Garantie im Insolvenzfall

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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daniel1326
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Joined: Thu Feb 23, 2006 2:37 pm

Garantie im Insolvenzfall

Post by daniel1326 »

Hallo,

ich schreibe grade eine Diplomarbeit über das ElektroG und kenne mich mittlerweile halbwegs aus. Eine Sache im Zusammenhang mit der Garantie und der in § 14 genannten Berechnungsmethoden verstehe ich allerdings nur bedingt. Man hat grundsätzlich die Wahl zwischen Umlagefinanzierend oder Vorwärtsfinanzierend. Vorwärtsfinanzierung ist im Moment noch gar nicht möglich, da Kosten für das Sortieren zum eindeutigen Nachweis eigener Geräte viel zu hoch wären. Gut, nimmt man nun Umlage-Finanzierung und wählt eine individuelle Garantie (wie z.B. ein Sperrkonto mit Treuhänder), was passiert nun wenn ich insolvent gehe? Logisch habe ich vermutet das Geld geht an meinen Treuhänder und der Übernimmt die Entsorgung für mich. Nun steht aber auf der Seite der EAR, dass der Garantiefall eintritt wenn alle Mitbewerber der selben Geräteart, die auch Umlage-Finanzierung gewählt haben, aus dem Markt ausgetreten sind. Also "so gut wie" nie. Was soll das? Soll das heissen mit meiner Garantie passiert im Falle meiner insolvenz nichts? Wer bekommt die denn dann bitte? Weiter habe ich gelesen, die Garantie soll so lange zur Verfügung stehen bis die mittlere Lebendauer der Geräte erloschen ist. Also dann verstehe ich das so, dass die Garantie im Falle meiner Insolvenz langsam wieder abgebaut werden kann, bis der Zeitraum für die diese Garantie gilt vorrüber ist. Wobei ich mich dann immer noch frage, wer wann und wie diese Garantie bekommt, wenn der Garantiefall sowieso nicht eintritt. Das ist einer der vielen Punkte, an dem ich dieses Gesetz nicht verstehe... :)
Würde mich über Kommentare / eine Aufklärung freuen

Daniel
muellmann
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Joined: Mon Aug 22, 2005 5:35 pm
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Post by muellmann »

Es ist in der Tat so, dass bei der Umlagefinanzierung die Wahrscheinlichkeit des Garantiefalls nahezu bei null ist. Das ist auch genau so gewollt. Im Prinzip bedeutet das, dass bei Ausscheiden eines umlagefinanzierenden Herstellers die anderen dessen Verpflichtung übernehmen (was sie gern tun weil sie nämlich auch seine Marktanteile übernehmen). Dadurch wird für die Unternehmen, die sich an einer solchen Lösung beteiligen die Stellung der finanziellen Garantie sehr viel günstiger, diese wird nämlich im Endeffekt von einem Versicherungsunternehmen gestellt (es ist also im Prinzip eine Art Versicherung), alle Garantiefonds die eine solche Lösung anbieten, also z.B. ZVEI, Bitkom, Interseroh etc. kooperieren mit einem Versicherungsunternehmen. Die Höhe der Beiträge richtet sich aber nach dem Risiko. Da im Fall der Umlagefinanzierung der Garantiefall nur eintritt, falls ein ganzes Marktsegment über Nacht verschwindet ist das Risiko für den Versicherer äußerst überschaubar und dadurch relativ günstig, d.h. die Unternehmen müssen nicht die ganze Garantiesumme z.B. auf einem gesperrten Bankkonto hinterlegen (äußerst übel für die Liquidität) sondern nur ihre Versicherungsbeiträge entrichten (deutlich besser für die Liquidität).

HTH
daniel1326
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Joined: Thu Feb 23, 2006 2:37 pm

Post by daniel1326 »

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Leider stellt sich nun aber noch die Frage, was mit der individuellen Garantie passiert (siehe Frage eingangs). Für Unternehmen, die ein relativ kleines Volumen an Elektrogeräten in Verkehr bringen, lohnt sich ein Garantiefond nicht. Stellen muss man die Garantie, aber wann bekommt man sie dann wieder? Vorallem wer soll die wieder bekommen, wenn es die Firma nicht mehr gibt?

