Schriftwechsel mit der EAR

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

Guido Körber
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Schriftwechsel mit der EAR

Post by Guido Körber »

Hier ist der bisherige Stand meines Schriftwechsels mit der EAR.

Wenn sich nicht bald eine vernünftige Auskunft erzielen lässt werde ich einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Es kann ja wohl nicht mit den deutschen Gesetzen vereinbar sein, dass wir in eine Pflicht genommen werden, ohne dass uns Auskunft über deren Umfang erteilt wird.

Die Texte sind von unten nach oben in der chronologischen Reihenfolge:

Sehr geehrter Herr Theusner,

das ElektroG macht keinerlei Aussage über die Details der Durchführung, diese obliegt dem EAR, daher wende ich mich an Sie mit wohl verständlichem Wunsch um Information.

Da weder das ElektroG noch die dazugehörigen Begründungen oder Ihr FAQ Aussagen über Mengen unterhalb ganzer Container machen, wo bitte als durch direkte Anfrage bei Ihnen soll ich diese Informationen in Erfahrung bringen?

Mit freundlichen Grüßen
Guido Körber


Am 28.07.2005 um 20:18 schrieb Info-Postfach:

Sehr geehrter Herr Körber,

entsprechend Ihrem Marktanteil in Mg in Ihrer Geräteart - das ist für Sie im ElektroG und seiner Begründung nachlesbar.
Auch eine Behörde ist nicht verpflichtet Ihnen das Selbststudium abzunehmen - noch nicht einmal wenn der Tonfall anmaßend wird.

Freundliche Grüße

Hartmut Theusner
stiftung elektro-altgeräte register®
benno-strauß-straße 5, D 90763 fürth
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Guido Körber [mailto:koerber@codemercs.com]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2005 11:19
An: Info-Postfach
Betreff: Re: AW: Rücknahmemengen für kleine Unternehmen

Sehr geehrter Herr Theusner,

eine Rechtsberatung hatte ich weder nachgefragt, noch erwartet.

Da die EAR mit der hoheitlichen Funktion ausgestattet wurde den
registrierten Herstellern Entsorgungseinheiten zuzuteilen sind Sie in
dieser Funktion ja wohl auch verpflichtet Auskunft darüber zu
erteilen wie diese Zuteilung geschieht?

Also konkret noch einmal meine Frage: Wir produzieren z.B. 50kg
Elektronikgeräte im Jahr die evtl. als B2C oder Dual Use eingestuft
werden könnten. Nach welchem Schlüssel werden wir zur Entsorgung
herangezogen?

Mit freundlichen Grüßen
Guido Körber


Am 26.07.2005 um 19:35 schrieb Info-Postfach:


Sehr geehrter Herr Körber,

so sehr uns Ihr Vertrauen ehrt, aber EAR ist kein
Beratungsunternehmen, sondern hat sehr anders gelagerte Aufgaben in
der Überwachung vom ElektroG betroffener Unternehmen. Es ist wohl
nicht vereinbar, Dinge die man zu überwachen hat, selbst per
Beratung herbei zu führen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Im Übrigen haben wir uns an die Beschränkungen des
Rechtsberatungsgesetzes zu halten. Demnach ist die Rechtsberatung
den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Die Rechtsauslegung und
Rechtssprechung obliegt ausschließlich den Gerichten in Deutschland.

Dennoch ein unverbindlicher Hinweis: Auch wenn es Sie verärgern
mag, wir haben die klare Regelung des Gesetzes nicht zu vertreten.
Wettbewerbsrechtlich macht sie allerdings großen Sinn. Wer Waren
verkauft sollte seine Herstellerpflichten nicht Anderen überlassen
dürfen. Ebenso klar sind die Grundlagen der Verteilung der
Entsorgungsvolumina auf die Hersteller durch EAR geregelt.
In unseren Fragen und Antworten gehen wir sehr bewusst nicht auf
Details der Gestaltung von Herstellerpflichten in der Entsorgung
ein. Das ElektroG ist so angelegt, daß die Betroffenen Hersteller
selbst entscheiden sollen (und dürfen!) wie sie ihren
Verpflichtungen genügen wollen. So sind sie anders als in anderen
Ländern und auf anderen Gebieten nicht gezwungen Monopole zu
benutzen. Das sollte Aktivität hinsichtlich Kosteneffizienz und -
einsparungen und nicht Ratlosigkeit auslösen!
Wo ist denn vorgeschrieben, daß jeder "kleine" Hersteller
tatsächlich zwingend jeweils ganze Container für sich allein
zurücknehmen muß? Wäre es z.B. denkbar mit "seinem" Entsorger einen
Vertrag über Teilmengen gemeinsam mit anderen betroffenen
Herstellern zu schließen?

