Export von Gebrauchtgeräten - Zwei "Hersteller" fü

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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anonymus
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Export von Gebrauchtgeräten - Zwei "Hersteller" fü

Post by anonymus »

Gebrauchte IT wird massenhaft nach Osteuropa, in den Nahen + Fernen Osten und nach Afrika exportiert (wohlgemerkt nicht als Abfall, sondern als weiterverwendbare Geräte). Beim Export wird aber der hiesige Inverkehrbringer oder Hersteller seine Entsorgungsverpflichtung nicht los, weil eine Anrechnung der exportierten Tonnage nach dem ElektroG nicht vorgesehen ist. Gleichzeitig werden aber gewerbliche Importeure von Gebraucht-IT in den anderen EU-Staaten nach EU-WEEE und den lokalen Gesetzgebungen zu Herstellern dieser Gebraucht-IT in deren Ländern (genauso, wie übrigens in DE!) und müssen dort Entsorgungslasten tragen.

Die Folgen sind:

- bei Export von Gebraucht-IT-Geräten in andere EU-Länder gibt es plötzlich 2 Hersteller, die für die Entsorgung aufkommen müssen (im Prinzip ist das die Wiedereinführung der Intra-EU-Zölle - für was brauchen wir eigentlich dann die EU???) und ein riesiges Handelhemmnis, gerade für kleine Firmen. Können solche Doppelabgaben EU-rechtskonform sein?

- der deutsche Hersteller (FSC, Dell, etc.) wird, wenn er nicht blöd ist, durch stichprobenweise Erfassung des gesammelten E-Schrotts feststellen lassen, dass in den Containern seine produzierten Geräte in viel geringerem Umfang vorhanden sind, als seine Produktionszahlen sind. Das ElektroG gibt ihm in §14 Abs. 5 die Wahlmoeglichkeit, dass er nicht seine Produktionszahlen, sondern fuer nur seine in den Containern tatsaechlich vorhandenen Geraete Entsorgungsverpflichtungen hat. Das heisst umgekehrt, dass die kleinen Hersteller dann natuerlich anteilmaessig deutlich mehr Container zu entsorgen haben, als es deren Produktionsmengen entspricht.

- beim Export nach ausserhalb der EU findet die endgueltige Entsorgung logischerweise auch nicht hier statt, aber die hiesigen Hersteller muessten hier Entsorgungslasten uebernehmen. Ausweg: siehe oben.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Laut UBA kann man Mengen von Gebrauchtgeräten die exportiert werden aus dem nationalen System abmelden, bzw. verrechnen.

Stellt sich nur mal wieder die Frage was das für einen Rattenschwanz an Verwaltung nach sich zieht...
anonymus
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Post by anonymus »

Guido Körber wrote:Laut UBA kann man Mengen von Gebrauchtgeräten die exportiert werden aus dem nationalen System abmelden, bzw. verrechnen.

Stellt sich nur mal wieder die Frage was das für einen Rattenschwanz an Verwaltung nach sich zieht...
Die Meinung kenn' ich, allein mir fehlt der Glaube;-)

Das ElektroG jedenfalls sieht keinerlei Anrechnung von exportierten Gebraucht-Geräten vor - die WEEE-Richtlinie habe ich diesbezüglich noch nicht durchgesehen. Falls Sie anderer Meinung sind, bitte §§§ zitieren.

Allein die Sammlung wiederverwendbarer Geräte durch Hersteller und deren Anrechnung auf das zu entsorgende Kontingent ist im ElektroG genannt - Ausführungsbestimmungen des EAR gibts aber noch nicht.

