Einladung zur Abstimmung

Diskussionsforum zu ElektroG und EU Umwelt Richtlinien

Moderator: Guido Körber

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Ommel
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Einladung zur Abstimmung

Post by Ommel »

Jetzt haben wir die Einladung zur Abstimmung per E-Mail erhalten.

Und nun aber ZACK, ZACK!

Potentielle Kandidaten (in unserem Fall zum PB3) müssen bis zum 22.05.2006 ihre Einverständniserklärung bei der EAR eingereicht haben.
Die Wahl selbst erfolgt online vom 15.05. bis 22.05. (jeweils einschließlich).

So, und wenn wir jetzt nicht aufpassen, dann werden dieselben Nasen der Großindustrie wie bisher weitermachen, weil sie rechtzeitig Bescheid wussten und ihre Einverständniserklärung sicherlich schon abgegeben haben - während der kleine Krauter die Mail vosichtshalber nicht erst gar nicht geöffnet hat (sieht nämlich aus wie Spam) oder es innerhalb einer guten Woche nicht gebacken bekommt, seine Stmme abzugeben oder sich gar zur Wahl zu stellen.

Und - ich war noch gar nicht auf der Abstimmungsseite - vermutlich können stets nur diejenigen gewählt werden, die ihre Erklärung im jeweiligen Moment bereits abgegeben haben.
Also: wählen am besten erst am 22. Mai, wenn alle Kandididaten feststehen - ggf. Kandidatur (d.h. Einverständniserklärung) aber baldmöglichst?

Auf jeden Fall Gefahr im Verzug!

Gruß, Ommel

P.S. Der ganze Terminplan ist eine unglaubliche Frechheit, nachdem die EAR monatelang ihre Pflichten nicht erfüllt hat. Aber so müssen sie es wohl machen, um "die Kleinen" von der Entscheidungsebene fernzuhalten.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Sehr wichtiges Thema.

Wir sollten uns umgehend auf ein paar Kandiaten verständigen und die wählen. Das sollte so breit wie möglich kommuniziert werden, wir KMUs sind weit in der Überzahl!
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Feine Sache. Die EAR steht offensichtlich über den demokratischen Prinzipien. In §6 Abs. 4 der Wahlordnung wird festgestellt, dass die Stimmen nach dem Marktanteil des jeweiligen Herstellers gewichtet werden.

Ich kenne mich nicht ausreichend mit den für Stiftungen zuständigen Regeln aus, aber mir erscheint so etwas eigentlich nicht durchsetzbar. Möglicherweise könnte man da mit einer einstweiligen Verfügung einhaken.
RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

Guido Körber wrote:Feine Sache. Die EAR steht offensichtlich über den demokratischen Prinzipien. In §6 Abs. 4 der Wahlordnung wird festgestellt, dass die Stimmen nach dem Marktanteil des jeweiligen Herstellers gewichtet werden.

Ich kenne mich nicht ausreichend mit den für Stiftungen zuständigen Regeln aus, aber mir erscheint so etwas eigentlich nicht durchsetzbar. Möglicherweise könnte man da mit einer einstweiligen Verfügung einhaken.
Hallo Herr Körber,

Ohne mich jetzt bis ins letzte Detail mit der Wahlordnung auseinandergesetzt zu haben, möchte ich doch einmal anmerken, daß die Gestaltung einer Stiftung und damit auch der Modus zur Zusammensetzung der Gremien relativ frei gestaltbar ist. Das Stiftungsrecht stellt insofern nicht allzu hohe Hürden auf.

Ihrem Hinweis Rechnung tragend möchte ich allerdings auf § 7 Abs. 1 der Interimswahlordnung hinweisen, der die Möglichkeit eröffnet, diese Wahlordnung gerade nicht zu akzeptieren. Die Interimswahlordnung tritt - einschließlich der marktanteilsabhängigen Stimmrechtsgewichtung - nur in Kraft, wenn eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der registrierten Hersteller diese annimmt. Hier könnten Sie ggfls noch einhaken, wenn diese Annahme - was ich nicht weiß - noch nicht vollzogen wurde.

Hinsichtlich der Kandidatenwahl möchte ich darauf aufmerksam machen, daß - wenn Sie die Wahl einigermassen steuern wollen - Kandidaten für jeden Produktbereichsversammlung (PBV) ausgemacht werden müssten. Jeder Hersteller ist im übrigen nur für die PBVs wahlberechtigt, für die Sie registriert worden sind. Wie gesagt vorbehaltlich der Annahme der Interimswahlordnung für jede PBV.

Mit freundlichem Gruss

CU

_____________

Trotz sorgältigster Prüfung kann für die Richtigkeit dieser Ausführungen - naturgemäß - keine Gewähr übernommen werden. Solch allgemeine Ausführungen können ein detaillierte Prüfung des Einzelfalles und eine individuelle qualifizierte Beratung nicht ersetzen.
Guido Körber
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Post by Guido Körber »

Das ist sehr interessant.

Könnte man also davon ausgehen, dass ein Einspruch eines Herstellers gegen die Wahlordnung dazu führen müsste zunächst mal eine formale Abstimmung über die Wahlordnung abzuhalten?
RA Ulbricht
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Post by RA Ulbricht »

Guido Körber wrote:Das ist sehr interessant.

