiten Händlernetz von mindesten 100 Händlern ......

Michael
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Wie von mir schon mal angemerkt würde ich nicht unbedingt schlafende Hunde wecken. Ihre zuvor dargestellte Interpretation des ElektroG ist jedenfalls nicht korrekt, daher vermute ich mal so eine Aktion würde sich zu einem Bumerang entwickeln.

Auf jeden Fall sollten Sie zuerst einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren.
mikedive
Posts: 6
Joined: Fri Oct 19, 2007 10:34 am

Post by mikedive »

Hallo ,

das Risiko ist mir bewusst nur .... wo finde ich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt ? Falls hier ein solcher mitlesen sollte bitte ich ihn sich bei mir per E-mail zu melden.

noch ne Frage: Ist das ElektroG eine Farce ? oder ein Gesetz ?

wenn es denn ein Gesetz ist dann sollte es für alle gelten.

Wettbewerbsrecht hin oder her damit hat das ja auch nichts zu tun.

Geräte ohne CE Kennzeichnung dürfen ja auch nicht verkauft werden.

zur EAR :

Einen Aufkleber drauf kleben kann jeder, nur wenn ein Aufkleber drauf ist der Hersteller/Importeur aber nicht registriert ist was ist das dann ?

Urkundenfälschung, Betrug, unlauterer Wettbewerb ?


Michael Finger
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