Augen zu und ignorieren - oder organisieren?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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anonymus
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Augen zu und ignorieren - oder organisieren?

Post by anonymus »

Wir handeln u.a. grenzueberschreitend mit gebrauchter Hardware, sowohl B2B wie B2C, Einzel- und Grosshandel, auch direkt an gewerbliche und private Endkunden in anderen EU-Staaten.

Kurzfassung der bisher von EAR, UBA, Landratsamt und IHK erhaltenen Infos:

EAR: grenzueberschreitender Handel mit gebrauchten Geraeten faellt nicht unter das ElektroG, solange die Geraete nicht bearbeitet oder veraendert werden

UBA: grenzueberschreitender Handel mit gebrauchten Geraeten faellt sehr wohl unter das ElektroG - voellig egal, ob eine Bearbeitung/Verarbeitung der Geraete erfolgt, und wo auch immer (vor oder nach Im/Export)

Landratsamt: Wahrscheinlich faellt der Handel mit gebrauchter IT drunter, aber zumindest ist Bayern kann das derzeit keine Behoerde verbindlich sagen, weil es derzeit keine zustaendige Behoerde gibt. Die Vollzugsbekanntmachungen des BY-Innenministeriums werden erst im naechsten Jahr erwartet. Und weil es derzeit keine zustaendige Behoerde gibt, gibt es auch NIEMANDEN, der DERZEIT Bussgelder aussprechen kann (weder das EAR noch das UBA ist naemlich dazu befugt!). Und selbst wenn in einem halben Jahr in BY eine zustaendige Behoerde feststeht, ist es allgemeine Verwaltungspraxis, dass es keine Bussgelder fuer Verstoesse in der Vergangenheit geben wird. (Fast woertliches Zitat!)

IHK-Muenchen: Hat von der rechtlichen Seite keine Ahnung, weiss nicht, was zu tun ist.

Fazit fuer den Pragmatiker:
Es wird nichts so heiss gegessen, wie in Berlin Gesetze gemacht werden. Einfach mal abwarten und sich nicht registrieren lassen - kann man ja immer noch spaeter, wenns wirklich jemanden gibt, der Bussgelder verhaengen koennte. Und bei Kleinvieh von ein paar Gramm oder Kilogramm sind die Bussgelder ja wohl kaum so hoch wie die Registrierungsgebuehren/kosten.

Fazit fuer den Vorsichtigen:
Alle Taetigkeiten sofort einstellen, die in irgendweiner Weise zur einer Registrierungspflicht und zu Kosten fuehren koennte.

Fazit fuer den Nachdenklichen:
Faengt der Balkan jetzt nicht schon in Wien am Rennweg, sondern schon in Deutschland an? Gesetze werden gemacht, aber keinen interessiert es? Ist das der Anfang vom Ende des Rechtsstaats?

Fazit fuer den, der auch kuenftig noch aktiv sein will:
Ist eine Loesung vorstellbar, dass all die kleinen Importeure und alle anderen freiwillig oder unfreiwillig zu Herstellern i.S.d. ElektroG werdenden Ihre Verpflichtungen an einen Dienstleister abtreten, der sich stellvertretend und im Auftrag dieser kleinen Firmen und Selbstaendigen beim EAR anmeldet und die Entsorgungsverpflichtungen uebernimmt, damit die quasi verischerungsaehnlich gegen ein paar EUR ihrer Verpflichtungen aus dem ElektroG entledigen? Waere das nicht etwas fuer eine findige Anwaltskanzlei?
lutze
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Post by lutze »

Für mich stellt sich die Frage, wenn ich sage ich nehme alle Geräte zurück wenn sie kaputt gehen und entsorge sie selber.

In dem Fall bringter der Kunden sie zurück oder schickt sie zurück.

Das müßte doch auch möglich sein, demnach garantiere ich ja mein eigenen Entsorgungsweg! Nur in dem Fall wenn ich Insolvenz gehen würde wäre dies wiederum nicht mehr sichergestellt...

IHK und UBA können auch nur das lesen was auf der ElektroG steht und wissen im Prinzip auch nicht viel mehr... Ich sage nur ein unausgegorenes Gesetz!

