Änderung der Kostenverordnung zum ElektroG

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

Post Reply
muellmann
Posts: 28
Joined: Mon Aug 22, 2005 5:35 pm
Location: Dortmund

Änderung der Kostenverordnung zum ElektroG

Post by muellmann »

Im Entwurf samt Begründung zu finden hier:

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/down ... /38117.php
fhe
Posts: 3
Joined: Fri Oct 13, 2006 5:02 pm

Post by fhe »

Der Entwurf geht im Prinzip schon in die richtige Richtung.
Der Bürokratieaufwand mit seinen Kosten für kleine Unternehmer ist aber immer noch gigantisch und unverhältnismäßig, wenn man die veranschlagten Entsorgungskosten in Betracht zieht (sowas um 170€ / to).
Wenn man also < 10 kg vertreiben will, ist man immer noch mit
150€ für die Stammregistrierung dabei .. für <10kg.
(Wenn sonst nichts von EAR dazukommt)
Für das Geld könnte man fast 100x soviel Schrott recyclen lassen.
Das Geld verschwindet ersatzlos in der Bürokratie der EAR.
Die Preise für Take-E-Way für den abzuschließenden Entsorgervertrag mal nicht eingerechnet.

Eine rechtssichere Einteilung der Geräte in die einzelnen Gewichtsklassen konnte ich nicht erkennen. (z.B. Spielzeug taucht in I und II auf ???)

Die Kleinmengenregelung ist zwar ein guter Ansatz, aber schießt bürokratisch am Ziel vorbei, da die Kleinen Unternehmer in Deutschland in Summe sicher nicht 1% des "Schrott" Produzieren wie Kontainerweise von Mediamarkt & Co aus Asien importiert wird.

Vielleicht sollte man auch nicht hinter jedem "Antrag auf Ermäßigung" einen Betrugsversuch wittern.
Beim CE-Zeichen funktioniert's doch auch in Hersteller-Eigenverantwortung ohne "Beauftragte Stelle" und riesige Gebühren für Nichts.

Soweit zu meinem WEEE-Frust.

Frohes Schaffen noch!

Fabian
tdk
Posts: 4
Joined: Fri Dec 29, 2006 10:50 am

Post by tdk »

@fhe soweit kann ich Deinen frust verstehen.

Aber mit den 150.- € bei der EAR kommst Du nicht aus.
Es muss ja noch eine Garantie hinterlegt werden. + 290.-€ - 360.- €
je Garantieart. Jup sehr Sinnig bei z.B. 100 kg Planmenge "3.3.1 Persönliche" Datenverarbeitung.
Und die Härtefallregelung kann man den Hasen gaben... laut einer Information (Okt oder Nov06) wurden bisher nur bei vier Fällen ein Härtefall festgestellt.
Post Reply