Durch die demnächst in Kraft tretende Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG kann es bei den Bauteilen von Elektrogeräten, insbesondere bei den typischen Computerkomponenten, zu grossen Abmahnrisiken im Handel kommen.
Die Analyse des VMB zeigt, daß in bestimmten, durchaus typischen Situationen ein gesetzeskonformes Verhalten unmöglich scheint.
Einen Ausflug nach Absurdistan können Sie hier unternehmen:
http://elektrog.blog.de/2006/03/16/kenn ... abm~648888
Kopfschüttelnd, Euer
Kennzeichnungspflicht ab 24.3. - Vorsicht bei Bauteilen
Moderator: Guido Körber
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Labeln oder nicht-Labeln, das ist hier die Frage?
Ich denke, dass es hier nicht zu grossen Abmahnrisiken kommen wird. Die, die RoHS-konform herstellen, werden diese Teile entsprechend nach §7 kennzeichnen. Die nicht-RoHS-konformen Teile werden nicht oder mit einem Pb-Label (positiv) gekennzeichnet werden.
siehe
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2370/
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2287/
Das Labeln oder nicht-Labeln hat mit typischen Computerkomponenten nichts zu tun. Auf alle Fälle werden Etiketten benötigt und verkauft werden.
siehe
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2370/
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2287/
Das Labeln oder nicht-Labeln hat mit typischen Computerkomponenten nichts zu tun. Auf alle Fälle werden Etiketten benötigt und verkauft werden.
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Re: Labeln oder nicht-Labeln, das ist hier die Frage?
Leider doch, zumindest wenn es nach der EAR geht. Siehe hier:Hans wrote:Ich denke, dass es hier nicht zu grossen Abmahnrisiken kommen wird. Die, die RoHS-konform herstellen, werden diese Teile entsprechend nach §7 kennzeichnen. Die nicht-RoHS-konformen Teile werden nicht oder mit einem Pb-Label (positiv) gekennzeichnet werden.
siehe
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2370/
http://ak-bleifrei.izm.fhg.de/servlet/is/2287/
Das Labeln oder nicht-Labeln hat mit typischen Computerkomponenten nichts zu tun. Auf alle Fälle werden Etiketten benötigt und verkauft werden.
http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear ... #fragen612
Und das abgemahnt wird, von Konkurrenten und Vereinen ist mehr als bekannt. Einfach mal googelen, z.B. nach Media Markt /Saturn und Abmahnung. Die haben ohnehin die kleinen Fachhändler als missliebige Konkurrenten im Visier...
Man kann nur hoffen, daß die Großen auch Ihre Probleme mit den Vorkennzeichnungen in der Kette haben, getreu dem Motto: Wer im Glashaus sitzt....
Im Übrigen hat die Kennzeichnungspflicht nach §7 ElektroG gar nichts mit RoHS zu tun.
Gerade weil für RoHS (ab Juli) *keine* Kennzeichnungspflicht besteht, dürfte ab dann tatsächlich eine entsprechende RoHS-Kennzeichnung, wie auch immer die sich ein Hersteller / Händler ausdenkt, wettbewerbswidrig sein, zumindest bei Produkten, die per Gesetzeskraft RoHS erfüllen müssen.
hmmm???
Ja, und was machen die Hersteller, die zu 90% bleihaltig und nur zu 10% RoHS-konform herstellen, da es ihre Industrie-Kunden so vorschreiben?
Die müssen doch ihre Produkte kennzeichnen damit sie selbst nicht durcheinander werden. Wie will man denn dann später diese Teile bei Reparaturen oder Nachlieferungen auseinanderhalten, wenn keine Kennzeichnung erfolgt?
Hab ich da was verpasst?
Ja, und was machen die Hersteller, die zu 90% bleihaltig und nur zu 10% RoHS-konform herstellen, da es ihre Industrie-Kunden so vorschreiben?
Die müssen doch ihre Produkte kennzeichnen damit sie selbst nicht durcheinander werden. Wie will man denn dann später diese Teile bei Reparaturen oder Nachlieferungen auseinanderhalten, wenn keine Kennzeichnung erfolgt?
