Die FDP Fraktion hat im Zusammenhang mit dem ElektroG eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt. Jetzt stehen die Antworten der Regierung zur Verfügung. Bei einigen Punkten stellt man sich die Frage wo die eigentlich ihre rosa Brille her haben...
http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602904.pdf
Ergebnis der kleinen Anfrage im Bundestag
Moderator: Guido Körber
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Ich weiss nicht, ob sich das schon einer durchgelesen hat...
Für -nicht nur- Kleinunternehmer sollte der Punkt 29 durchaus zu denken geben:
Ich zitiere: "
29. In wie vielen Fällen hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der Gebührenermäßi- gung oder dem Absehen von der Erhebung einer Gebühr gemäß § 2 der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz Gebrauch gemacht?
In vier Fällen.
"
Zitat Ende.
MfG
Fabian
PS: gibt's denn jetzt schon keine Kleinunternehmer mehr?????
Für -nicht nur- Kleinunternehmer sollte der Punkt 29 durchaus zu denken geben:
Ich zitiere: "
29. In wie vielen Fällen hat die Stiftung Elektro-Altgeräte Register nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der Gebührenermäßi- gung oder dem Absehen von der Erhebung einer Gebühr gemäß § 2 der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz Gebrauch gemacht?
In vier Fällen.
"
Zitat Ende.
MfG
Fabian
PS: gibt's denn jetzt schon keine Kleinunternehmer mehr?????
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Nein, das dürften schlicht die Fälle sein in denen eine Klage gegen den Gebührenbescheid eingereicht wurde. In so einem Fall lässt es die EAR offensichtlich nicht zu, dass es zu einem Präzedenzurteil kommen könnte und zieht den Gebührenbescheid zurück.
Ansonsten urteilt die EAR nach dem Prinzip, dass wer das Geld für die Gebühren prinzipiell hat es auch zahlen muss. Ein Bezug zum tatsächlichen Gegenstandswert (also den zu erwartenden Entsorgungskosten) besteht nicht. Da es zu keinen Urteilen kommt kann man auch nicht festellen lassen, dass diese Sichtweise falsch ist.
Ansonsten urteilt die EAR nach dem Prinzip, dass wer das Geld für die Gebühren prinzipiell hat es auch zahlen muss. Ein Bezug zum tatsächlichen Gegenstandswert (also den zu erwartenden Entsorgungskosten) besteht nicht. Da es zu keinen Urteilen kommt kann man auch nicht festellen lassen, dass diese Sichtweise falsch ist.
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Erfolgreiche Verfahren gegen das EAR
Es gibt einige Verfahren, die neben der adidas Geschichte, erfolgreich (bzw. mit Teilerfolgen) gegen das EAR geführt werden konnten.tdk wrote:oh es gibt erfolgreiche Verfahren gegen die EAR ?
Meiner Meinung hat bisher keiner erfolgreich gegen irgendwas von der EAR klagen können.
Inhaltlich ging es in den oben genannten Entscheidungen um den Anwendungsbereich des ElektroG, um die Abhol- bzw Bereitstellungsanordnungen bzw um etwaige Gebührenfragen.
Hinsichtlich der Frage des Anwendungsbereichs des ElektroG ist nach wie vor einiges unklar und eröffnet unter Umständen Möglichkeiten um der Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu "entkommen".
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat z.B. bereits entschieden, dass ein Gerät nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG fällt, wenn elektrischer Strom nicht erforderlich ist, um die Primärfunktion des Gerätes zu erfüllen, sondern nur eine Unterstützungs- oder Kontrollfunktion darstellt. Ein ganz spannender Ansatzpunkt wie ich finde...
Ganz interessant und weitgehend unbekannt war z.B. auch eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Ansbach nach der die MWSt. im Zusammenhang mit Amtshandlungen wie Bereitstellungs und Abholanordnungen unzulässig ist, da es sich dabei um Einnahmen aus öffentlich-rechtlicher Gewalt handele.
Mit freundlichen Grüssen
CU
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Trotz sorgältigster Prüfung kann für die Richtigkeit dieser Ausführungen - naturgemäß - keine Gewähr übernommen werden. Solch allgemeine Ausführungen können ein detaillierte Prüfung des Einzelfalles und eine individuelle qualifizierte Beratung nicht ersetzen.
Hallo ,
Ich bin auch einer der glücklichen die die Sonderregelung in Anspruch genommen haben und sie ging eigentlich ohne große Probleme durch.
allerdings habe ich( besser meine Frau) auch den kompletten Registrierungsprozess alleine durchgezogen und das nicht an einen komplett Dienstleister ala takeway abgegeben... somit bin ich freier was die Vertragsdauer, Änderungen usw. angeht einen Entsorger habe ich auch gefunden.
am schlimmsten ist die Undurchsichtigkeit der kosten .. ich habe vorher einige Angebote eingeholt immer mit den gleichen Angaben zur Menge und der Geräteart aber kein einziges vergleichbarens Angebot erhalten ..... das scheint absicht zu sein bei den Jungs......
Michael Finger
Ich bin auch einer der glücklichen die die Sonderregelung in Anspruch genommen haben und sie ging eigentlich ohne große Probleme durch.
allerdings habe ich( besser meine Frau) auch den kompletten Registrierungsprozess alleine durchgezogen und das nicht an einen komplett Dienstleister ala takeway abgegeben... somit bin ich freier was die Vertragsdauer, Änderungen usw. angeht einen Entsorger habe ich auch gefunden.
am schlimmsten ist die Undurchsichtigkeit der kosten .. ich habe vorher einige Angebote eingeholt immer mit den gleichen Angaben zur Menge und der Geräteart aber kein einziges vergleichbarens Angebot erhalten ..... das scheint absicht zu sein bei den Jungs......
Michael Finger