Rechtssicherheit ist anscheinend mittlerweile nur noch die Ausnahme und eine seltene noch dazu.
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Aktuelles aus Absurdistan
Moderator: Guido Körber
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Re: Aktuelles aus Absurdistan
das geht darauf zurück, dass das bmu die "hinweise zum anwendungsbereich des elektrog" ende september 2009 zurückgezogen hat, in dem ausführlich auf die abgrenzung (nicht registrierungspflichtiges) bauteil <=> (registrierungspflichtige) komponente eingegangen wurde. ear begründet das mit der "ergangenen rechtssprechung sowie der gefestigten vollzugspraxis". dies hat ein definitorisches vakuum hinterlassen.
die aktuelle situation ist für betroffene unternehmen sehr unangenehm: auf der einen seite gibt es immer weniger offizielle, verbindliche grundlagen für die selbsteinstufung der hersteller und ihrer produkte. auf der anderen seite gibt es immer mehr details, die zwar aus unterschiedlichen quellen stammen (und nicht unbedingt öffentlich und zentral publiziert werden), jedoch für die "vollzugspraxis" durchaus relevant sind. dazu zählen neben änderungen in der handhabung bei der gemeinsamen stelle auch gerichtsurteile.
beispielsweise gab es in der jüngsten vergangenheit einige durchaus relevante anpassungen in der handhabung des elektrogesetzes, die kaum oder gar nicht öffentlich geworden sind:
- faktische abschaffung der "no-name-elektro(nik)geräte",
- einstufung von leds und led-lampen als "gasentladungslampen",
- geänderte grundlagen zur einstufung von haushaltsklein- vs. haushaltsgrossgeräten,
- etc.
kritisch ist hierbei vor allem, dass auch hersteller, die ihre compliance mit dem elektrogesetz schon einmal hergestellt glaubten unter umständen noch einmal nachbessern müssen. diesen wird sprichwörtlich "der teppich unter den füssen weggezogen".
die aktuelle situation ist für betroffene unternehmen sehr unangenehm: auf der einen seite gibt es immer weniger offizielle, verbindliche grundlagen für die selbsteinstufung der hersteller und ihrer produkte. auf der anderen seite gibt es immer mehr details, die zwar aus unterschiedlichen quellen stammen (und nicht unbedingt öffentlich und zentral publiziert werden), jedoch für die "vollzugspraxis" durchaus relevant sind. dazu zählen neben änderungen in der handhabung bei der gemeinsamen stelle auch gerichtsurteile.
beispielsweise gab es in der jüngsten vergangenheit einige durchaus relevante anpassungen in der handhabung des elektrogesetzes, die kaum oder gar nicht öffentlich geworden sind:
- faktische abschaffung der "no-name-elektro(nik)geräte",
- einstufung von leds und led-lampen als "gasentladungslampen",
- geänderte grundlagen zur einstufung von haushaltsklein- vs. haushaltsgrossgeräten,
- etc.
kritisch ist hierbei vor allem, dass auch hersteller, die ihre compliance mit dem elektrogesetz schon einmal hergestellt glaubten unter umständen noch einmal nachbessern müssen. diesen wird sprichwörtlich "der teppich unter den füssen weggezogen".