Ich betreibe das Gewerbe in Nebenerwerb neben dem Studium. Da ich sehr geringe Jahresmengen zu entsorgen habe (wenige Kg) und die Anmeldekosten im Vergleich zu den Entsorgungskosten unverhältnismäßig groß sind und die Anmeldegebühren im Bezug zu meinen zu erwartenden Gewinnen auch nicht unerheblich sind werde ich einen Härtefallantrag stellen.
Welche Reihenfolge/Art der Anmeldung würden Sie mir empfehlen - zuerst den Härtefallantrag bei der EAR und dann die "Anmeldung" bei Take-E-Way oder Anmeldung bei Take-E-Way und Härtefallantrag auch über Take-E-Way?
Gibt es noch weitere Dinge zu beachten bei der Stellung eine Härtefallantrags - sowohl äußere Form oder auch inhaltliche Anforderungen?
Eine Kleinigkeit fällt mir noch auf: Gibt es doch Ausnahmen von der Registrierungspflicht für gewisse Unternehmenszweige - obwohl ich nichts (zutreffendes) gefunden habe sind sämtliche "Konkurrenten" nicht angemeldet - das gibt mir doch zu denken...
Ich freue mich über jeden (konstruktiven
Im Voraus vielen Dank!
T. Kolb