Inwieweit ist es möglich, daß ein Vertreiber, welcher Produkte eines anderen unter seinem Markennamen (Vertreiber) in den Markt bringt, die Pflichten aus dem ElektroG dem Hersteller überträgt und ggf. mit dem Hersteller eine separaten Vertrag über die Kosten abschließt?
Betrifft u.a.
- Registrierung der Marke durch Hersteller
- Mengenmeldung
- Kennzeichnung
Mit freundlichen Grüßen
J. Drese
Übernahme der Pflichten des Vertreibers durch Hersteller
Moderator: Guido Körber
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Dem sollte prinzipiell nichts entgegen stehen. Allerdings ist es so, dass dann natürlich nicht der Vertreiber, sondern der Hersteller auf dem Produkt als Inverkehrbringer auftaucht.
Der betreffende Vertrieb sollte sich also gut überlegen, ob er sowas denn überhaupt will. Schließlich kann dann jeder Endkunde und Mitbewerber leicht herausfinden wo das Produkt wirklich herkommt.
Der betreffende Vertrieb sollte sich also gut überlegen, ob er sowas denn überhaupt will. Schließlich kann dann jeder Endkunde und Mitbewerber leicht herausfinden wo das Produkt wirklich herkommt.