Reihenfolge bei der Anmeldung

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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TK
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Reihenfolge bei der Anmeldung

Post by TK »

Ich möchte (bzw. muss) mich mit meinem Einzelunternehmen bei der EAR registrieren. Den Entsorgungsservice bzw. die Stellung der Garantie möchte ich über Take-E-Way in Anspruch nehmen. Mein Problem:

Ich betreibe das Gewerbe in Nebenerwerb neben dem Studium. Da ich sehr geringe Jahresmengen zu entsorgen habe (wenige Kg) und die Anmeldekosten im Vergleich zu den Entsorgungskosten unverhältnismäßig groß sind und die Anmeldegebühren im Bezug zu meinen zu erwartenden Gewinnen auch nicht unerheblich sind werde ich einen Härtefallantrag stellen.

Welche Reihenfolge/Art der Anmeldung würden Sie mir empfehlen - zuerst den Härtefallantrag bei der EAR und dann die "Anmeldung" bei Take-E-Way oder Anmeldung bei Take-E-Way und Härtefallantrag auch über Take-E-Way?

Gibt es noch weitere Dinge zu beachten bei der Stellung eine Härtefallantrags - sowohl äußere Form oder auch inhaltliche Anforderungen?

Eine Kleinigkeit fällt mir noch auf: Gibt es doch Ausnahmen von der Registrierungspflicht für gewisse Unternehmenszweige - obwohl ich nichts (zutreffendes) gefunden habe sind sämtliche "Konkurrenten" nicht angemeldet - das gibt mir doch zu denken...

Ich freue mich über jeden (konstruktiven :wink: ) Kommentar - auch gerne per PM.

Im Voraus vielen Dank!

T. Kolb
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Also so weit mir bekannt ist bearbeitet die EAR keine Härtefallanträge für die keine Registrierung vorliegt. Bei geringem Umsatz sollte es aber auch die Vorstellungen der EAR von einem Härtefall erfüllen.

Ausnahmen für die Registrierungspflicht gibt es keine, wer sogenannter Hersteller ist muss sich registrieren. Tatsache ist, dass der Kreis der Registrierungspflichtigen durch die wahnwitzige Ausgestaltung des Gesetzes so gross ist, dass viele von ihrem "Glück" noch nichts ahnen und die EAR wohl auch keine Chance hätte die alle in absehbarer Zeit zu registrieren.
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