Vertrieb ins Ausland

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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melax
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Joined: Tue Dec 19, 2006 12:29 pm

Vertrieb ins Ausland

Post by melax »

Hallo!
Ich beschäftige mich seit kurzen mit dem Thema Export. Leider habe sehr unterschiedlich Meinungen und Angaben gelesen. Die einen sagen per Fernabsatzgesetz ist man nur in D regiestierungspflichtig die anderen sagen man muss sich in jedem Land in das man verkauft regiestieren. Welche Aussage ist richtig oder welche Vorraussetzungen muss man für welche Variante erfüllen. Und wie sieht es aus wenn man über einen Distributor verkauft? Wer kann mir helfen. Zum jetzigen Zeitpunkt würde es die Länder Holland und Frankreich betreffen.

SM
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Da der deutsche Gesetzgeber für andere EU Mitgliedsstaaten nicht zuständig ist muss man sich im Zielland registrieren. Andere Ideen sind schlicht falsch.

Die Registrierung kann natürlich auch durch einen Distributor oder handelsvertreter erfolgen. In den meisten Ländern braucht man auch einen lokalen Firmensitz um sich registrieren zu können.
melax
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Joined: Tue Dec 19, 2006 12:29 pm

Post by melax »

Würde die Registrierungspflicht auch zutreffen wenn ich per ebay oder dergleich direkt an den privaten Endverbraucher verkaufe?
Robert Marquardt
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Post by Robert Marquardt »

Geschaeft ist Geschaeft. ebay ist rechtlich nicht anders gestellt.
melax
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Joined: Tue Dec 19, 2006 12:29 pm

Post by melax »

Hat jemand Informatonen über NL und Frankreich und deren Registrierung oder Quellen.
muellmann
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Post by muellmann »

Eine Übersicht über nationale Register:

http://www.weee-forum.org/docs/WEEE%20d ... isters.pdf

HTH

Gruß

muellmann
devnull
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Joined: Mon Mar 12, 2007 1:08 pm

Vertrieb ins Ausland

Post by devnull »

Guido Körber wrote:Da der deutsche Gesetzgeber für andere EU Mitgliedsstaaten nicht zuständig ist muss man sich im Zielland registrieren. Andere Ideen sind schlicht falsch.

hier ist eine andere Meinung:

http://213.222.12.204/default.aspx?tabi ... view=topic
Muss ein deutsches Unternehmen, das an private Endkunden in einem anderen Land der EU liefert, in diesem Land als Hersteller registriert sein?
Vorausgesetzt, dass die privaten Endkunden direkt bei dem deutschen Unternehmen mittels Fernkommunikationstechnik (schriftlich, telefonisch oder über das Internet) bestellen, muss das Unternehmen nicht in dem Heimatland des Kunden als Hersteller registriert sein, sondern nur in Deutschland. Auch die Mengenmeldung muss in Deutschland erfolgen, allerdings unter Angabe des Empfängerlandes.
und hier:

http://www.codemercs.de/phpBB2/viewtopic.php?t=499
Der Direktvertrieb aus Deutschland heraus ist gesetzlich geregelt. Auch hier muss wieder zwischen B2C und B2B unterschieden werden. Für B2C-Produkte (im Sinne von ElektroG/EAR) muss sich der Direktvertreiber in Deutschland registrieren und die vertriebenen Mengen separat an EAR melden. Im Fall B2B gibt es keinen Zwang zu Registrierung und Reporting, da ja die gesamten Rücknahmevereinbarungen zwischen „Hersteller“ und Käufer frei verhandelbar sind. Dennoch ist es sicher sinnvoll, dass die beiden Parteien zum Zeitpunkt des Kaufes die spätere Entsorgung individuell vereinbaren.
würde dankbar wenn mir das jemand klärt

Grüße
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Kurz und knapp: Das sind Meinungen und sie sind falsch.

Es ist auf jeden Fall eine Registrierung im Zielland notwendig. Dazu muss man sich nur mal die jeweiligen nationalen Gesetze anschauen, z.B. das ElektroG, da ist nirgendwo die Rede davon, dass sogenannte Hersteller die nicht in Deutschland ansässig sind einer anderen Regelung unterliegen als die die in Deutschland ansässig sind.

