Anmelden im Ausland?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

Flogo
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Anmelden im Ausland?

Post by Flogo »

Hallöchen bin neu hier
und suche verzweifelt infos über WEEE,
mein bzw. unser Problem ist,
wir haben eine WEEE Reg.Nr. für Deutschland,
nun brauen wir noch weitere im Ausland?

Wenn ja, wo kann ich mich anmelden?

und was ist den mit den Richtlinien im Ausland?
Soweit ich weiß, haben alle Länder etwas andere Richtlinien,
wo kann man diese nachlesen?

Ich habe schon an die IHK eine Email geschickt,
aber da kam nichts vernünftiges zurück :(
Im Netz gibs auch nichts brauchbares...

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen???
Wäre super

Gruß
Florian
Ich verzweifel :(
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Leider genau ein Thema bei dem ich auch noch nicht wirklich weitergekommen bin. Die IHKs sind wirklich eine grosse Hilfe bei dem ganzen Thema, man kann bei denen schon froh sein wenn man bei einer IHK ist die überhaupt weiss was das ElektroG ist, geschweige denn was es bedeutet...

Von einem Vertreter der DIHK habe ich mal ganz grosspurig gehört, dass die AIHK (Auslands IHK) solche Informationen hätte. Nur konnte da bisher auch noch keiner eine Aussage machen.
Flogo
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Post by Flogo »

einfach nur grausam sowas :(

kann mal die mailpacken, die die mir geschrieben haben:

die europäischen "Elektro(nik)schrott-Richtlinien" (2002/95/EG "zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" kurz: RoHS ("Restriction of Hazardous Substances") und 2002/96/EG "über Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, kurz: WEEE ("Waste on Electric and Electronic Equipment") müssen in Gesamteuropa fristgerecht umgesetzt werden.

Hierbei bleibt die praktische Ausgestaltung - insbesondere der Rücknahmemodalitäten nach WEEE - allein Aufgabe der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Europaweit agierende Unternehmen stehen nun vor der Schwierigkeit, die unterschiedlichen zeitlichen und praktischen Umsetzungen zu koordinieren

Einzelheiten zu den in den Mitgliedstaaten eingeführten Systemen finden Sie zum Beispiel auf folgenden Internetseiten:

Frankreich: http://www.screlec.fr

Spanien: http://www.ecolec.es

Italien: http://www.ecodom.it

Belgien: http://www.recupel.be

Niederlande: http://www.nvmp.nl

Österreich: http://www.ufh.at oder http://www.wko.at

Schweden http://www.el-kretsen.se

Ungarn: http://www.electro-coord.hu

Slowakei: http://www.envidom.sk

Eine vollständige Übersicht über die Umsetzung der Richtlinien in den 25 europäischen Mitgliedstaaten finden Sie im "Perchards-Report" (Stand November 2005) oder im unten aufgeführten US-Infoportal.




US-Infoportal zur Umsetzung der WEEE in Europa
(http://www.buyusa.gov/europeanunion/weee.html)

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.



das wars auch! dadurch bin ich echt nicht schlauer geworden
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Post by Flogo »

ok anscheinend kann mir auch keiner hier helfen :(
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Post by Flogo »

also, hab gerade eine mail bekommen,
dass wir als B2B in allen 25 Ländern registrieren müssen!

Die Richtlinien stehen wohl im Perchardsreport (Stand Nov. 2005)
mal in google suchen!

aber wo muss man sich dann genau anmelden?
und hat vielleicht jemand die übersetzung davon?!?
das zu verstehen ist auch ne harte arbeit :(
Ich verzweifel :(
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also die vollständigste Übersicht in einer lesbaren Sprache habe ich hier gefunden:

http://www.buyusa.gov/europeanunion/weee.html


Es ergibt sich aber ganz klar die Komplikation, dass die meisten (wenn nicht sogar alle) EU Staaten eine Registrierung nur für ansässige Firmen erlauben.
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Post by Flogo »

ok, was machen wir jetzt???
bin jetzt total verwirrt
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Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Was genau für Produkte machen Sie denn und wie werden die vertrieben?
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Post by Flogo »

wir stellen timecode produkte (systeme) her,
und diese werden von händlern gekauft
und natürlich wieder verkauft,
haben also mit dem direkten endkunden meißtens nichts zu tun
Ich verzweifel :(
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Dann ist wahrscheinlich die einzig gangbare Option, dass sich die in den jeweiligen Ländern ansässigen Händler in ihrem lokalen System registrieren. Die Händler sind nach WEEE in der Herstellerrolle wenn sie im jeweiligen Land die Inverkehrbringer sind. Alternativ dazu könnten Sie in jedem EU Staat eine Niederlassung eröffnen.