Gruss
Daniel
muellmann
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Post by muellmann »

Ich interpretiere das so, dass man die individuellen Garantien nach Ablauf der durchschnittlichen Lebensdauer der Geräte auflösen kann. Wenn ein Unternehmen vom Markt verschwindet, gehe ich davon aus dass in diesem Fall die Garantiesumme an den Treuhänder ausgezahlt wird (nur bei der individuellen Garantie), so dass von diesem die Entsorgung der noch im Markt befindlichen Geräte dieses Herstellers finanziert wird.
daniel1326
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Joined: Thu Feb 23, 2006 2:37 pm

Post by daniel1326 »

Das wäre die sinnvollste Methode. Allerdings steht es auf der HP der EAR ja eigentlich anders. Das die Garantiesumme nur im GARANTIEFALL an den Treuhänder geht. Und der Garantiefall tritt ja warscheinlich nicht ein. Also wäre das Geld hinterlegt, der Treuhänder kommt aber nicht ran, da der Garantiefall nicht eingetreten ist. Die Garantiesumme darf aber nach Ablauf der mittleren Lebensdauer wieder reduziert werden, fragt sich aber immer noch an wen, wenn es das Unternehmen nicht mehr gibt. Ich finde das alles doch sehr schlecht formuliert :(

Würde mich aber wirklich Interessieren wie das zukünftig in der Praxis gehandhabt wird...

Gruss
Daniel
muellmann
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Post by muellmann »

Bei der Vorausfinanzierung tritt der Garantiefall unmittelbar bei Ausscheiden aus dem Markt ein (steht auch so auf den EAR Seiten), also bekommt auch der Treuhänder unmittelbar das Geld. Eine Reduzierung der Garantiesumme ist für diesen Fall nicht interessant, da die gesamte hinterlegte Summe ja für die Finanzierung der Entsorgung bereits im Markt befindlicher Geräte benötigt wird und ein Hersteller nach seinem Ausscheiden logischerweise keine weiteren Garantien hinterlegt.

Nur bei der Umlagefinanzierung ist der Garantiefall so unwahrscheinlich, da ja die anderen Hersteller mit den Marktanteilen auch die Entsorgungspflicht eines ausscheidenden Herstellers übernehmen.
daniel1326
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Joined: Thu Feb 23, 2006 2:37 pm

Post by daniel1326 »

Naja, ich glaube wir drehen uns hier im Kreis.
Umlagefinanzierung heisst ja nicht, dass man keine Individuelle Garantie hat. Meine Frage bezog sich ja auch nur auf den Fall, dass man die Umlage-Finanzierung wählt mit einer individuellen Garantie. Bei der Vorrausfinanzierung ist der Fall klar. Wobei wohl niemand zum jetzigen Zeitpunkt die Vorraus-Finanzierung wählt, denn wer kann bei jeder Sammelstelle seine Geräte raussortieren? Nungut, ich werde nun einfach annehmen, das der Fall nicht eintritt, dass alle Hersteller einer Kategorie aus dem Markt aussscheiden.

Gruss
Daniel
muellmann
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Post by muellmann »

In der Tat, der Fall einer individuellen Garantie bei Wahl der Umlagefinanzierung ist nirgendwo bei der EAR näher beleuchtet. Die Garantiesumme dürfte ja auch im Insolvenzfall zunächst nicht aufgelöst und der Insolvenzmasse zugeführt werden, es könnte ja später noch der Garantiefall eintreten. Rein theoretisch müssten also die Marktteilnehmer, die die Entsorgungsverpflichtung des Ausgeschiedenen übernehmen (also die anderen Umlagefinanzierenden) dann später (nach Ablauf der Nutzungsdauer) berechtigt sein dessen Garantiesummen aufzulösen und nach irgendeinem Schlüssel unter sich aufzuteilen. Da finde ich jetzt aber wirklich keinen Hinweis drauf. Na ja, vielleicht wird die ganze Summe ja auch benötigt um den Vorgang behördlich-hoheitlich in bekannter Effizienz in Fürth zu administrieren...

Sorry, aber da bin jetzt mit meinem Latein am Ende.
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