Die Erklärung dafür ist ganz einfach: Die Gesetzgeber haben bei der Formulierung der Gesetze keinerlei Rücksicht auf kleine Unternehmen genommen (wozu auch, die machen ja keine interessanten Parteispenden). Dazu kommt massiver Lobbyeinfluss der Großindustrie, die natürlich unliebsame Konkurrenten jeder Art ausschalten möchte.
devnull
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Vertrieb ins Ausland

Post by devnull »

danke für schnelle Antwort,

hier habe ich auch eine Meinung gefunden:

http://www.elektor.de/Portals/0/WEEE/El ... kungen.pdf

http://www.elektor.de/default.aspx?tabid=124
Eine Möglichkeit bleibt für in Deutschland registrierte Hersteller noch offen: Der Hersteller kann seine Geräte direkt an Endverbrauchern im EU Ausland via Internet verkaufen (Fernabsatz). Nur so ist er von der Registrierung im jeweiligen Land befreit. Sobald ein Händler dazwischen hängt, muss der Händler oder der Hersteller die Registrierung im Jeweiligen Land durchführen. Ein Kleinhersteller kann somit kein legales Händlernetz aufbauen, ohne sehr hohe Kosten in Kauf zu nehmen.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Leider ist auch das falsch. Auch im Direktvertrieb ist die Registrierung notwendig.

Wie bereits mehrfach festgestellt ist die WEEE und deren nationale Umsetzungen extrem mittelstandsfeindlich.
Christoph Hesselmann
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Post by Christoph Hesselmann »

der direktvertrieb an private haushalte in andere europäische länder von deutschland aus wäre ohne regelung per elektrogesetz eine lücke für gewerbliche (!) händler, da einerseits keine der drei definitionen aus § 3 Abs. 11 zum hersteller-begriff in deutschland anwendbar wäre und andererseits in den meisten eu-staaten als ausländischer "importeur" weder eine pflicht, noch eine möglichkeit zur registrierung bestünde. daher ist dies ja sogar im elektrogesetz (§ 8) geregelt und wird als separater punkt bei der input-mengenmeldung im ear-system abgefragt.

allerdings bleibt die frage offen, warum man für die entsorgung solcher geräte in deutschland aufkommen muss, während diese vermutlich jedoch nie hier im altgeräterücklauf sein werden. vielleicht hat man hier auf europäischer ebene gehofft, dass sich die gewichtsmengen im innereuropäischen warenverkehr "irgendwie ausgleichen werden".

Code: Select all

 § 8 ElektroG: Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Die Anforderungen des § 6 Abs. 2, 3 und 4 sowie der §§ 7 und 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1 bis 5 gelten auch für Hersteller, die Elektro- oder Elektronikgeräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union vertreiben.
derzeit gibt es noch reibungspunkte in einigen eu-ländern, was die abgrenzung zwischen gewerbsmäßigem import (zum professionellen einsatz bzw. zum zwecke des wiederverkaufs) und kauf privater haushalte angeht. daher kann es derzeit noch zu einer doppel"besteuerung" von geräten kommen, d.h. sie müssen einerseits in deutschland, aber auch im eu-zielland registriert werden. ähnlich zu vergleichbaren überschneidungen (vgl. interpretation des begriffs "inverkehrbringen" im kontext zu rohs) erwarte ich aber auch hier im verlaufe der zeit eine harmonisierung zwischen den ländern.

der kritik an der eu-weiten umsetzung der weee-richtlinie kann ich weitgehend zustimmen. vor dem hintergrund der vision eines offenen eu-binnenmarktes ist dies sicherlich ein herber rückschlag, vor allem für kmu.
Girly
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Joined: Mon Jan 30, 2006 12:04 pm

Post by Girly »

Hier ist ein Link zum
Dutch Foundation for the Disposal of Metal and Electrical Products

www.nvmp.nl


Es ist aber immer noch die Frage, was für EE-Geräte nach Holland verkauft werden!!!
Weil es dort unterschiedliche Registrierstellen gibts!
So sind halt die Holländer :-)
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