Möglichkeiten außerhalb des "Stammlandes"

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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TechProtect
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Möglichkeiten außerhalb des "Stammlandes"

Post by TechProtect »

Wie bei so vielen WEEE-Aspekten, muss auch die Frage nach den Möglichkeiten (und Pflichten) für Hersteller ohne Niederlassung von Land zu Land unterschiedlich beantwortet werden. Zunächst einmal gibt es eine Reihe von EU-Staaten, in denen sich Firmen auch mit einer ausländischen Adresse registrieren lassen können, z.B. Dänemark, Luxemburg, Deutschland (allerdings nur unter Angabe eines deutschen Bankkontos, von dem EAR die Gebühren einziehen kann). In der Mehrzahl der anderen Länder ist allerdings die Rolle des Herstellers so eng als "Inverkehrbringer" definiert, dass die WEEE-Pflicht per Gesetz am Distributor hängen bleibt. Falls sich dann der Distributor uneinsichtig zeigt und im schlimmsten Fall mit Auslistung droht, hilft wohl nur noch, mit ihm zu einer finanziellen Einigung zu kommen - denn von der gesetzlichen Registrierungspflicht kann ihn keiner entbinden! Außer z.B. in Belgien und in Österreich: die dort agierenden kollektiven Rücknahme- und Verwertungssysteme haben in ihren Regelwerken für Mitglieder Möglichkeiten geschaffen, dass sich Distributor und "Hersteller" gegenüber dem System die Pflichten teilen können.
Unser Rat von Seiten TechProtect ist es, dass sich alle von WEEE-Betroffenen zunächst einmal klar werden, ob ausschließlich die WEEE-Pflichten erfüllt werden sollen ("Compliance"), oder ob darüber hinaus weitere -freiwillige - Möglichkeiten genutzt werden sollen, um sich z.B. vom Wettbewerb abzuheben - sozusagen die "Kür". Bei diesem Weg von der Pflicht zur Kür unterstützen wir als Dienstleister Hersteller und Distributoren mit Rat und Tat. Als Reverse-Supply-Chain-Spezialist empfehlen wir den Herstellern nicht einfach nur WEEE compliant zu sein, sondern smart compliance anzustreben. Basierend auf der gesetzlich möglichen Eigenrücknahme gibt es hier sehr gute Möglichkeiten, über die wir euch gerne informieren. Interesse?

Grüße, Carolin Henkelmann
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Hallo Frau Henkelmann,
danke für die informativen Beiträge.

Könnten Sie vielleicht noch etwas dazu schreiben wie die Situation für Firmen ist, die von Deutschland aus direkt an Endkunden in anderen EU Ländern verkaufen? Gerade für sehr kleine Firmen mit hochspezialisierten Geräten ist es interessant zu wissen, ob sie diesen Vertriebsweg in ein Land noch nutzen können und ob irgend welche Registrierungen notwendig sind.
anonymus
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Post by anonymus »

Guido Körber wrote:Hallo Frau Henkelmann,
danke für die informativen Beiträge.

Könnten Sie vielleicht noch etwas dazu schreiben wie die Situation für Firmen ist, die von Deutschland aus direkt an Endkunden in anderen EU Ländern verkaufen? Gerade für sehr kleine Firmen mit hochspezialisierten Geräten ist es interessant zu wissen, ob sie diesen Vertriebsweg in ein Land noch nutzen können und ob irgend welche Registrierungen notwendig sind.
Wenn die geplante Novellierung der WEEE-RL in die Richtung läuft, dass nur noch eine einzige Registrierung in einem einzigen EU-Land notwendig ist, um in allen EU-Ländern Geräte in Verkehr bringen zu dürfen, dann ist es verlorene Zeit und Mühe, sich jetzt in der BRD mit dem Schrott ElektroG auseinanderzusetzen und irgendwelchen Dienstleistern Geld in den Rachen zu werfen.

Viel sinnvoller wäre es hingegen, sich jetzt schon zu überlegen, in welchem EU-Land dann eine Vertriebs-sro/ltd/srl etc gegründet wird (falls es nicht möglich ist, eine dt. GmbH etc. in diesem Land anzumelden) , um darüber dann alle EU-Länder zu bedienen - der zusätzliche Steuervorteil in einem Niedrigsteuerland macht die Lösung noch zusätzlich interessant...

