Vorteile und Nachteile für große und kleine Unternehmen

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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PeterW
Posts: 32
Joined: Thu Jul 28, 2005 3:30 pm

Vorteile und Nachteile für große und kleine Unternehmen

Post by PeterW »

Hallo,

vielleicht ist es auch interessant, eine Beispielrechnung mit einem Vergleich der Auswirkungen des ElektroG auf ein großes und ein kleines Unternehmen zu machen.

Annahmen:
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..Mittlere Entsorgungskosten: 200 Euro/Tonne.
..Mindestentsorgungsmenge: 1 Container mit ca. 3,5 Tonnen.
..Frühester Zeitpunkt für einen Abholbefehl an das Kleinunternhmen: 35 Jahre pro Container ((3,5 Tonnen pro Container) / (0,1 Tonnen pro Jahr)), (entsprechend den Angaben von Herrn Theusner im c't-Interview).
..Jährliche Mindestkosten für einen Entsorgungsvertrag mit einem Entsorger für jährliche Mengen kleiner 1 Tonne: 500,-- Euro pro Jahr.

Die Beispielunternehmen:
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..Großunternehmen:
....Jährliche Entsorgungsmenge: 10.000 Tonnen
....Mittlere Entsorgungskosten: 2.000.000 Euro pro Jahr

..Kleinunternehmen:
....Jährliche Entsorgungsmenge: 0,1 Tonnen
....Mittlere Entsorgungskosten: 20 Euro pro Jahr

Die Auswirkungen des ElektroG
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1. Zwang zu Garantie- und Treuhandleistungen
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Es gibt keine Möglichkeit, die Entsorgungskosten bei Inverkehrbringen von Elektrogeräten im Voraus sofort an eine gemeinsame Stelle abzuführen, die sich um die Details der Entsorgung kümmert.
Durch die Voraus-Bezahlung der Entsorgungskosten wären die ganzen Garantie- und Treuhandleistungen selbstverständlich vollkommen überflüssig.

..Großunternehmen:
....Vorteile:
......Jährliche Zinsgewinne von einigen 100.000 Euro sind möglich, weil Zahlungen zunächst durch Garantieleistrungen ersetzt werden können.
Im Verhältnis zu den Zinsgewinnen sind die Kosten und Gebühren für die Garantieleistungen vernachlässigbar.

....Nachteile:
......Keine

..Kleinunternehmen:
....Vorteile:
......Keine

....Nachteile:
......Wer bei seiner Bank nach einer Bankgarantie über einen Betrag von 10 Euro mit einer Laufzeit von 35 Jahren fragt, wird vermutlich bestenfalls ausgelacht und schlimmstenfalls in einer Zwangsjacke 'entsorgt' ;-)
Also bleibt dem Kleinunternehmen keine andere Wahl, als zwangsweise einen Garantie- und Treuhandvertrag z.B. mit ZVEI abzuschließen: Jährliche Kosten minimal: 645,-- Euro pro Jahr für ZVEI und EAR , bei langlebigen Geräten: 895,-- Euro pro Jahr. Wenn sich die 100 kg pro Jahr auf zwei Gerätearten verteilen, verdoppeln sich diese Kosten!

Allein diese vollkommen sinnlosen Zwangs-Kosten betragen also jährlich das 32-fache bis 95-fache der Entsorgungskosten

2. Zwang zur Selbstentsorgung von ganzen Containern
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Jedes Unternehmen muss garantieren, dass es jederzeit einen vollen Container an jedem Ort in Deutschland innerhalb von 24 Stunden abholen und vorschriftsmäßig entsorgen kann.

..Großunternehmen:
....Vorteile:
......Ersparnisse durch optimierte Verträge mit Entsorgern oder Selbstentsorgung.

....Nachteile:
......Keine

..Kleinunternehmen:
....Vorteile:
......Keine

....Nachteile:
......Das kleine Unternehmen hat keine andere Wahl, als einen Entsorgungsvertrag mit einem Entsorger abzuschließen, der ca 500,-- Euro pro Jahr kostet, obwohl das Entsorgungsunternehmen dafür 35 Jahre lang keinerlei Entsorgungsleistung erbringen muss!

Diese sinnlosen Zwangs-Kosten betragen also zusätzlich jährlich ca. das 25-fache der eigentlichen Entsorgungskosten. Über 35 Jahre insgesamt 17.500,-- Euro, die zwangsweise aus dem Fenster geworfen werden müssen, für einen Container bzw. 5000,-- Euro pro Tonne

3. EAR-Gebühren sind unabhängig von den Entsorgungskosten
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Jede Pflichtmeldung an das EAR kostet 100,-- Euro, egal ob die Entsorgungskosten der gemeldeten Menge 1,-- Euro oder 1 Million Euro betragen.

