Zu den Urnen - Herstelle dürfen bei der EAR wählen!!!

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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G_Schlomka
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Zu den Urnen - Herstelle dürfen bei der EAR wählen!!!

Post by G_Schlomka »

Hallo Betroffene,

man kann auch mehr tun als nur wehklagen, und es muß nicht immer gleich ein Prozess sein. Da das ElektroG klar vorsieht, daß die *Gesamtheit* der betroffenen sog. Hersteller für die sog. Gemeinsame Stelle verantwortlich ist, hat auch die EAR diesem Sachverhalt Rechnung getragen und uns als "Herstellern" ein Wahlrecht eingeräumt. Es ist allerdings Eile geboten, denn nach der Satzung der EAR muß noch diese Jahr das Kuratorium, welches den Vorstand wählt, neu besetzt werden - und dabei können (indirekt) alle "Hersteller" abstimmen!

Wer mehr wissen will, wir haben unter http://elektrog.blog.de einen entsprechenden Artikel veröffentlicht, incl. Musterbrief an die EAR. Anzumerken ist, daß Unternehmen unserer Vereinigung bisher keinerlei Antwort der EAR bekommen haben. Vielleicht ändert sich das ja, wenn 100erte von Herstellern an Herr Theusner persönlich und vertraulich schreiben.

Nicht aufgeben - wir und unsere Anwälte sehen sehr interessante Möglichkeiten, gegen diesen Schwachsinn anzugehen. Aber auch für juristische Schritte ist der Druck von Betroffenen und der Presse notwendig! Demnächst mehr...
Georg Schlomka
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anonymus
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Re: Zu den Urnen - Herstelle dürfen bei der EAR wählen!!!

Post by anonymus »

[quote="G_Schlomka"]Hallo Betroffene,

man kann auch mehr tun als nur wehklagen, und es muß nicht immer gleich ein Prozess sein. Da das ElektroG klar vorsieht, daß die *Gesamtheit* der betroffenen sog. Hersteller für die sog. Gemeinsame Stelle verantwortlich ist, hat auch die EAR diesem Sachverhalt Rechnung getragen und uns als "Herstellern" ein Wahlrecht eingeräumt. Es ist allerdings Eile geboten, denn nach der Satzung der EAR muß noch diese Jahr das Kuratorium, welches den Vorstand wählt, neu besetzt werden - und dabei können (indirekt) alle "Hersteller" abstimmen!...
/quote]

Hört sich zunächst gut an, doch der Pferdefuss naht: Haben Sie sich schon mal genauer erkundigt, welchen Anteil die Vertreter kleiner und mittlerer Hersteller in den Gremien des EAR haben und wer da sonst noch was zu sagen (sprich: die Mehrheit) hat? EAR ist wie IHK: die Kleinen sollen zahlen und die Grossen haben das Sagen!

NB: die rechtlichen Schwachpunkte der ganzen Konstruktion "Beleihung eines Privaten [EAR] mit oeffentlich-rechtlichen Aufgaben" sind so tiefgreifend, dass sogar verfassungsrechtliche Bedenken dagegen erhoben werden --> einfach mal zu dem Thema googlen. Auch die fehlerhafte nationale Implementierung der WEEE-RL und die daraus resultierenden Verstoesse gegen Europarecht werden sicher bald die Gerichte beschaeftigen. Fazit: ein Gesetz von Anwälten (im Bundestag) als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die niedergelassenen Anwälte ;-)
G_Schlomka
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Wahlverfahren bei der EAR

Post by G_Schlomka »

Hallo Anonymus,

die 'Pferdefüße' sind durchaus bekannt. Ich gebe Ihnen auch Recht, daß die gesamte Konstruktion rechtlich mehr als bedenklich und damit auch angreifbar ist. Doch für einen erfolgreichen juristischen Angriff auf solch mächtige Interessensgruppen benötigt man die Presse, und für die braucht man Munition und Schlagzeilen.

Insoweit ist z.B. das Versagen des satzungsgemäßen Mitsprachrechts durch die EAR, wie es zu erwarten steht, (oder glauben Sie, daß bis Jahresende irgendwelche Wahlen stattfinden???), durchaus nützlich. Freilich müssen wir als betroffene Hersteller den ersten Schritt machen, denn weder Satzung noch ElektroG sehen vor, daß die entsprechenden Stellen, hier die EAR, auf uns zugehen müssen, z.B. für die Wahlteilnahme.