Meine Prognose: EAR + ElektroG wird zur steuerlichen Abwanderung zahlloser Distris zum Nachteil des deutschen Fiskus führen. Ist es das, was beabsichtigt war???
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Welche geplante Novellierung? Bisher scheint man doch zufrieden zu sein mit dem Mist den man angerichtet hat.
RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

Guido Körber wrote:Welche geplante Novellierung? Bisher scheint man doch zufrieden zu sein mit dem Mist den man angerichtet hat.
Hallo Herr Körber,

ich hatte gedacht, Sie hätten von den neuen Entwicklungen hinsichtlich einer möglichen Novellierung schon Kenntnis erlangt.

Auch wenn nicht ganz sicher ist, ob hinter der folgenden Erklärung auch ein ernstlichger Wille zu Veränderung steckt, anbei der Link auf eine Presseerklärung von Herrn Karl Heinz Florenz von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokratie im Europäischen Parlament.

http://www.karl-heinz-florenz.de/cms/32 ... .1.0.phtml

Auch wenn eine "Rückabwicklung" der auf der Grundlage der WEEE-Richtlinie vollzogenen Umsetzungen sehr fraglich scheint, vielleicht ein Hoffnungsschimmer für alle Betroffenen.

Mit freundlichem Gruss

CU
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Doch, das kenne ich. Von Novellierung zu reden ist aber etwas voreilig, Herr Florenz hat aber immerhin schon mal das Thema angestossen.
Hans
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ElektroG ruiniert die Kleinbetriebe

Post by Hans »

Hier hat auch mal einer seiner Wut richtig Luft gemacht. Vielleicht sollten wir alle mal nach Berlin reisen und öffentlich demonstrieren das es so nicht weitergeht. Das ist ja alles nicht mehr auszuhalten.

gefunden unter:
http://www.wp-im-netz.de/Wut%20als%20PDF.pdf

Gruss Hans
TechProtect
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Post by TechProtect »

Guido Körber wrote:Hallo Frau Henkelmann,
danke für die informativen Beiträge.

Könnten Sie vielleicht noch etwas dazu schreiben wie die Situation für Firmen ist, die von Deutschland aus direkt an Endkunden in anderen EU Ländern verkaufen? Gerade für sehr kleine Firmen mit hochspezialisierten Geräten ist es interessant zu wissen, ob sie diesen Vertriebsweg in ein Land noch nutzen können und ob irgend welche Registrierungen notwendig sind.
Hallo Herr Körber, hier nun endlich meine Antwort auf Ihre Bitte. Entschuldigen Sie die verzögerung aufgrund vieler außer haus Termine.

Der Direktvertrieb aus Deutschland heraus ist gesetzlich geregelt. Auch hier muss wieder zwischen B2C und B2B unterschieden werden. Für B2C-Produkte (im Sinne von ElektroG/EAR) muss sich der Direktvertreiber in Deutschland registrieren und die vertriebenen Mengen separat an EAR melden. Im Fall B2B gibt es keinen Zwang zu Registrierung und Reporting, da ja die gesamten Rücknahmevereinbarungen zwischen „Hersteller“ und Käufer frei verhandelbar sind. Dennoch ist es sicher sinnvoll, dass die beiden Parteien zum Zeitpunkt des Kaufes die spätere Entsorgung individuell vereinbaren.

Die Regeln für Direktverkäufer aus einem anderen Ursprungsland können anders sein, je nach jeweiliger nationaler WEEE-Gesetzgebung.

Grüße, Carolin Henkelmann
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Das heisst also eine nationale Registrierung im Zielland ist bei Fernabsatz tatsächlich nicht notwendig?

Das wäre eine extreme Erleichterung, die für viele Firmen schlicht existenziell ist.
TechProtect
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Post by TechProtect »

Ja, genau. Das bedeutet bei Fernabsatz aus Deutschland (Herstellerland Deutschland und Vertrieb aus Deutschland) muss sich der Hersteller nur in Deutschland registrieren und nicht im Zielland!
G_Schlomka
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Post by G_Schlomka »

Hallo,

ich bin der Auffassung, daß die von Frau Henkelmann so skizzierte Unterscheidung b2c / b2b nicht korrekt ist. Es geht um den §3(11)3 des ElektroG. Ausschlaggebend für diesen Paragraphen ist tatsächlich die Einordnung des Abnehmers im EU-Ausland; ist er ein Nutzer, also nicht ein Wiederverkäufer / Systembauer, dann begründet die Abgabe eine deutsche Herstellerpflicht.