Das ist natürlich völlig absurd und hat mit einem europäischen Binnenmarkt nichts mehr zu tun, aber unsere weitblickenden Gesetzgeber haben es so verankert. Ein Schelm wer da unterstellt die Grossindustrie hätte sich da eine Keule gegen den Mittelstand massschneidern lassen...
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Post by Flogo »

sind die nicht sowieso verpflichtet sich registrieren zu lassen?
Ich verzweifel :(
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Nur wenn sie nicht bereits im jeweiligen Land registrierte Geräte in Verkehr bringen.
PeterW
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Post by PeterW »

Ich würde das WEEE/ElektroG mal so interpretieren:

Da es eine der grundlegendsten Aufgaben der EU ist, einen freien Binnenmarkt mit freiem Warenverkehr und fairem Wettbewerb zu gewährleisten, kann das WEEE/ElektroG nur verlangen, dass ein Gerät einmalig in der EU "in Verkehr gebracht" werden kann/muss und anschließend innerhalb der EU frei gehandelt werden kann.

Ein EU-Hersteller muss das Gerät also nur im eigenen Land "in Verkehr bringen", bevor er es an den Kunden in einem anderen EU-Land verkauft.
Dafür gründet er eine eigene Vertriebsfirma und verkauft alle Geräte zuerst an diese Vertiebsfirma um sie EU/WEEE/ElektroG-konform in der EU "in Verkehr" zu bringen.

Der Hersteller muss seine Firma also "nur" in eine Herstellerfirma und eine Vertriebsfirma aufspalten und schon kann er wieder ungehindert an jeden Händler/Kunden in der EU liefern. :D

Das ist doch ein super Ergebnis: Wir bekommen einen Gründungsboom von zigtausend neuen Vertriebsfirmen, ohne dass ein Cent mehr verdient wird. Es gibt nur zusätzliche Kosten, mit denen die Profiteure des bürokratischen Wahns weiter gemästet werden. Auch der kleinste Hersteller braucht eine eigene Vertriebsfirma, wenn er in andere EU-Länder exportieren will.

--
Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode!
-
Selbst die beste Idee pervertiert zum Folterinstrument,
wenn sie zur Beute von selbstherrlichen Bürokraten wird.
anonymus
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Post by anonymus »

PeterW wrote:Ich würde das WEEE/ElektroG mal so interpretieren:

....
Das WEEE und die zugrundeliegenden EU-Verträge sind so auszulegen, das ElektroG jedoch nicht! Die Schlußfolgerung daraus: das ElektroG (und alle anderen mir bekannten einzelstaatlichen Umsetzungen der WEEE-RL) ist in Bezug auf die Definition des Begriffs "In Verkehr bringen" europarechtswidrig. Das hat sich inzwischen scheinbar auch in Brüssel herumgesprochen. Nach Einschätzung des Brüsseler Büros des Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments (Florenz) wird es deshalb wohl noch in diesem Jahr zu einer RL-Initiative der Kommission kommen, um u.a. den Unfug von Einzelanmeldungen in jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EU zu beenden.
PeterW
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Joined: Thu Jul 28, 2005 3:30 pm

Post by PeterW »

anonymus wrote:... das ElektroG (und alle anderen mir bekannten einzelstaatlichen Umsetzungen der WEEE-RL) ist in Bezug auf die Definition des Begriffs "In Verkehr bringen" europarechtswidrig.
Das ElektroG definiert den Begriff "In Verkehr bringen" gar nicht.
Es verwendet ihn aber, um den Begriff "Hersteller" neu zu definieren, als "Inverkehrbringer". Außerdem ist diese idiotische und verwirrende Neudefinition auch noch rekursiv - das sind schon zwei der unzähligen "handwerklichen Fehler" oder genauer gesagt intellektuellen Bankrotterklärungen unseres Gesetzgebers in diesem Schrottgesetz.

Merke: Ob jemand "Hersteller" im Sinne des ElektroG ist, hat absolut nichts damit zu tun, ob er etwas herstellt!

Der Begriff "In Verkehr bringen" ist sehr eindeutig durch die EU definiert und zwar in dem "Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfaßten Richtlinien"

http://europa.eu.int/comm/enterprise/ne ... lation.htm
http://europa.eu.int/comm/enterprise/ne ... blicde.pdf
auf Seite 19:
"Inverkehrbringen ist die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft."
und:
"Ein Produkt wird auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Unter Bereitstellung ist die Überlassung eines Produkts nach der Herstellung mit dem Ziel des Vertriebs oder der Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt zu verstehen (30).
Außerdem bezieht sich der Begriff Inverkehrbringen nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde.
Die Überlassung des Produkts erfolgt entweder durch den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten an den in der Gemeinschaft niedergelassenen Importeur oder an die Person, die für den Vertrieb des Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt zuständig ist (31). Das Produkt kann dem Endverbraucher oder -benutzer auch direkt vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten überlassen werden."

ACHTUNG: In diesem EU-Leitfaden ist ein "Hersteller" wieder jemand, der etwas herstellt!

Ich würde davon ausgehen, dass das ElektroG den Begriff "In Verkehr bringen" in diesem Sinne EU-konform verwendet und daraus ergibt sich, dass ein Produkt nur einmal auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr gebracht gebracht werden kann und dann frei handelbar ist.
Soweit ich es verstanden habe, ergibt sich aus dem ElektroG auch nichts Anderes. Oder doch?

--
Ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode!
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