Im uebrigen sind alle bisherigen Bekanntmachungen des EAR so ziemlich Schall und Rauch, weil die rechtliche Überprüfung durch die für den Volzug zuständigen Länderbehörden erfolgen wird.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Genau der Punkt mit dem freiwilligen Einsammeln zur Weiterverwendung ist es. Die Entsorgung der Altgeräte sieht prinzipiell die Option vor nicht nur eine stoffliche Rückgewinnung, sondern auch eine Weiterverwendung zu machen, wenn das Gerät dann aus dem Gültigkeitsbereich der WEEE exportiert wird gilt es quasi als recyclet. Wird wohl nicht lange dauern bis das ausgenutzt wird und weitere Gesetze und Verordnungen nach sich zieht.

Und wie immer sind wir da an dem Punkt, dass der Aufwand für die Verwaltung davon bei einer Ladung von Überseecontainern nicht schlimm ist, wenn aber nur ein Lieferwagen vollgeladen wird ist es wohl billiger zähneknirschend zu zahlen :(
anonymus
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Post by anonymus »

Guido Körber wrote:.... Die Entsorgung der Altgeräte sieht prinzipiell die Option vor nicht nur eine stoffliche Rückgewinnung, sondern auch eine Weiterverwendung zu machen, wenn das Gerät dann aus dem Gültigkeitsbereich der WEEE exportiert wird gilt es quasi als recyclet. Wird wohl nicht lange dauern bis das ausgenutzt wird und weitere Gesetze und Verordnungen nach sich zieht.
Sowohl aus ökologischen wie aus ökonomischen Gründen ist sowohl in der WEEE-Richtlinie wie im ElektroG der Wieder/Weiterverwendung der eindeutige Vorrang vor der (roh)stofflichen Verwertung gegeben. Daran ist überhaupt nichts Anrüchiges, auch wenn Sie durch die nachrangige Erwähnung bei mir den Eindruck erwecken.

Problematisch ist allein die Unfähigkeit deutscher Parlamentarier, ein Gesetz zu machen, das sowohl sprachlich wie im Konkreten so formuliert wird, daß es keine Schlupflöcher und keine Benachteiligungen gibt: bereits die Möglichkeit für Hersteller, selbst zu sammeln oder sammeln zu lassen, und sich dann diese Tonnage auf ihre Entsorgungsverpflichtung anrechnen zu lassen, auch wenn diese (gebrauchten) Geräte dann IM INLAND (von Export ist im ElektroG nicht die Spur einer Erwähnung - Hr. Körber, Sie sind mir die Nennung des §§§ schuldig geblieben;-) weiterverwendet werden, d.h. diese gebrauchten Geräte gelangen dann erneut in den Verkehr und können dann erneut gesammelt und angerechnet und wiederverwendet werden, etc. etc.

Bei üblichen EDV-Geräten (PC, Monitore, Drucker) wird es wohl aufgrund der begrenzten Lebensdauer/Nutzungsdauer der Geräte wahrscheinlich nur zur 1-2maligen Sammlung und Anrechnung kommen. Bei anderen Komponenten, z.B. Fernsehern kann ich mir durchaus auch noch mehr Zyklen vorstellen. Und wenn die Anrechnungsverfahren nicht wasserdicht (z.B. S/N-basiert - ein gigantischer Aufwand!) erfolgen, und eine wirtschaftlicher Nutzen dahintersteht, dann kann man sich sehr gut eine "Kreislaufwirtschaft" vorstellen - aber alles im legalen Bereich!!!

Ich bin ja nur neugierig, was passiert, wenn die EAR eines Tages feststellt, daß bei bestimmten Sammelgruppen mehr Tonnage wiedereingesammelt wurde, als überhaupt produziert wurde:-)))
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Ich sehe in der Weiterverwendung nichts Anrüchiges, schliesslich ist das die ökologisch beste Option.

Fraglich ist ob solche weiterverwendeten Geräte nicht bei der erneuten Auslieferung wiederum als erstmalig in Verkehr gebracht angesehen werden, weil sie ja als Altgerät eigesammelt wurden. Ich fürchte hier wird sich möglicherweise noch destruktive Kreativität des Gesetzgebers austoben...
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