Die geläufige Eingruppierung nach b2b / b2c (die im Übrigen *so* gar nicht im ElektroG definiert oder benannt ist) richtet sich dananch, ob das betreffende Gerät *grundsätzlich* zur Nutzung durch typische Privatnutzer geeignet ist, nicht an wen die Ware abgegeben wird.

Demnach kommen hier zwei sehr unterschiedliche Kriterien zur Anwendung.
Georg Schlomka
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RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

Guido Körber wrote:Das heisst also eine nationale Registrierung im Zielland ist bei Fernabsatz tatsächlich nicht notwendig?

Das wäre eine extreme Erleichterung, die für viele Firmen schlicht existenziell ist.
Hallo Herr Körber,

ganz so einfach ist es aus meiner Sicht leider nicht.

Ob eine nationale Registrierung im Zielland erforderlich ist hängt per se natürlich von der jeweiligen nationalen Rechtsordnung ab und kann insofern nicht allgemein beantwortet werden. Das heißt, dass die Tatsache, dass sich ein etwaiger Hersteller gemäß § 3 Abs.11 Nr.3 ElektroG in Deutschland hat registrieren lassen, eine ausländische nationale Behörde nur interessiert, wenn die jeweilige nationale Rechtsordnung für diesen Fall eine Befreiung (untechnisch gesprochen) von der Registrierungspflichtigkeit vorsieht. Es ist daher leider zu befürchten, dass die jeweilige Behörde einfach prüft, ob der Importeur als Hersteller im Sinne des nationalen Gesetzes anzusehen ist. Gegebenfalls ist in jedem Mitgliedstaat in dem ein entsprechendes Produkt in Verkehr gebracht wird, d.h. den Herrschaftsbereich des Herstellers tatsächlich verlässt und in denjenigen eines Dritten gelangt, von einer Registrierungspflicht auszugehen.

Auch das deutsche ElektroG zieht ja nach dem Wortlaut des § 3 Abs.11 Nr.1 ElektroG einen Hersteller aus dem europäischen Ausland, der direkt an Endnutzer in Deutschland vertreibt, grundsätzlich zur Verantwortung hier in Deutschland.

Eine solche etwaige Registrierungen im Ausland nicht berücksichtigende Praxis steht wohl im Widerspruch zu der Warenverkehrsfreiheit. Dies nützt aber alles nichts, solange die jeweiligen Gesetze nicht gerichtlich an diesem Maßstab gemessen werden.

Darum wird man - auch wenn es weh tut - wohl kaum herum kommen.

Mit freundlichem GRuss

CU

_______________

Trotz sorgältigster Prüfung kann für die Richtigkeit dieser Ausführungen - naturgemäß - keine Gewähr übernommen werden. Solch allgemeine Ausführungen können ein detaillierte Prüfung des Einzelfalles und eine individuelle qualifizierte Beratung nicht ersetzen.
Last edited by RA Ulbricht on Thu Mar 30, 2006 8:35 am, edited 1 time in total.
G_Schlomka
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Post by G_Schlomka »

Ja, Herr Ulbricht, so sehe ich da auch. Das Resultat ist dann natürlich die Doppelregistrierung: Derjemige, der aus D heraus an Nutzer im EU-Ausland abgibt, darf sich wohl gleich zweimal registrieren und auch 2 Mengenmeldungen abgeben.

Aus Ihrer Praxis als RA: Kennen Sie eigentlich irgendein anderes deutsches Gesetz, welches ähnlich unlogisch, undurchdacht, teilweise undurchführbar und ungerecht ist?

Anders formuliert: Ist das ElektroG eine besondere Entgleisung, oder spiegelt es den gesetzgeberischen Standard in D wieder?
Georg Schlomka
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RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

G_Schlomka wrote: Aus Ihrer Praxis als RA: Kennen Sie eigentlich irgendein anderes deutsches Gesetz, welches ähnlich unlogisch, undurchdacht, teilweise undurchführbar und ungerecht ist?

Anders formuliert: Ist das ElektroG eine besondere Entgleisung, oder spiegelt es den gesetzgeberischen Standard in D wieder?


Hallo Herr Schlomka,

man kann sicher nicht sagen, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit dem ElektroG auftreten, den Regelfall darstellen. Nichtsdestotrotz sind Auslegungsfragen, weil ein Gesetz einen spezifischen Fall nicht genau regelt, für Juristen nichts Außergewöhnliches.