Es bleibt trotzdem immer noch die Frage wenn man sich nicht registriert ob nicht schlaue Anwälte zukünftig Ihr Geld mit einer Abmahnungswelle verdienen!?
anonymus
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Post by anonymus »

lutze wrote:Für mich stellt sich die Frage, wenn ich sage ich nehme alle Geräte zurück wenn sie kaputt gehen und entsorge sie selber.
Jeder Hersteller kann selber sammeln und weiterverwenden oder ggf. entsorgen lassen. Es muessen nicht mal seine eigenen Geraete sein, sondern irgendwelche aus seiner Sammelgruppe.
lutze wrote:Es bleibt trotzdem immer noch die Frage wenn man sich nicht registriert ob nicht schlaue Anwälte zukünftig Ihr Geld mit einer Abmahnungswelle verdienen!?
Abmahnwelle kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, auch wenn die Abmahner erhebliche praktische Schwierigkeiten haben werden, konkret nachzuweisen, dass jemand schon Geraete in Verkehr gebracht hat - anbieten alleine ohne vorherige Registrierung ist ja noch nicht sanktionierbar;-) Da bleibt nur die Moeglichkeit von Testkaeufen - fuer Serienabmahner ziemlich aufwendig, aber nicht fuer die Konkurrenten und Wettbewerber.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also was die Gebrauchtgeräte betrifft, so sollte das wohl so aussehen, dass Geräte die vor dem 24.11.05 bereits in Deutschland waren keine weitere Relevanz haben, denn sie sind ja bereits erstmalig in Verkehr gebracht worden, wenn man sie weiterverkauft ändert das deren Status nicht.

Wenn die Geräte aus einem anderen EU Land kommen und in Deutschland verkauft werden ist man aber voll drin in der Registrierungspflicht.

So wurde das zumindest bei der Veranstaltung beim UBA in Dessau gesagt.

Wie es jetzt aussieht mit Geräten die verändert werden dürfte aber sehr spannend sein. Eine einfache Reparatur sollte eigentlich keinen Einfluss haben. Wenn man aber Neuteile in erheblichem Umfang einsetzt wird das wohl schon wieder schwierig. Besonders interessant dürfte das werden wenn ich einen Alt-Rechner mit einer Neu-Grafikkarte ausrüste. Mein Verstand sagt mir, dass für den Fall, dass die Karte registeriert ist und der Rechner vor dem 24.11. verkauft wurde kein Problem entstehen dürfte, was aber die zuständigen Stellen (so man diese finden kann) dazu sagen kann etwas anderes sein.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

anonymus wrote:
lutze wrote:Für mich stellt sich die Frage, wenn ich sage ich nehme alle Geräte zurück wenn sie kaputt gehen und entsorge sie selber.
Jeder Hersteller kann selber sammeln und weiterverwenden oder ggf. entsorgen lassen. Es muessen nicht mal seine eigenen Geraete sein, sondern irgendwelche aus seiner Sammelgruppe.
Die böse Falle dabei ist, dass man ohne Kenntnis der Berechnungsmethode für die Containerlotterie dann trotzdem nicht weiss ob und wann einen so ein Container trifft.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Augen zu ist nicht gut und bewusst ignorieren noch schlechter, Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wider besseren Wissens nichts zu tun ist noch schädlicher.

Ich würde empfehlen vorsorglich mal mit dem Rechtsanwalt zu reden, die Rechtsschutzpolice zu checken, ob die mögliche Streitigkeiten abdeckt und sich ansonsten nach bestem Wissen und Gewissen verhalten. Ausserdem noch die getroffenen Entscheidungen mit den Gründen schriftlich festhalten und der vermutlich zuständigen Behörde eine Kopie zukommen lassen, wenn die schon nicht wissen wer zuständig ist und wie es laufen soll, können sie dann zumindest nicht behaupten sie hätten von nichts gewusst.

Was den Schriftwechsel mit den Ämtern betrifft: Könnte ich davon eine Kopie bekommen? Ich will in den nächsten Tagen eine Pressemappe zusammenstellen, je mehr dokumentierte Absurditäten wir zusammen bekommen, desto besser die Chance z.B. bei Spiegel und Stern einen ordentlichen Artikel zu kriegen.
anonymus
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Post by anonymus »

Guido Körber wrote:Augen zu ist nicht gut und bewusst ignorieren noch schlechter, Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wider besseren Wissens nichts zu tun ist noch schädlicher.
Verstoesse gegen das ElektroG werden "nur" mit Bussgeldern sanktioniert. Das ist in der Straßenverkehrsordnung genauso und trotzdem wird gegen diese tagtaeglich von Millionen Autofahrern verstossen - eine simple Kosten-Nutzen-Abwaegung. Warum soll das beim ElektroG anders sein?

