Ich verkaufe nur kleine Chips die nicht einmal 0,5 g wiegen und die dazu benötigt werden um Zusatzfunktionen in einem Elektrogerät zu erzeugen.
So wie ich das verstanden habe errechnet sich der Verschrottungspreis indem man folgendes rechne:
Registrierungsgrundmenge [t] x voraussichtliche Rücklaufquote x voraussichtliche Entsorgungskosten [€/t] = Garantiebetrag
So wie ich es verstanden habe, wird die Tonne immer auf 3 Nachkommastellen aufgerundet!? Demnach müsste ich jeden verkauften Chip der 0,5 g wiegt auf 1 kg aufrunden!
Das kann doch nicht sein oder?
Wenn ich eine Grafikkarte verkaufe die 500g wiegt dann würde ich nichts sagen.
Die Frage ist nur ob mein Bauteil noch unter dem ElektroG fällt?
Ja = Weil elektronische Ströme durch mein Gerät fließen.
Aber das Bauteil ist immer auf ein vorhandene Hardware angewiesen, die es bereits tausendfach registriert im Fachhandel gibt und wenn diese Geräte defekt sind wird kein Mensch mein Bauteil ausbauen und es einzeln entsorgen, sondern man schmeißt das komplette Gerät weg!
Die zweite Sache ist, das mein Tel nur 0,5g wiegt. Man kann von mir doch nicht verlangen das ich dies als einzelne Position angebe?
100 x 0,5 g = 50g
Nach der ElektroG berechnung muß ich anscheinend die 0,5g auf 1kg aufrunden!?
100 x 1,0 kg = 100kg
???
Hier muss ich wohl meine eigene Regelung treffen das ich pro Verpackungseinheit arbeite das ich nicht 0,5g zum 1kg Preis verschrotte.
Das heißt in einer Verpackungseinheit sind 2000 Stück drin und erst wenn ich diese 2000 Stück abverkauft habe zahle ich auch den 1kg Preis.
Ich wüßte schon gerne wie Conrad Elektroniks dies handhabt?