Auf der Suche nach den Ursachen der "Ungereimtheiten" des ElektroG muss man meiner Meinung nach aber - zumindest auch - auf der europäischen Ebene ansetzen. Die nun auftretenden Probleme sind in der WEEE Richtlinie schon angelegt. In der weitgehend unkoordinierten Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat haben sich die Probleme nun realisiert. Die Richtlinie hätte entweder eine europaweit zuständige zentrale Registrierungsstelle vorsehen müssen oder zumindest das voraussehbare Problem eines sich über verschiedene Länder erstreckenden Vertriebes durch "Befreiung" regeln müssen. Sprich: Wenn ich in meinem Herkunftsland registriert bin, muss das auch in den anderen Ländern anerkannt werden. Mangels entsprechender Vorgaben hat jeder nationale Gesetzgeber die Richtlinie nun einfach "für sich" umgesetzt. Das steht natürlich in krassem Widerspruch zu dem Ziel eines gemeinsamen Marktes.

Ich gebe Ihnen darüber hinaus aber Recht, dass zu diesen europäischen Problemen noch weitere einfache "Ungereimtheiten" vom Gestalter dieses Gesetzes zu verantworten sind.

Mit freundlichem Gruss

CU
anonymus
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Konstruktionsfehler des WEEE

Post by anonymus »

RA Ulbricht wrote:...Die nun auftretenden Probleme sind in der WEEE Richtlinie schon angelegt. In der weitgehend unkoordinierten Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat haben sich die Probleme nun realisiert. Die Richtlinie hätte entweder eine europaweit zuständige zentrale Registrierungsstelle vorsehen müssen oder zumindest das voraussehbare Problem eines sich über verschiedene Länder erstreckenden Vertriebes durch "Befreiung" regeln müssen. Sprich: Wenn ich in meinem Herkunftsland registriert bin, muss das auch in den anderen Ländern anerkannt werden. Mangels entsprechender Vorgaben hat jeder nationale Gesetzgeber die Richtlinie nun einfach "für sich" umgesetzt. Das steht natürlich in krassem Widerspruch zu dem Ziel eines gemeinsamen Marktes.
Genau das ist der springende Punkt: die EU, also eine überstaatliche Organisation hat bei der Konzeption der WEEE keinen Gedanken daran verschwendet, daß es massenhafte intra-EU-Warenströme gibt, und zwar sowohl mit Neugeräten, wie auch mit gebrauchten Geräten. Tatsächlich ist doch es bei einem nicht unerheblichen Teil der Geräte so, daß das Land des Erstinverkehrbringens nicht identisch mit dem Land ist, im dem dann tatsächlich die Entsorgung stattfindet. Dies ist nicht nur Folge des gewerblichen Verbringens in andere EU-Länder, sondern in zunehmendem Maße auch die Folge eines "Ameisenverkehrs" (z.B. Tschechen und Polen kaufen im Mediamarkt in Ostbayern oder Brandenburg/Sachsen Unterhaltungselektronik und bringen diese in ihre Heimatlaender).

Da sich die WEEE zum (absurden) Ziel gesetzt hat, auch das letzte Gramm von E-Schrott regulativ zu erfassen, kann dieses Ziel nur durch eine lückenlose Erfassung aller intra-EU-Warenströme (lifecycle-Erfassung) erreicht werden, gefolgt von einem gigantischen bürokratischen Aufwand mit dem Ziel der interstaatlichen Verrechnungen zwischen "Inverkehrbringer-" und "Entsorger-Ländern".

Sofern diese Verrechnung nicht erfolgt, hätten z.B. die Mediamärkte, die ihre Zeugs direkt aus China importieren, ansonsten entsprechend ElektroG die Moeglichkeit, sich aus der Entsorgungsverantwortung entziehen, indem sie darauf verweisen, dass ihr Zeugs in den deutschen E-Schrott-Containern in der BRD gar nicht in dem Maße enthalten ist, wie es dem Ausstoß der Mediamärkte entspricht, mit der Konsequenz, daß sie auch geringere Entsorgungsverpflichtungen hätten.

Ich bin mal gespannt, welche absurden Ideen bei der Novellierung ausgedacht werden. IMHO haben die in Brüssel nicht zu Ende gedacht, was sie mit der WEEE angerichtet haben.
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