Upgrade für Spielzeug WEEE?

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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jast
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Joined: Wed Jun 28, 2006 4:44 am

Upgrade für Spielzeug WEEE?

Post by jast »

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zu WEEE:

Zuerst die Ausgangssitution:

Ich habe grade als (Noch-)Student mit 3 Kommolitonen zusammen eine Firma gegründet. Aus privater Entwicklung ist u.A. ein Produkt entstanden, was wir ab August verkaufen wollen. Es ist ein Upgrade für ein Spielzeug. Im Endeffekt handelt es sich bei dem Produkt um einen elektronischen Kreisel (also eine Platine mit Proz, ein paar Sensoren, usw.) , der ausschließlich mit dem Spielzeug funktioniert und nicht anders verwendet werden kann. Alle Teile (Platine, ICs, usw.) werden in Deutschland gefertigt oder werden von einem deutschen Distributor geliefert und sind natürlich RoHS Konform. Das gesamte Gewicht aller voraussichtlich produzierten Module wird bis Ende 2006 erheblich kleiner als 10kg sein.

1) Ist dieses Modul überhaupt registrierungspflichtig, da es ja nicht alleine funktioniert?

2) Falls doch: Gibt es Härtefallanträge, spezielle Verfahren o.ä. für Mindermengen?

3) Falls es das nicht gibt: Gibt es schon Sammelklagen denen man sich anschließen kann? (Ok, vieleicht recht drastisch....oder nicht?)

Vielen Dank im Voraus!

Jan
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Sammelklagen kennt das deutsche Recht nicht.

Die Frage ist, ob es sich hierbei um ein Gerät im Sinne des Gesetzes handelt. Das entscheidet sich daran, ob es eine an sich funktionsfähige Einheit mit Gehäuse ist, die ohne weiteres Werkzeug/Fachkenntnis in Betrieb genommen werden kann.

Ein typisches Beispiel für ein Gerät wäre eine Tastatur oder Maus, dagegen kein Gerät ist eine (interne) Festplatte (auch wenn die EAR das anders sieht, aber das Gesetz ist da relativ eindeutig).

Härtefallanträge kann und sollte man stellen. Nach allem was mir bekannt ist wird die EAR diesen aber ablehnen und erst zustimmen wenn man eine Klage dagegen einreicht.
jast
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Post by jast »

Das Produkt ist eine nackte Platine, die erst angeschlossen und montiert werden muss (mit Werkzeug). Also können wir wohl davon ausgehen, dass es kein "Gerät" im Sinne der EAR ist, oder?

D.h. auser RoHS beachten (ist wie gesagt schon geschehen) müssen wir nichts machen?

Viele Dank für eure Hilfe!

Jan
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Das EAR würde wahrscheinlich gerne "Gerät" sagen, aber so weit mir bekannt ist die allgemeine Rechtsauffassung und der Standpunkt der Wirtschaftsverbände dazu, dass es sich dabei um kein Gerät handelt.
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