Veranstaltung beim UBA

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Guido Körber
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Veranstaltung beim UBA

Post by Guido Körber »

Etwas kurzfristig hat mich die IHK heute darüber informiert, dass morgen beim Umweltbundesamt in Dessau eine Informationsveranstaltung zum Thema ElektroG stattfindet:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info- ... 05-062.htm

Ich werde auf jeden Fall dort sein. Es wäre gut, wenn noch mehr betroffene Unternehmen dort Flagge zeigen würden.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also die Veranstaltung war überaus interessant und produktiv. Das BMU ist sich durchaus bewusst, dass es erhebliche Probleme für kleine Firmen gibt und durch die Präsenz mehrerer betroffener Firmen, die ihre jeweilige Situation deutlich gemacht haben, sind wohl auch weitere Teilprobleme deutlich geworden.

Die wichtigsten Punkte will ich hier mal ohne Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit auflisten:

Laut UBA soll von der Möglichkeit der Reduzierung oder des Erlassens der Gebühren seitens der EAR ausdrücklich Gebrauch gemacht werden. Es liegen bei der EAR auch eine größere Zahl von Anträgen auf Erlass oder Reduzierung der Gebühren vor. Persönlich möchte ich dazu anmerken, dass Rechtssicherheit in Form einer Verwaltungsanweisung o.Ä. hier notwendig ist.

Die Problematik der hohen Kosten durch die Buchprüfung oder -testierung war dem UBA bisher nicht bewusst. Da dies jedoch nicht vom Gesetz, sondern von der EAR vorgegeben wurde will man versuchen hier eine bessere Regelung zu finden. Auch hier sehe ich die Notwendigkeit schnellstens Rechtssicherheit zu schaffen.

Laut DIHK ist der BITKOM gerade dabei sein System zur Hinterlegung der Sicherungsbeträge für B2C Geräte dahingehend zu überarbeiten, dass die Gebühren deutlich sinken. Gleiches gillt für das System des ZVEI. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung auch bei Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren auf einem Anderkonto hinterlegt werden kann.


Wenn wir mal davon ausgehen, dass diese Punkte zufriedenstellend gelöst werden, verbleiben damit als Hauptprobleme die Themen Entsorgung (Containerlotterie) und restliche EU.

Für die Entsorgung sehe ich die einzige sinnvolle Möglichkeit darin, dass kleine Hersteller nicht individuell Container zugewiesen bekommen und auch keine Sicherheitshinterlegung machen müssen, sondern einfach die Beträge für die Sicherheitshinterlegung in ein gemeinsames Ensorgungssystem einzahlen.

Was die anderen 24 EU-Staaten betrifft, so ist unklar wer welche Regelungen hat. Es wird nicht ausbleiben, dass wir uns mit allen regionalen Einzellösungen auseinander setzen müssen. So kann z.B. nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Staaten eine regionale Registrierung verlangen, auch wenn der Hersteller die Geräte per Fernabsatz verkauft. Hier bleibt zu prüfen, ob nicht eine Handelsbehinderung vorliegt.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Noch ein Nachtrag:

Für die Durchsetzung von Sanktionen gegen Unternehmen, die sich nicht ElektroG-konform verhalten sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Allerdings gibt es bisher keine Ausführungverordnungen dafür und es wird wohl keine bundeseinheitliche Regelung geben, sondern die Länder werden das einzeln regeln.

Unternehmen die der Auffassung sind nicht unter das ElektroG zu fallen sollten sich dies zur Sicherheit von ihrem zuständigen Amt bestätigen lassen.

Vom UBA wurde auch darauf hingewiesen, dass Unternehmen die ausschließlich Komponenten die bereits bei der EAR als Geräte registriert sind zusammenfügen (z.B. PC Assemblierung) sich nicht bei der EAR anmelden müssen/sollten, eine Absicherung durch Bestätigung durch das zuständige Amt ist aber dringend angeraten.

Schwierig wird diese Situation aber wieder wenn z.B. von einem Importeur in einem anderen EU Land gekauft wird, dann sind die Komponenten nicht bei der EAR erfasst, der Assemblierer in Deutschland würde damit wieder zum medepflichtigen Hersteller.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Und noch ein Nachtrag:

Da die Durchsetzung des ElektroG Landessache ist stimmt die Aussage, dass die Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind so pauschal nicht. Das wird ebenfalls auf Landesebene geregelt. Die meisten Bundesländer haben diese Aufgabe der Gewerbeaufsicht zugeschlagen, jedoch nicht alle. In Brandenburg z.B. sind wir noch am suchen wer denn nun zuständig ist. Eilt ja auch nicht, sind ja noch ein paar Tage bis zum 23.11.


Was die Buchprüfung für die Mengenmeldung betrifft so ist mir vom BMU mittlerweile bestätigt worden, dass dies eine Option ist, die im Falle eines Verdachtes auf Falschmeldungen angeordnet werden kann und keine generelle Pflicht. Leider gibt es hier keine Verwaltungsanweisung o.Ä. die Rechtssicherheit schaffen würde. Die Prüfung kann aber auch durch den eigenen Steuerberater erfolgen, was eine weitere Reduzierung der Kosten ermöglichen sollte.
D.Peters
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Post by D.Peters »

Sehr geehrter Herr Körber,

zuerst möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen für Ihren unermüdlichen Einsatz im Zusammenhang mit dem Leidthema EAR bedanken.

Ich habe diesen alten Beitrag noch einmal hervorgeholt, da ich derzeit auf der Suche (Preisvergleich) nach einem Wirtschaftsprüfer bin, der die von mir in Verkehr gebrachte Menge für das Jahr 2006 zu testieren hat.
(Soweit ich informiert bin ist dies eine Pflichtmeldung)

Nun bin ich in diesem Zusammenhang auf Ihren Beitrag gestossen aus dem hervorgeht, dass die Mengenmeldung nicht zwingend durch einen WP, sondern auch durch einen Steuerberater erfolgen kann.
Haben Sie in diesem Zusammenhang weiterführende Informationen ?
- Ist ein Testat zwingend durch einen WP erforderlich?
- Reicht ein Bestätigung des Steuerberaters dahingehend, dass die in Verkehr gebrachte Menge < 1.000Kg (Ich habe einen Vertrag bei take.e-way/ Mindestentsorgungsmenge 1.000Kg (die jedoch nicht ausgeschöpft werden)).
- Wird man zur Abgabe einer Mengenbestätigung durch die EAR aufgefordert?

Mit Ausnahme Ihres Postings habe ich im www nichts dsbzgl. finden können.

Über eine Antwort freue ich mich sehr

mfg

D.Peters
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Da diese Prüfung ggf. vom EAR verlangt werden kann und es definitiv zu früh ist als dass sowas schon passiert wäre fehlen leider jegliche Erfahrungswerte. Momentan kann man sich da nur auf die Aussagen des UBA stützen, ggf. einfach selber noch mal schriftlich nachfragen, damit man etwas substanzielles hat.
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