Ein Lichtblick - Zum Thema "in Verkehr bringen" -

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Sebo
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Joined: Wed Jan 25, 2006 2:15 am

Ein Lichtblick - Zum Thema "in Verkehr bringen" -

Post by Sebo »

Hallo Leidesgenoßen,

nachdem ich am Freitag mein Protestschreiben an meine zuständige IHK gefaxt hatte, hat sich heute ein Mitarbeiter ebend dieser IHK bei mir gemeldet. Nachdem üblichen Smalltalk über unseren besonders Beratungsresistenten Herrn Theusner den er weiterhin mit der Einstellung "Wenns ihnen nicht passt dann verklagen sie mich doch" beschrieb, versicherte er mir das dies derzeit zu Haufe geschehe aber er sich noch mehr Unterstützung seitens der betroffenenen Wünsche. Der Dachverband ZVEI hat sich bereits der Sache angenommen.
Aber zurück zum Thema. Im Laufe unseres Gespräches kamen wir auf das Thema "in Verkehr bringen". Hierzu machte er mich auf ein Schreiben des BMU aufmerksam. Dieses besagt u.a.
Im Bezug auf §5 ElektroG (in der Umsetzung des Art. 4 RoHS) bedeutet für Deutschland das "in Verkehr bringen" neuer Geräte die erstmalige Bereitstellung auf dem Gemeinschaftsmarkt mit dem Zweck des Vertriebs. Entsprechend den Ausführungen im Leitfaden zur Umsetzung der nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien (New Approach) erfolgt die Bereitstellung durch die Übergabe des Produzenten von der Produzierenden Fabrik an die erste Handelsstufe im Gemeintschaftsmarkt, wobei es sich um fertige Handelsware (verpackt usw.) handeln muss. Falls ein Importeur Geräte einführt, ist das Bereitstellen in diesem Sinne mit der Abfertigung durch den Zoll und dem Transport zum ersten Importeur-Lager im Gemeintschaftsmarkt erfüllt.
Das klingt zumindest mal für Importeure und Händler sehr gut. Keine Gewähr für Tippfehler das PDF File kann ich Ihnen auch gerne per Mail zukommen lassen.
In einem Ratgeber der IHK heißt es das Herstellern geraten wird alle Lagerbestände nicht RoHS konformer Produkte zum Stichtag 30.06.06 abzuverkaufen da Händler die Produkte zeitlich unbegrentzt weiterverkaufen können. Auch dieses PDF können sie gerne von mir per Mail bekommen.

Evtl. können die hier mit lesenden Anwälte die Dokumente mal prüfen und genaueres sagen, was dies genau für den Einzelnen bedeutet.


Durch einen Tippfehler bin ich heute auf die Seite http://www.ear.de gestoßen. Im Zusammenhang mit dem Urteil des OLG Nürnberg (http://www.heise.de/newsticker/meldung/73176), ist mir die Idee gekommen die stiftung-ear.de auf Mißbrauch des Namensrechts zu verklagen. Auch wenn es wohl wenig Aussicht auf Erfolg hätte lustig wärs auf jeden Fall.

In diesem Sinne ...
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