Könnte man also davon ausgehen, dass ein Einspruch eines Herstellers gegen die Wahlordnung dazu führen müsste zunächst mal eine formale Abstimmung über die Wahlordnung abzuhalten?
Das könnte eine Möglichkeit sein. Die Interimswahlordnung sagt über den Modus der Annahme leider nichts Genaues aus.

Festzustellen bleibt jedoch, daß die Interimswahlordnung erst mit der Annahme durch die Mitglieder der jeweiligen PBV in Kraft tritt. Dafür ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmern notwendig. Wie genau das EAR die Annahme vollziehen will, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht ist bei der Abstimmung zur Wahl der PBVs eine entsprechende Annahmeerklärung vorgeschaltet.

Jedenfalls muss rein formell die vorgeschlagene Interims-Wahlordnung für jede einzelne PBV angenommen werden.

Gruss

CU
G_Schlomka
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Äußerst dringend - laufendes Wahlverfahren bei der EAR

Post by G_Schlomka »

Äußerst dringend - laufendes Wahlverfahren bei der EAR

FRIST: bis zum 22. Mai 2006



Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 15. Mai läuft die erste Abstimmung der registrierten Hersteller bei der EAR. Wichtigster Abstimmungspunkt ist, ob die von der EAR ausgearbeitete Interims-Geschäftsordnung und Interims-Wahlordnung angenommen werden sollen.


Wir sind der Auffassung, daß sowohl der Ablauf dieser ersten Abstimmung, als auch die Ausgestaltung der Wahlordnung, sowie die vorgeschlagenen Stimmgewichtungen in den Produktbereichen 3 und 5 mit der demokratischen Grundordnung Deutschlands, die sich auch in den Anforderungen des ElektroG an die Gemeinsame Stelle wiederspiegelt, nicht vereinbar sind.

Daher empfehlen wir allen registrierten KMU, insbesondere die Interims-Wahlordnung abzulehnen.

Begründung:

1) Ablauf

Nach unseren Informationen wurden die Wahleinladungen am 11.5. von der EAR verschickt. Die zugrundeliegenden Dokumente (Interims-Wahlordnung und Interims-Geschäftsordnung) datieren vom 8. Mai; der Wahlzeitraum ist vom 15.5. bis 22.5.2006 angesetzt.

Mit einer derart kurzen Vorlaufzeit, kombiniert mit der kurzen Abstimmperiode, kann überhaupt nicht gewährleistet werden, daß alle Hersteller an der Abstimmung mitwirken können. Da auch die Benennung der Kandidaten für die nachfolgenden Wahlen der Vorsitzenden der PBV in diesem Zeitraum erfolgen soll, kann von einer fairen, demokratischen Mitwirkung der Hersteller keine Rede sein; vielmehr scheint man hier Fakten schaffen zu wollen.

2) Inhalt der Interims-Wahlordnung

§ 6(2) der Interims-Wahlordnung sieht vor, daß der Wahlvorstand, der bei der ersten Wahl deckungsgleich mit dem Vorstand der EAR selbst ist, festlegt, wer von den benannten Kandidaten überhaupt auf die zur Abstimmung zu stellenden Kandidatenlisten kommt.

Damit wird das gesamte Wahlverfahren vollständig zur Farce; im Klartext heißt das, daß der Vorstand der EAR bestimmen könnte, wer kandidieren darf. Das ist völlig inakzeptabel.

3) Stimmgewichtung nach dem sog. "Quadratwurzelverfahren"

Betroffen sind die Produktbereiche 3 und 5. Dieses Stimmgewichtungsverfahren ist geeignet, sicherzustellen, daß die übergroße Mehrheit der registrierten Hersteller in Zukunft keinerlei Einfluß mehr haben wird, denn es kommt eine (abgemilderte) Gewichtung nach Marktanteilen zur Anwendung. Gerade im Produktbereich 3 würde die Annahme dieser Wahlordnung zur Folge haben, daß die Regelsetzung, und (indirekt) die Wahl des Kuratoriums und des Vorstandes vollständig in den Händen der Grossindustrie liegt; die KMU würden vollends zum Spielball der Grossen.

Die Chance, diese grobe Benachteiligung der KMU zu verhindern, besteht ausschließlich bis zum 22. Mai 2006, und zwar indem die Interims-Wahlordnung abgelehnt wird, denn dafür reicht die einfache Mehrheit nach Köpfen!

Gleichzeitig würde dadurch die EAR gezwungen, eine neue Abstimmung, und diesmal hoffentlich mit angemessenen Fristen, durchzuführen.

Wir arbeiten zeitgleich ein Protestschreiben aus, welches wir unter http://elektrog.blog.de veröffentlichen werden. Bitte schicken sie es an das BMU - das ist die einzige Instanz, die der EAR gegenüber weisungsberechtigt ist.


Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Georg Schlomka
Vorstand Vereinigung gegen Mittelstandsbenachteiligung

mailto: schlomka@vereinigung-mb.de
fon: 0049-4163-7657
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