Weshalb glauben Sie, dass die kuerzlichen Fleischskandale möglich waren? Weil die Handelnden eine simple Kosten-Nutzen-Betrachtung angestellt haben und dann der Verstoss gegen das Lebensmittelrecht wirtschaftlicher war als die Einhaltung der Regeln.

Wenn die Ordnungsmacht vor Millionen Schnellfahrern auf deutschen Straßen bereits kapituliert hat, wird sie auch 10 Tausende Kleinst-Herstellern, die sich nicht registrieren, nicht mit der Staatsanwaltschaft, BKA und Geheimdiensten verfolgen. Abgesehen davon, dass der Beweis, dass jemand ohne Registrierung etwas in Verkehr gebracht hat (anbieten reicht für eine OWi nicht!), für eine Behörde nur mit großem Aufwand zu führen sein wird - d.h. die Entdeckungsgefahr tendiert gegen Null.

Guido Körber wrote:Was den Schriftwechsel mit den Ämtern betrifft: Könnte ich davon eine Kopie bekommen?
Wie gesagt, es gibt derzeit - zumindest in BY, aber das wird wohl in anderen Bundesländern nicht anders sein - KEINE zuständige Behörde. Und nur eine zuständige Behörde wird etwas verbindlich schriftlich äußern - schliesslich sind wir ja in einem Rechtsstaat, wo alles seine Ordnung hat;-)
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Die Hoffnung nicht erwischt zu werden macht so etwas noch lange nicht legal und nicht vergessen werden sollte die option von einem Mitbewerber angezeigt zu werden.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass ich solche Vorschläge hier im Forum nicht sehen will, bei Wiederholung sperre ich den Account.
lutze
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Post by lutze »

Die böse Falle dabei ist, dass man ohne Kenntnis der Berechnungsmethode für die Containerlotterie dann trotzdem nicht weiss ob und wann einen so ein Container trifft.
Wie funktioniert das genau mit dem Container, ich habe das nicht wirklich verstanden...

Betrifft das nicht nur die großen Firmen Siemens und Co, die Ihren Schrott selbst abholen müssen?

Ich habe das nun so verstanden das ich nach Gewicht meine Waren berechnet bekomme und diese Garantie bezahlt quasie die Verschrottung.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Und genau das ist falsch.

Jeder, völlig unabhängig der Firmengröße, Umsatz und ausgelieferter Menge ist irgendwann dran einen Container abzuholen und durch einen leeren zu ersetzen. Die recyclete Menge meldet man dann an die EAR und danach bemisst sich wann man wieder dran ist (bei uns wäre das nach ca. 50-100 Jahren).

Die Garantie ist kein Freikaufen, sondern die dient dazu im Falle der Insolvenz die Geräte recyclen zu können. Wie das dann aber genau funktioniert ist auch nicht gut definiert.
FMode
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Re: Augen zu und ignorieren - oder organisieren?

Post by FMode »

Hehe das ganze wird noch besser aus Sicht eines Existenzgründers ;) (bin einer)

Da gibt es sowieso die eine oder andere Bedrohung gegenüber der man sich VERSUCHEN kann zu schützen - Stichwort: Abmahnung wegen Webseite (oder kennt jemand alle Gesetze?) - da haben wir dann eben noch in Form ElektroG.

Also am besten so:
anonymus wrote:...
Fazit fuer den Pragmatiker:
Es wird nichts so heiss gegessen, wie in Berlin Gesetze gemacht werden. Einfach mal abwarten und sich nicht registrieren lassen - kann man ja immer noch spaeter, wenns wirklich jemanden gibt, der Bussgelder verhaengen koennte. Und bei Kleinvieh von ein paar Gramm oder Kilogramm sind die Bussgelder ja wohl kaum so hoch wie die Registrierungsgebuehren/kosten...
(oder soll ich mein Auto einfach noch ein halbes Jahr länger abgemeldet lassen um die Registrierung bei EAR zahlen zu können? ;) )

Hehe 50TEuro Strafe :D
für Siemens&Co die Portokasse (kein Marmorboden mehr auf den Klos!) .
Kleinbetriebe müssen dichtmachen.
Bei Existenzgründern kann man hoffen das kein Privatvermögen vorhanden ist - greift mal einem nackten Mann in die Tasche ;)

... und danach gibts ja dann Hartz4 ! Hurra !
:twisted:
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