Auch ist es gut geeignet, zu dokumentieren, daß die EAR sogar mit den durch ihre eigene Satzung definierten Aufgaben überfordert ist.
Georg Schlomka
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anonymus
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Re: Wahlverfahren bei der EAR

Post by anonymus »

G_Schlomka wrote:
die 'Pferdefüße' sind durchaus bekannt. ......Doch für einen erfolgreichen juristischen Angriff ...

Insoweit ist z.B. das Versagen des satzungsgemäßen Mitsprachrechts durch die EAR, wie es zu erwarten steht, (oder glauben Sie, daß bis Jahresende irgendwelche Wahlen stattfinden???), durchaus nützlich....

Auch ist es gut geeignet, zu dokumentieren, daß die EAR sogar mit den durch ihre eigene Satzung definierten Aufgaben überfordert ist.
IMHO werden die Möglichkeiten der Gremien des EAR weit überschätzt, da diese BESTENFALLS die Chance haben, auf die Geschäftsführung des EAR so einzuwirken, dass dieses seine durch die Gesetze vorgegebenen Ermessensspielräume anders - d.h. heißt wohl im Sinne der KMU - auszulegen, sofern das das EAR nicht bereits ohnehin macht. Realiter haben die Gremien nur zu entscheiden, ob die Aktenordner des EAR blau oder grün sind und evtl. wieviel der Hr. Theusner verdient ;-)

Denn an den Gesetzen kann das EAR nichts ändern und deren Auslegung bleibt letztlich in der Hand der nach Länderrecht zuständigen (Abfall)behörden, d.h. das EAR hat RECHTLICH kaum was zu sagen, sondern ist beim Vollzug des ElektroG nur der Büttel der Bundes- und Länderbehörden.

(Über die Gremien des EAR Einfluß auf die Rechtsgeschäfte des EAR nehmen zu wollen, ist so sinnlos, wie über ein Mandat im Kreistag Einfluß auf die Landratsämter in BY nehmen zu wollen )
G_Schlomka
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Re: Wahlverfahren bei der EAR

Post by G_Schlomka »

anonymus wrote:
IMHO werden die Möglichkeiten der Gremien des EAR weit überschätzt, da diese BESTENFALLS die Chance haben, auf die Geschäftsführung des EAR so einzuwirken, dass dieses seine durch die Gesetze vorgegebenen Ermessensspielräume anders - d.h. heißt wohl im Sinne der KMU - auszulegen, sofern das das EAR nicht bereits ohnehin macht. Realiter haben die Gremien nur zu entscheiden, ob die Aktenordner des EAR blau oder grün sind und evtl. wieviel der Hr. Theusner verdient ;-)

Denn an den Gesetzen kann das EAR nichts ändern und deren Auslegung bleibt letztlich in der Hand der nach Länderrecht zuständigen (Abfall)behörden, d.h. das EAR hat RECHTLICH kaum was zu sagen, sondern ist beim Vollzug des ElektroG nur der Büttel der Bundes- und Länderbehörden.
Das ist nicht ganz richtig. Zum einen werden über die Produktbereichsversammlungen (alle Hersteller) die Vorsitzenden der Produktbereichsversammlungen gewählt, welche das Kuratorium bestellen, welches seinerseits den Vorstand wählt. Theoretisch hat das Kuratorium keinen Einfluß auf das Tagesgeschäft des Vorstandes, praktisch kann das sehr anders aussehen, denn der werte Vorstand will ja wiedergewählt werden.

Zum anderen hat die EAR soetwas wie ein faktische Rechtsetzungsbefugnis, da die (wohlweislich rechtsunverbindlichen) öffentlichen Auslegungen des ElektroG durch die EAR, z.B. der Verweis auf den Leitfaden zur Richtline EMV, bestimmend auf das Verhalten der betroffenen Verkehrskreise ist und wohl auch die Gerichte in Streitfällen solchen Auslegungen folgen werden, oder auch die rechtszuständige Behörde (BMU) ggfs. Erlasse und Verordnungen nach dem Empfehlungsmuster der EAR machen wird.

Im Übrigen finde ich es auch durchaus interessant, was Herr Theusner so verdient, und möglicherweise darauf Einfluss zu haben. :)
Georg Schlomka
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