..Großunternehmen:
....Vorteile:
......Die EAR-Gebühren sind gegenüber den Entsorgungskosten absolut vernachlässigbar.

....Nachteile:
......Keine

..Kleinunternehmen:
....Vorteile:
......Keine

....Nachteile:
......Die EAR-Gebühren von minimal ca. 400,-- Euro pro Jahr betragen alleine schon ca. 2000% der Entsorgungskosten.

Effektiv wird das EAR fast ausschließlich durch überhöhte Gebühren von der Masse der Kleinunternehmen finanziert, während die einzigen Profiteure des EAR-Systems wenige Großunternehmen sind.


PS:
Ergänzungnen und Korrekturen sind natürlich willkommen, aber bitte möglichst mit konkreten Details und Quellenangaben.
G_Schlomka
Posts: 59
Joined: Tue Dec 20, 2005 7:38 pm
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EAR - Interessensverband der Großindustrie?

Post by G_Schlomka »

Solche Beispielrechnungen lassen sich für verschiedenste Konstellationen und Branchen machen; das Ergebnis bleibt immer das Gleiche: Extreme Benachteiligung der Kleinunternehmen.

Interessant ist dabei die Satzung und Stiftungsurkunde der EAR, woraus deutlich wird, daß

- die gesamte EAR von der Großindustrie gegründet wurde
- der Vorstand und das Kuratorium durch die Großindustrie eingesetzt wurde
- die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für die Personen im Vorstand und im Kuratorium "selbstgenehmigt" und nicht veröffentlicht sind

Wer's nicht glauben mag, lese die Satzung und das Stiftungsgeschäft der EAR, oder die entsprechenden Artikel in dem Blog der VMB:

http://elektrog.blog.de

Es steht auch zu vermuten, daß es viele Großunternehmen ganz und gar nicht stören würde, wenn recht viele Mittelständler durch dieses Gesetz aus dem Markt gedrängt werden, denn z.B. in der PC-Branche ist der Marktanteil der sog. KMU immerhin bei 40% - den Kuchen kann man sich doch elegant untereinander aufteilen.

Der Eindruck einer Systematik in der Behinderung und Belastung der KMU verfestigt sich um so mehr, je tiefer man hinter die Kulissen blickt.

Das ElektroG sieht die sog. Gemeinsame Stelle als Veranstaltung aller Hersteller vor ( §6.1 ElektroG) "Die Hersteller...richten eine Gemeinsame Stelle ein.", nicht etwa eine bestimmte Gruppe von Herstellern oder Verbänden. Mit welcher Legitimation ernennt sich eigentlich die EAR zur sog. "Gemeinsamen Stelle" ? Wer hat diese 30 Großunternehmen damit beauftragt, "Die Hersteller" zu repräsentieren?

Das sind nicht unwichtige Fragen, und wir prüfen derzeit, ob die Beleihung der EAR durch das Bundesumweltamt rechtswidrig gewesen sein könnte.

Doch in der Zwischenzeit können wir sogar was tun, nämlich innerhalb der EAR wählen. Lesen Sie dazu den Beitrag weiter oben:

http://www.codemercs.com/phpBB2/viewtopic.php?t=352
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de
Robert Marquardt
Posts: 543
Joined: Mon Dec 01, 2003 6:09 pm

Post by Robert Marquardt »

Gibt es noch irgendwelche Fristen dabei?
Nicht das wir uns jetzt alle auf Weihnachten freuen und irgendwas verpassen das noch dieses Jahr stattfinden muss.
G_Schlomka
Posts: 59
Joined: Tue Dec 20, 2005 7:38 pm
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Fristen für Wahlen bei der EAR: Ende 2005!!!

Post by G_Schlomka »

Hallo,

die Satzung der EAR schreibt zwingend die ordentliche Neubesetzung des Kuratorioms mit Ablauf des 31.12.2005 vor, also Jahresende! Die ordentliche Neubesetzung ist aber eigentlich nur möglich, wenn die sog. Produktbereichsversamulungen, (alle Hersteller eines Produktbereiches) jeweils ihre Vorsitzenden gewählt haben.

Ich habe keine Ahnung, wie die EAR das noch geregelt bekommen will. Daher haben wir allen Unternehmen in unserem Verband empfohlen, unbedingt noch diese Jahr die EAR aufzufordern, mitzuteilen, wie man denn nun seine satzungsgemäßen Mitspracherechte ausüben kann. Wir haben dafür auch einen Musterbrief erstellt:

http://www.blog.de/index.php/elektrog/2 ... er_~389694

Reaktion der EAR bisher NULL, aber das scheint ja bei diesem Verein so üblich zu sein.
Georg Schlomka
Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung
http://www.vereinigung-mb.de
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