Dienstleister für Kleinunternehmen

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Paulin
Posts: 4
Joined: Thu Dec 08, 2005 12:47 pm

Dienstleister für Kleinunternehmen

Post by Paulin »

Nachdem wir (2Mann, Hard- und Softwareentwicklung und -produktion)hier vorletzte Woche an der Thematik fast verzweifelt sind haben wir einen Dienstleister gefunden, der den ganzen Mist macht:
www.take-e-way.de

Die Konditionen zusammengefasst:
EAR-Gebühren Erstregistrierung ca 700,-
EAR-Gebühren Folgeregistrierungen ca 300,-

Entsorgungskosten pro Tonne Elektronikschrott: 194,-

Take-e-way verlangt keine zusätzlichen Gebühren, macht den ganzem Registrierungsmist, stellt die Garantie und managt die Schrottlogistik.
Für uns Kleinkrautler ist das die optimale Lösung des Problems gleich nach Abschaffung der EU.
iltis
Posts: 7
Joined: Wed Nov 30, 2005 1:35 pm

Post by iltis »

Ja aber dann ist trotzdem immer noch der ganze Mist in den restlichen EU-Ländern.

Ich habe unsere Taktik gerade festgelegt:

1. Anmelden
2. Bapperl drauf
3. Nicht zahlen
4. Verklagt werden
5. Wohl oder übel gewinnen müssen, da Verhältnis Bürokratie- zu Entsorgunskosten ca 200 zu 1 und damit unverhältnismäßig
6. Im Rest der EU einfach verkaufen

mfg
Flo
superfisch
Posts: 3
Joined: Thu Dec 08, 2005 5:47 pm

Post by superfisch »

@ Paulin

Das ist ja echt eine feine Sache mit dem Anbieter. Es werden hierbei keine zusätzlichen Jahresgebühren mehr fällig - sondern nur wenn ich etwas entsorgen muss - oder?
Hat die Sache einen Haken - mit kommt das im Vergleich zu den anderen Anbietern/Regelungen doch sehr günstig vor?

Ich habe eigentlich schon überlegt meine unternehmerischen Tätigkeiten komplett einzustellen - ein Gewerbe im Nebenerwerb neben dem Studium sollte nicht mehr kosten als es einbringen kann :wink:
Paulin
Posts: 4
Joined: Thu Dec 08, 2005 12:47 pm

Post by Paulin »

@Iltis:
Das mit dem Prozessieren ist halt so ne Sache: Bindet Ressourcen, Energie, gute Laune etc. Haben wir keine Lust drauf.
Aber: Können Sie das mit den unverhältnismäßigen Gebühren präzisieren? Gibts da irgendwelche Verordnungen?
In unserem Fall werden wir zwar sowieso zahlen, u.a. weil wir das alles über take-e-way abwickeln, aber es interessiert mich...
Das mit dem Rest der EU werden wir auch erstmal so handhaben.

@ superfisch: Muss erstmal sagen: Ich arbeite NICHT für take-e-way und ich kriege auch keine Provision ;-) Ich bin nur ein Entwickler, der froh ist, dass irgendjemand günstig den Drecksjob macht.
Nein, keine Zusatzkosten. Die machen ihr Geld mit
a) Minimale Registriermenge: 1t. Sie zahlen also immer MINDESTENS 194,-EUR, egal ob sie ein Pfund oder nen Zentner oder ne Halbe Tonne Schrott haben. Diffrenz ist Gewinn für TEW.
b) Sie geben TEW die VERKAUFTE Menge Geräte an. TEW muss auber letztlich nur die RÜCKGELAUFENE Menge Geräte entsorgen.
c) Rationelles anmelden der Registrierung bei EAR. Das geht bei denen wie's Katzenmachen, machen die doch jeden Tag...
iltis
Posts: 7
Joined: Wed Nov 30, 2005 1:35 pm

Post by iltis »

Hallo,

was ich aber trotzdem nicht verstehe ist, dass das Ganze über take-e-way billiger ist als übers "Amt" direkt.

In Tschechien werde ich mich registrieren - da ist es ja kostenlos. Und dort werde ich evtl. dann sämtliche produzierte Kilos angeben. Damit hätte ich dann zumindest der EU-Verodnung damit genüge getan, dass alles was ich produziere auch entsorgt wird (Was ja eigentlich die Hauptsache sein sollte). Das zeigt dann auch meinen (eigentlichen) Guten Willen.

Nein nur den Paragraphen in der Gebührenordnung.
UND Artikel 20 Grundgesetz - Erläuterung siehe hier: http://www.uni-potsdam.de/u/fsr_powi/Da ... erhaus.pdf
"Im GG ist ein Gesetz verhältnissmäßig, wenn bei einer Gesammtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffes (in diesem Fall Verwaltungskosten) und dem Gewicht der ihm rechtfertigen Gründe (hier Entsorgungskosten) ... die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt sind." (Seite 12, Staatsrecht 1, Professor Dr. Michael Nierhaus)



mfg
Flo
PeterW
Posts: 32
Joined: Thu Jul 28, 2005 3:30 pm

Post by PeterW »

Hallo,
iltis wrote:Hallo,
Nein nur den Paragraphen in der Gebührenordnung.
für die direkten EAR-Gebühren sollte das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) gelten.
Zitat:
"2. Abschnitt Allgemeine Grundsätze für Kostenverordnungen
VwKostG § 2 Bindung des Verordnungsgebers
Beim Erlaß von Rechtsverordnungen, die auf Grund bundesrechtlicher Ermächtigung gebührenpflichtige Tatbestände, Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung regeln, hat der Verordnungsgeber sich im Rahmen der Vorschriften dieses Abschnitts zu halten.

VwKostG § 3 Gebührengrundsätze
Die Gebührensätze sind so zu bemessen, daß zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Ist gesetzlich vorgesehen, daß Gebühren nur zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden, sind die Gebührensätze so zu bemessen, daß das geschätzte Gebührenaufkommen den auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht übersteigt."

Kommentar: Für eine Online-Meldung dürften kaum mehr als einige Cent an Kosten anfallen.

Zitat:
"VwKostG § 22 Rechtsbehelf
(1) Die Kostenentscheidung kann zusammen mit der Sachentscheidung oder selbständig angefochten werden; der Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung erstreckt sich auf die Kostenentscheidung.
(2) Wird eine Kostenentscheidung selbständig angefochten, so ist das Rechtsbehelfsverfahren kostenrechtlich als selbständiges Verfahren zu behandeln."
iltis wrote:http://www.uni-potsdam.de/u/fsr_powi/Da ... erhaus.pdf
"Im GG ist ein Gesetz verhältnissmäßig, wenn bei einer Gesammtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffes (in diesem Fall Verwaltungskosten) und dem Gewicht der ihm rechtfertigen Gründe (hier Entsorgungskosten) ... die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt sind." (Seite 12, Staatsrecht 1, Professor Dr. Michael Nierhaus)
da steht auch noch:
"2.Interventionsminimum/Erforderlichkeit
Von mehreren Möglichkeiten und gleichgeeigneten Mitteln muss dasjenige gewählt werden, welches die Grundrechte des Bürgers am wenigsten beeinflusst."
Damit sollte der Zwang zu einem Garantiesystem für kleine Firmen eindeutig verfassungswidrig sein.
Sicher kann niemand erklären, warum ein kleines Unternehmen gezwungen werden muss, 1000 Euro für eine Garantie zu bezahlen, um zu garantieren, dass ein Betrag von 10 Euro Entsorgungskosten gezahlt wird, und es ihm verboten werden muß, einfach sofort die 10 Euro zu zahlen.

Gruß
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