Freundliche Grüße

Hartmut Theusner
stiftung elektro-altgeräte register®
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Guido Körber [mailto:koerber@codemercs.com]
Gesendet: Dienstag, 26. Juli 2005 13:51
An: Info-Postfach
Betreff: Rücknahmemengen für kleine Unternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem FAQ wird in keiner Weise darauf eingegangen wie die
Rücknahmeverpflichtung für kleine Unternehmen aussehen, die nur in
geringer Menge Geräte in den Markt bringen. Die Rücknahmemengen in
ganzen Containern und mit monatlicher Erfassung sind für eine grosse
Zahl kleiner Unternehmen völlig unrealistisch.

Wie also ist die Vorgehensweise für einen Hersteller, der z.B. im
ganzen Jahr Geräte absetzt, die etwa einen Kubikmeter oder weniger
ergeben? Wird der dann verpflichtet für die Entsorgung eines ganzen
Containers aufzukommen und wird er dann danach für die nächsten 50
Jahre nicht mehr herangezogen?

Mit freundlichen Grüßen
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Bisher keine Reaktion der Herrschaften, man scheint sich in der Rolle der Behörde schon gut eingelebt zu haben.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Nach dem genaueren Studium des ElektroG habe ich nun folgendes Email an die EAR geschickt:

Sehr geehrter Herr Theusner,

ich gehe mal davon aus, dass Sie beschlossen haben meine Frage zu ignorieren.

Hiermit möchte ich Sie auf das ElektroG §14 Abs. 6 hinweisen. Diese Information ist jedoch nicht auf Ihrer Website zu finden. Also möchte ich Sie nochmals freundlich bitten mir mitzuteilen wo ich diese Informationen erhalten kann.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Da mal wieder keine Antwort von der EAR erfolgt ist habe ich heute per Einschreiben mit Rückschein eine Aufforderung an die EAR geschickt bis zum 18.8.2005 die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Entsorgung offen zu legen.

Sollte diese Frist ohne Reaktion verstreichen wird der nächste Schritt sein mit unserem Rechtsanwalt zu prüfen welche rechtlichen Schritte möglich sind die EAR zur Einhaltung der Gesetze zu zwingen.
PeterW
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Post by PeterW »

Hallo,

nach dem Link:Beleihungsbescheid ist auch das Umweltbundesamt (UBA)als Aufsichtsbehörde und "Beleihende" zuständig, wenn das EAR seinen Aufgaben nicht nachkommt.
Vielleicht sollte man hier eine Beschwerde und Asukunftsersuchen an das UBA richten.

Interessant ist auch noch, dass nach dem Beleihungsbescheid für die Gebühren des EAR das Link:Verwaltungskostengesetz gilt.

Zitat VwKostG:
"
2. Abschnitt Allgemeine Grundsätze für Kostenverordnungen

VwKostG § 2 Bindung des Verordnungsgebers
Beim Erlaß von Rechtsverordnungen, die auf Grund bundesrechtlicher Ermächtigung gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung regeln, hat der Verordnungsgeber sich im Rahmen der Vorschriften dieses Abschnitts zu halten.

VwKostG § 3 Gebührengrundsätze
Die Gebührensätze sind so zu bemessen, daß zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Ist gesetzlich vorgesehen, daß Gebühren nur zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden, sind die Gebührensätze so zu bemessen, daß das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt.
"
Wie mag es wohl das Umweltbundesamt begründen, dass für die Gebühren "ein angemessenes Verhältnis besteht", wenn die Gebühren und der eigene Verwaltungsaufwand der Firmen den "wirtschaftlichen Wert oder [..] sonstigen Nutzen der Amtshandlung" für kleine Firmen sogar übersteigen?

Man sollte dem UBA mal einige Beispielrechnungen zukommen lassen, mit einer Gegenüberstellung der tatsächlichen Entsorgungskosten für die Jahresproduktion eines Unternehmens, und den jährlichen EAR-Gebühren plus interne Verwaltungskosten und externe Kosten für die Erfüllung aller Vorschriften des EAR.

Dazu kommt für kleine Firmen natürlich noch die ungerechte Verteilung der Entsorgungskosten und unsinnige Zusatzkosten durch die EAR-"Container-Lotterie" .

Man sollte vom UBA verlangen, dass kleine Firmen einfach eine Entsorgungskostenpauschale pro Kilogramm verkaufter Geräte bezahlen können, ohne weitere Gebühren oder Bürokratie, wie es bei Batterien schon seit Jahren funktioniert.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Beschwerde beim UBA wird einer der nächsten Schritte sein wenn die Herrschaften der EAR sich nicht bewegen.

Ich versuche auch gerade Kontakte mit Wirtschaftsverbänden aufzubauen um noch mehr betroffene zu bündeln.

