Alle Leidtragenden der WEEE-Richtlinie bzw des ElektroG möchte ich auf einen kleinen Hoffnungsschimmer hinweisen.
Die sogenannte WEEE Richtlinie (Richtlinie 2002/96/EC) enthält in Art. 17 Abs 5 eine so genannte Revisionsklausel.
siehe:
(5) Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht, der sich auf die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Richtlinie insbesondere in Bezug auf die getrennte Sammlung, die Behandlung, die Verwertung und die Finanzierungssysteme stützt. In diesem Bericht ist darüber hinaus auch auf die Entwicklung des Stands der Technik, die gesammelten Erfahrungen, die Umweltschutzvorschriften und das Funktionieren des Binnenmarkts einzugehen. Dem Bericht sind gegebenenfalls Vorschläge für eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen dieser Richtlinie beizufügen.
Eine solche Klausel wird regelmässig dann eingefügt, wenn die Richtlinie bzw Ihre Auswirkungen (in Form der nationalen Umsetzungen) nach einer gewissen Zeit überprüft werden sollen. Da die Richtlinie Anfang 2003 in Kraft getreten ist, kann mit einem entsprechenden Bericht in 2008 gerechnet werden. Vielleicht eröffnet sich dann entsprechenden Entscheidungsträgern der enorme Nachbesserungsbedarf.
Bleibt zu hoffen, dass notwendige Änderungen dann - trotz der bis dahin in ganz Europa erfolgten nationalen Umsetzungen - auch angegangen werden bzw eine etwaige Änderung für viele Betroffene nicht zu spät kommt.
Bis dahin bleibt nur die Möglichkeit, sich mit den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen und - so man in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt - die Anforderungen zu erfüllen oder gegen die gesetzlichen Regelungen bzw gegen etwaige Entscheidungen des EAR (Abholanordnungen etc) vorzugehen.
Mit freundlichem Gruss
CU
Revisionsklausel
Moderator: Guido Körber
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Ja, es ist auf jeden Fall sinnvoll möglichst viel Druck zu erzeugen. Das ElektroG stellt eine Handelshürde dar und die Bestrebungen von der EU gehen ja auch in die Richtung eine einzelne Registrierung für das gesamte Gebiet der EU als ausreichend zu definieren. Daher ist möglicherweise auch kurzfristig mit Aktionen zu rechnen.