Hab ich da was verpasst?
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Ok, das ganze war dann wohl missverständlich. Natürlich können und werden die Produzenten der Teile / Bauteile / Geräte eine für den internen Gebrauch bestimmte Kennzeichnung durchführen, solange es beide Varianten gibt. Könnte in der Seriennummer oder im Produktcode stecken.Hans wrote:hmmm???
Ja, und was machen die Hersteller, die zu 90% bleihaltig und nur zu 10% RoHS-konform herstellen, da es ihre Industrie-Kunden so vorschreiben?
Die müssen doch ihre Produkte kennzeichnen damit sie selbst nicht durcheinander werden. Wie will man denn dann später diese Teile bei Reparaturen oder Nachlieferungen auseinanderhalten, wenn keine Kennzeichnung erfolgt?
Hab ich da was verpasst?
Was allerdings wahrscheinlich wettbewerbswidrig ist, wäre z.B. ein Aufkleber (für den Endnutzer bestimmt) "RoHS-konform" bei einem Gerät, das von Gesetzes wegen RoHS-konform sein muss.
Die gegenteile Kennzeichnung, als "NICHT RoHS konform" wäre dagegen nicht wettbewerbswidrig. Allerdings wäre dann das Gerät natürlich illegal.
RoHS-Kennzeichnung im Chaos
Außer, es handelt sich um Geräte der Kategorie 8 oder 9 gem. §2 ElektroG, die bislang von der RoHS ausgenommen sind. Sprich Geräte, die nicht für Endanwender gedacht sind. Richtig?Herr Schlomka wrote: Zitat "Die gegenteile Kennzeichnung, als "NICHT RoHS konform" wäre dagegen nicht wettbewerbswidrig. Allerdings wäre dann das Gerät natürlich illegal."
Grüße, Hans
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Soweit ich die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer RoHS-Kennzeichnung richtig verstenden habe, ist eine (werbende) RoHS-Kennzeichnung immer dann erlaubt, wenn das betreffende Produkt nicht der RoHS unterliegt, da dann die Erfüllung von RoHS etwas Besonderes ist, auf das man auch hinweisen kann.
Illustration: Ein Joghurt-Hersteller wirbt damit, sein Produkte seien garantiert frei von Streptokokken (fieses Bakterium). Da ein Produkt mit den Bakterien dem Lebensmittelrecht widerspräche, wäre so eine Werbung unlauter. Sie könnte den Verbraucher dazu bringen, zu glauben, daß die andern Joghurt-Produkte mit den Bakterien verseucht seien.
(So habe ich es verstanden, keine Gewähr)
Das Thema könnte wichtig werden bei Produkten, die selbst nicht als E-Geräte gelten und folglich nicht RoHS unterliege, aber u.a. für den Bau von E-Geräten geeignet sind, die den Stoffverboten unterliegen.
Illustration: Ein Joghurt-Hersteller wirbt damit, sein Produkte seien garantiert frei von Streptokokken (fieses Bakterium). Da ein Produkt mit den Bakterien dem Lebensmittelrecht widerspräche, wäre so eine Werbung unlauter. Sie könnte den Verbraucher dazu bringen, zu glauben, daß die andern Joghurt-Produkte mit den Bakterien verseucht seien.
(So habe ich es verstanden, keine Gewähr)
Das Thema könnte wichtig werden bei Produkten, die selbst nicht als E-Geräte gelten und folglich nicht RoHS unterliege, aber u.a. für den Bau von E-Geräten geeignet sind, die den Stoffverboten unterliegen.
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Interessant wird die Frage, wenn eine RoHS/nicht-RoHS Kennzeichung aus rein logistischen Gründen vorgenommen wird. Das geschieht z.B. bei uns momentan so, da es nach wie vor Märkte gibt, die nicht-RoHS Ware abnehmen und wir natürlich die Sachen lieber verkaufen als zu verschrotten. Da dieser Zustand auch über den 1.7. hinaus bleiben wird müssen wir natürlich auch dann die Ware peinlich genau kennzeichnen und trennen.