Eine nette Aktion wäre es, wenn wir Betroffenen mit kleinem Volumen eine Demo vor dem UBA machen bei der jeder von uns einen Karton mitbringt der dem pro Jahr produzierten Volumen an Geräten entspricht. Das dann ins Verhältnis gesetzt zu einem Entsorgungscontainer dürfte einige der Probleme veranschaulichen...
PeterW
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Post by PeterW »

Guido Körber wrote:Eine nette Aktion wäre es, wenn wir Betroffenen mit kleinem Volumen eine Demo vor dem UBA machen bei der jeder von uns einen Karton mitbringt der dem pro Jahr produzierten Volumen an Geräten entspricht. Das dann ins Verhältnis gesetzt zu einem Entsorgungscontainer dürfte einige der Probleme veranschaulichen...
Auch 'ne nette Idee.
Ich stelle mir für die Demo gerade einen 30 m³ Müllcontaier vor, der zu 90% von einem überquellenden Bürokratenar... ausgefüllt wird, nur ganz am Rand haben noch ein paar kleine alte Computer und andere Geräte Platz. :-)
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Langsam wird es lächerlich: Genau heute hat die EAR bei ihrem Regelwerk zum Thema "Abholkoordination" ein "In Bearbeitung" reingestellt. Morgen läuft unsere Frist aus, die wir per Einschreiben gesetzt haben.

Das bestätigt dann also die Vermutung, dass noch keine Idee vorhanden ist wie denn die Abholmengen verteilt werden. Warum man mir das nicht per Email mitteilen konnte ist mir unklar, macht diese Organisation aber auch kein Stück glaubwürdiger oder sympatischer.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Gerade vor ein paar Minuten habe ich eine Reaktion der EAR bekommen.

Laut der EAR müssen sie das Berechnungsverfahren erst am 24.11.2005 veröffentlichen, also einen Tag nach dem alle Hersteller registriert sein müssen. Damit wird also erwartet, dass wir eine Verpflichtung eingehen deren Tragweite uns erst hinterher bekannt gegeben wird.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Und noch eins: Die EAR hat mir mitgeteilt, dass der Inhalt dieses Forums an die Strafverfolgungsbehörden übergeben wird.

Anscheinend sind andere Meinungen nicht beliebt.
Stefan Hachmann
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Post by Stefan Hachmann »

"Macht" steigt offenbar schnell zu Kopf...

Nuja,
Stefan
PeterW
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Post by PeterW »

Guido Körber wrote:Die EAR hat mir mitgeteilt, dass der Inhalt dieses Forums an die Strafverfolgungsbehörden übergeben wird.
Wurden irgendwelche konkreten, nachprüfbaren strafrechtlichen Vorwürfe erhoben oder Forderungen gestellt?
Oder ist man dort allgemein der Auffassung, dass eine kritische Diskussion über Handlungen und Unterlassungen von politischen und sonstigen öffentlichen Institutionen strafwürdig ist?

Wenn die EAR versucht, die Kritiker der deutschen Umsetzung der WEEE-Richtline durch ElektroG und EAR aus kleinen und mittleren Unternehmen strafrechtlich verfolgen zu lassen, wird das vermutlich auch eine sehr viel größere, politische Öffentlichkeit interessieren und Anlass sein, sich näher mit den negativen Auswirkungen des ElektroG auf KMUs, sowie der Rolle des EAR zu befassen.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

PeterW wrote:Wurden irgendwelche konkreten, nachprüfbaren strafrechtlichen Vorwürfe erhoben oder Forderungen gestellt?
Nein, nur die allgemeine Mitteilung, dass der Inhalt dieses Forums den Strafverfolgungsbehörden übergeben würde.

Da also weder eine spezifische Beschwerde geäußert wurde, noch mir irgend welche Gesetzesverstöße in diesem Forum bewusst sind, sehe ich keinen Anlass darauf zu reagieren.
Ch.Drube
Posts: 8
Joined: Thu Jul 28, 2005 1:54 pm

Post by Ch.Drube »

Guido Körber wrote:Und noch eins: Die EAR hat mir mitgeteilt, dass der Inhalt dieses Forums an die Strafverfolgungsbehörden übergeben wird.
*prust*

Herrlich! Das war jetzt der Brüller der Woche.
Noch lächerlicher geht es ja wohl kaum ...

Aber freu Dich: bessere Werbung für dieses Forum gibt es kaum :D

Beste Grüße,
Christoph
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Ja, ich denke auch, dass das Schreiben von der EAR gutes Material ist um die Presse auf den Plan zu rufen.

Um wiederum der Gegenseite keine Munition zu liefern möchte ich um äusserste Zurückhaltung bei den Äusserungen hier im Forum bitten.
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